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Mitteilungsvorlage (Anlage zur Mitteilungsvorlage 77/2016)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
133 kB
Datum
15.03.2016
Erstellt
07.03.16, 18:31
Aktualisiert
07.03.16, 18:31
Mitteilungsvorlage (Anlage zur Mitteilungsvorlage 77/2016) Mitteilungsvorlage (Anlage zur Mitteilungsvorlage 77/2016) Mitteilungsvorlage (Anlage zur Mitteilungsvorlage 77/2016) Mitteilungsvorlage (Anlage zur Mitteilungsvorlage 77/2016)

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Inhalt der Datei

Anlage 1 Zusammenstellung der in der Zeit vom 01.10.2015 bis 31.12.2015 bewilligten unerheblichen über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen lfd. Nr. Produkt Produktbezeichnung Aufwand/ Sachkonto Auszahlung Bezeichnung fortgeschriebener Ansatz über- / außerplanmäßig bereitgestellt Begründungen der Fachämter zu den Anträgen auf Zustimmung zur Leistung der überplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen (ÜPL) bzw. außerplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen (APL) Ergebnisplan und/oder Finanzplan 2015 1 2 020701 Gefahrenabwehr und Vorbeugung 030601 Zentrale schulund schülerbezogene Leistungen 5233000/ 7233000 5764000/ 7827000 Aufwand/ Aufwand für Unterhaltung technische Auszahlung Anlagen Aufwand/ Beschaffung für schulische Inklusion (M Auszahlung 40880044) Für die Umrüstung der festmontierten Sirenenanlagen werden rund 9.400 € über den Haushaltsansatz hinaus benötigt. Der ursprüngliche Haushaltsansatz von 1.650 € konnte bereits innerhalb des Fachbereichsbudgets um 4.100 € verstärkt werden. Somit verbleibt ein Finanzierungsbedarf von 5.300 €. 5.750,00 5.300,00 Im Rahmen der sonderpädagogischen Förderung an Pulheimer Regelschulen ist in einzelnen Fällen eine technische Unterstützung für ein Kind Voraussetzung, um die Regelschule besuchen zu können. Zur Umsetzung einer Maßnahme ist eine Förderung in nebenstehender Höhe erforderlich. 0,00 481,95 Zur Bearbeitung der Asyl- und Grundsicherungsfälle ist derzeit die Software Prosoz/S im Einsatz. Diese Software basiert auf einer 25 Jahre alten Technik und entspricht nicht mehr dem heutigen Stand einer modernen und leistungsfähigen Computeranwendung. Die Fortentwicklung und Anpassung der jetzigen Software auf die sich fortwährend ändernden gesetzlichen Vorgänge stößt zwischenzeitlich an ihre Grenzen und führt verstärkt zu Problemen und Fehlermeldungen. Für den Anbierter wird es immer schwieriger die neusten Anforderungen in die veraltete Technik zu programmieren, eine Pflege des Programms wird in absehbarer Zeit unterbleiben und würde zu einem Wechsel der Software führen. Der Anbieter bietet ein Update auf neustem Stand der Softwareentwicklung in Nachfolge des bisher genutzen Programms an. Die KDVZ unterstützt die Einführung und stellt die Supportleistungen sicher. Für die Stadt Pulheim, die über sechs Lizenzen verfügt, würden Gesamtkosten inkl. MwSt. von 18.696,69 € entstehen. Das vorgenannte Angebot umfasst die Installation und Einrichtung des Systems sowie die Schulungsaufwände für die Systembetreuung und die Anwendung durch die Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter des Sozialamtes. 3 4 050201 050301 Hilfen für Asylbewerber Unterhaltsvorschu ssleistungen 5236030/ 7236030 5251000/ 7251000 Aufwand/ Auszahlung Unterhaltung TUIV Aufwand/ Auszahlung Kostenerstattungen an das Land 0,00 18.696,69 Gem. § 8 Abs. 2 UnterhaltsvorschussG sind eingezogene Beträge zu einem Drittel über die Landeskassen an den Bund abzuführen. Die gem. § 7 UnterhaltsvorschussG vereinnahmten Beträge sind in 2015 derart hoch vereinnahmt worden, sodass höhere Beträge abzuführen waren. Für November und Dezember 2015 sind noch 11.000 € an die Landeskasse abzuführen. 88.540,00 11.000,00 Seite 1 von 4 Anlage 1 lfd. Nr. 5 Produkt 060101 Produktbezeichnung Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen Aufwand/ Sachkonto Auszahlung 5764000/ 7827000 5318400/ 7318400 Bezeichnung Familienzentrum Sinnersdorf Aufwand/ Ausstattung/Spielmaterial Auszahlung (M 51880009) fortgeschriebener Ansatz 0,00 über- / außerplanmäßig bereitgestellt Begründungen der Fachämter zu den Anträgen auf Zustimmung zur Leistung der überplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen (ÜPL) bzw. außerplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen (APL) Die städtischen Kindertagesstätten Görreshofstraße und Kesselsgasse werden ab dem Kindergartenjahr 2015/2016 als Verbundsfamilienzentrum gefördert. In 2015 werden 50 % des Zuschusses in Höhe von 6.500 € vom Landschaftsverband gewährt. Von diesem Betrag sollen 4.000 € konsumtiv und 2.500 € investiv verwendet werden. 6.500,00 Für drei vorliegende Betreuungsangebote wurden entsprechende Landeszuweisungen beantragt und mit Bescheid vom 14.08.2015 bewilligt. Der Förderbetrag (gesamt 15.510 €) wurde je zur Hälfte in 2015 und 2016 bewilligt und die Mittel wurden beim Land abgerufen. Um die Auszahlung an die Träger der jeweiligen Maßnahmen erstatten zu können, ist eine APL notwendig. Die Deckung der Ausgabe erfolgt durch die Einnahme der Landeszuweisung. 7 060201 Kinder- und Jugendarbeit 5318410/ 5318410 Aufwand/ Förderung von Maßnahmen zur Auszahlung Kinderbetreuung in besonderen Fällen 0,00 6.855,00 Finanzplan 2015 8 010601 Bauhof 7831000 Errichtung eines Lagerplatzes mit SUAuszahlung Blöcken (M 70150001) Die bisherigen Lagerplätze aus Holzumrandungen für Materialien sind nicht ausreichend stabil und daher nicht zur Lagerung der Materialien geeignet. Daher muss ein neuer Lagerplatz mit SU-Blöcken hergestellt werden. 0,00 5.004,64 Für den Ausbau von Warnsystemen stehen bereits 26.004,79 € aus einer Landeszuweisung zur Verfügung. Das Angebot für die Schaffung eines neuen Sirenenstandortes und dem Austausch von zwei Sirenenköpfen liegt jedoch bei 30.006,27 €. Daher verbleibt ein Finanzierungsbedarf in Höhe von 4.001,48 €. 9 10 020701 020701 Gefahrenabwehr und Vorbeugung Gefahrenabwehr und Vorbeugung 7826000 7821000 Ausbau von Warngeräten Auszahlung (M 32880010) Beschaffung von Geräten, Ausstattung und Ausrüstung Feuerwehr Auszahlung (M 32880001) 26.004,79 4.001,48 Um Ausfallzeiten zu verkürzen und somit die Arbeitsabläufe beim Prüfen der Atemschutzmasken und -geräte zu erleichtern und zu verbessern, wurde in der Atemschutzwerkstatt auf der Feuerwache Pulheim ein zweiter Arbeitsplatz eingerichtet. Hierfür musste eine Zusatzlizenz der Basissoftware Werkstatt erworben werden. Da es sich bei einer Lizenz um einen immateriellen Vermögensgegenstand handelt, hierfür im Haushalt 2015 jedoch keine Mittel eingeplant waren, ist eine APL in nebenstehender Höhe notwendig. 0,00 Seite 2 von 4 640,46 Anlage 1 lfd. Nr. 11 12 13 14 Produkt 030101 Produktbezeichnung Grundschulen 030101 Grundschulen 030601 Zentrale schulund schülerbezogene Leistungen 060101 Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen Aufwand/ Sachkonto Auszahlung 7826000 7831000 7826000 Bezeichnung Erweiterung OGS Beschaffung von Einrichtungsgegenständen Auszahlung (M 40090010) 2. Fluchtweg OGS Christinaschule Auszahlung (M 26150900) Beschaffung für schulische Inklusion (M Auszahlung 40880044) fortgeschriebener Ansatz 39.041,25 über- / außerplanmäßig bereitgestellt Begründungen der Fachämter zu den Anträgen auf Zustimmung zur Leistung der überplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen (ÜPL) bzw. außerplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen (APL) Durch die Einrichtung einer neuen OGS-Gruppe wurde in Brauweiler eine neue Spülmaschine und die damit verbundenen Veränderungen in der Küche erforderlich. Die Kosten wurden zusätzlich zu der Anschaffung der Möbel aus dem OGS-Etat beglichen. Mit der Schule GGS Brauweiler wurde vereinbart, dass die Mehrausgaben durch die Beschaffung der Spülmaschine aus den verfügbaren Mitteln für Beschaffungen von Einrichtung und Lehrmittel der GGS Brauweiler finanziert werden. 2.620,00 Ursprünglich wurde das Geschoss in einem Flügel der Christinaschule über der AWO als VHS genutzt. Dieses Geschoss gehört nun zum OGS-Bereich. In Rahmen der Umnutzung wurde es nach dem aktuellen Brandschutzkonzept notwendig, am Ende des Flures einen zweiten Fluchtweg einzurichten. Hierzu muss das Fenster am Flurende in eine Fluchttür umgebaut werden und eine Stahlbau-Fluchttreppe angebaut werden. Nach aktuellen Angeboten wird der Fensterumbau ca. 6.500 € und die neue Fluchttreppe ca. 13.500 € kosten. Somit belaufen sich die Aufwendungen zur Errichtung eines zweiten Fluchtweges auf 20.000 €. 0,00 20.000,00 Im Rahmen der sonderpädagogischen Förderung an Pulheimer Regelschulen ist in einzelnen Fällen eine technische Unterstützung für ein Kind Voraussetzung, um die Regelschule besuchen zu können. Zur Umsetzung einer Maßnahme ist eine Förderung in nebenstehender Höhe erforderlich. 0,00 2.467,00 Bei der Kita "Alte Mühle" in Stommeln handelt es sich um eine 2-gruppige Kita (Elterninitiative). Die Kita wird in der Christinastraße betrieben. Die Räumlichkeiten gehören der Stadt Pulheim. Hierzu besteht eine unbefristete Nutzungsvereinbarung. Die Trägervertreter der Kita haben nach Überprüfung der finanziellen Situation im September 2015 festgestellt, dass die Einnahmen für die Leistung aller Ausgaben nicht ausreichen werden. Unter Berücksitigung von bereits beschlossenen Maßnahmen ergibt sich ein Liquiditätsengpass ab November 2015, da in diesem Monat das Weihnachtsgeld fällig wird. Der Engpass wird zwar in den folgenden Monaten durch die beschlossenen Verbesserungen wieder ausgeglichen, jedoch fehlen für November 2015 liquide Mittel in Höhe von 15.000 €. Die Stadt Pulheim gewährt einen Vorschuss in nebenstehender Höhe in 2015. Dieser Vorschuss wird im April 2016 mit den Betriebskostenabschlägen für den lfd. Monat verrechnet, sodass die Kita "Alte Mühle" insgesamt nur die Betriebskostenabschläge erhält, die nach KiBiz für das Kita-Jahr 2015/2016 durch die Stadt Pulheim zu zahlen sind. Für die Zahlung eines Vorschusses ist diese APL notwendig. 7318000 Auszahlung Zuschuss an übrige Bereiche 0,00 15.000,00 Seite 3 von 4 Anlage 1 lfd. Nr. 15 Produkt 060101 Produktbezeichnung Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen Aufwand/ Sachkonto Auszahlung 7831000 Bezeichnung Erweiterung des Außengeländes der Auszahlung Kita Anemonenweg (M 51153002) fortgeschriebener Ansatz 0,00 über- / außerplanmäßig bereitgestellt Begründungen der Fachämter zu den Anträgen auf Zustimmung zur Leistung der überplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen (ÜPL) bzw. außerplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen (APL) Die Kita Anemonenweg wurde in 2013 für die Betreuung von Kindern ab 2 Jahren umgebaut. Im Zuge der Umbauarbeiten wurden 2 Räume an das bestehende Gebäude angebaut. Dies hatte zur Folge, dass sich das Außengelände verringert hat. Aufgrund der Betreuung von Kindern ab 2 Jahren ist eine Umgestaltung des Außengeländes erforderlich. Im Außengelände soll z.B. ein gesonderter Spielbereich für die Zweijährigen entstehen. Das erfordert auch mit Blick auf das reduzierte Außengelände durch die neuen Anbauten eine Vergrößerung des Außengeländes. Geplant ist, dass der Außenbereich unter Einbeziehung der benachbarten Spielwiese (öffentliche Spielplatzfläche) um ca. 8 m verbreitert wird. Die Genehmigung für diese Maßnahme wurde vom Planungsamt als untere Bauaufsichtsbehörde erteilt. Zur Vergrößerung des Außengeländes muss ein neuer Zaun gesetzt werden. Die alten Zaunelemente können nicht mehr verwendet werden, da der bisherige Zaun auf einem kleinen Erdwall steht und nach der Versetzung nicht mehr die erforderliche Höhe ausweisen würde. Die Kosten für diese Maßnahme wurden vom Bauhof auf rd. 6.500 € geschätzt, der diese Maßnahme auch umsetzen soll. Unter Berücksichtigung einer kleinen Reserve werden daher außerplanmäßige Mittel in Höhe von 7.000 € beantragt. 7.000,00 Für die Herstellung der Brunnenanlagen sind Mehraufwendungen angefallen. Diese sind u.a. notwendig, um Dürreschäden zu vermeiden. Diese drohten einzutreten, da die Herstellung der Brunnenanlage wesentlich länger gedauert hat als geplant. Um diese zu verhindern, waren Mehraufwendungen unumgänglich. 16 17 080101 120101 Sportanlagen und Sportförderung Öffentliche Verkehrs- flächen 7831000 7826000 Brunnenanlage Bewässerung Sportplatz Auszahlung Stommeln (M 26130500) Beschaffung von Arbeitsgeräten Auszahlung (M 66088002) 7.076,57 18.000,00 Bei der Budgetanmeldung war nicht absehbar, dass ein weiteres Seitenradarmessgerät angeschafft werden muss. Dies ist aber erforderlich, da immer mehr Anregungen und Beschwerden aus der Bürgerschaft zu überhöhten Geschwindigkeiten eingehen und zudem Messungen für Verkehrsgutachten benötigt werden. Mithilfe des Seitenradarmessgerätes kann man Messungen von Geschwindigkeiten an verschiedenen Gefahrenstellen durchführen. Die Geschwindigkeit wird auf dem Gerät aufgezeichnet und anschließend durch das Tiefbauamt ausgewertet. So kann eine Prüfung des Fachamtes erfolgen, ob weitere Maßnahmen zur Beseitigung eventueller Gefahrenschwerpunkte eingeleitet werden. 0,00 3.000,00 Seite 4 von 4