Daten
Kommune
Pulheim
Größe
133 kB
Datum
15.03.2016
Erstellt
07.03.16, 18:31
Aktualisiert
07.03.16, 18:31
Stichworte
Inhalt der Datei
Anlage 1
Zusammenstellung der in der Zeit vom 01.10.2015 bis 31.12.2015 bewilligten unerheblichen
über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen
lfd.
Nr.
Produkt
Produktbezeichnung
Aufwand/
Sachkonto Auszahlung
Bezeichnung
fortgeschriebener
Ansatz
über- / außerplanmäßig
bereitgestellt
Begründungen der Fachämter zu den Anträgen auf Zustimmung zur Leistung der überplanmäßigen
Aufwendungen/Auszahlungen (ÜPL) bzw. außerplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen (APL)
Ergebnisplan und/oder Finanzplan 2015
1
2
020701
Gefahrenabwehr
und Vorbeugung
030601
Zentrale schulund
schülerbezogene
Leistungen
5233000/
7233000
5764000/
7827000
Aufwand/ Aufwand für Unterhaltung technische
Auszahlung Anlagen
Aufwand/ Beschaffung für schulische Inklusion (M
Auszahlung 40880044)
Für die Umrüstung der festmontierten Sirenenanlagen werden rund 9.400 € über den Haushaltsansatz hinaus
benötigt. Der ursprüngliche Haushaltsansatz von 1.650 € konnte bereits innerhalb des Fachbereichsbudgets um
4.100 € verstärkt werden. Somit verbleibt ein Finanzierungsbedarf von
5.300 €.
5.750,00
5.300,00
Im Rahmen der sonderpädagogischen Förderung an Pulheimer Regelschulen ist in einzelnen Fällen eine
technische Unterstützung für ein Kind Voraussetzung, um die Regelschule besuchen zu können. Zur Umsetzung
einer Maßnahme ist eine Förderung in nebenstehender Höhe erforderlich.
0,00
481,95
Zur Bearbeitung der Asyl- und Grundsicherungsfälle ist derzeit die Software Prosoz/S im Einsatz. Diese Software
basiert auf einer 25 Jahre alten Technik und entspricht nicht mehr dem heutigen Stand einer modernen und
leistungsfähigen Computeranwendung. Die Fortentwicklung und Anpassung der jetzigen Software auf die sich
fortwährend ändernden gesetzlichen Vorgänge stößt zwischenzeitlich an ihre Grenzen und führt verstärkt zu
Problemen und Fehlermeldungen. Für den Anbierter wird es immer schwieriger die neusten Anforderungen in die
veraltete Technik zu programmieren, eine Pflege des Programms wird in absehbarer Zeit unterbleiben und würde
zu einem Wechsel der Software führen.
Der Anbieter bietet ein Update auf neustem Stand der Softwareentwicklung in Nachfolge des bisher genutzen
Programms an. Die KDVZ unterstützt die Einführung und stellt die Supportleistungen sicher. Für die Stadt
Pulheim, die über sechs Lizenzen verfügt, würden Gesamtkosten inkl. MwSt. von 18.696,69 € entstehen. Das
vorgenannte Angebot umfasst die Installation und Einrichtung des Systems sowie die Schulungsaufwände für die
Systembetreuung und die Anwendung durch die Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter des Sozialamtes.
3
4
050201
050301
Hilfen für
Asylbewerber
Unterhaltsvorschu
ssleistungen
5236030/
7236030
5251000/
7251000
Aufwand/
Auszahlung Unterhaltung TUIV
Aufwand/
Auszahlung Kostenerstattungen an das Land
0,00
18.696,69
Gem. § 8 Abs. 2 UnterhaltsvorschussG sind eingezogene Beträge zu einem Drittel über die Landeskassen an den
Bund abzuführen. Die gem. § 7 UnterhaltsvorschussG vereinnahmten Beträge sind in 2015 derart hoch
vereinnahmt worden, sodass höhere Beträge abzuführen waren. Für November und Dezember 2015 sind noch
11.000 € an die Landeskasse abzuführen.
88.540,00
11.000,00
Seite 1 von 4
Anlage 1
lfd.
Nr.
5
Produkt
060101
Produktbezeichnung
Förderung von
Kindern in
Tageseinrichtungen
Aufwand/
Sachkonto Auszahlung
5764000/
7827000
5318400/
7318400
Bezeichnung
Familienzentrum Sinnersdorf
Aufwand/ Ausstattung/Spielmaterial
Auszahlung (M 51880009)
fortgeschriebener
Ansatz
0,00
über- / außerplanmäßig
bereitgestellt
Begründungen der Fachämter zu den Anträgen auf Zustimmung zur Leistung der überplanmäßigen
Aufwendungen/Auszahlungen (ÜPL) bzw. außerplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen (APL)
Die städtischen Kindertagesstätten Görreshofstraße und Kesselsgasse werden ab dem Kindergartenjahr
2015/2016 als Verbundsfamilienzentrum gefördert. In 2015 werden 50 % des Zuschusses in Höhe von 6.500 €
vom Landschaftsverband gewährt. Von diesem Betrag sollen 4.000 € konsumtiv und 2.500 € investiv verwendet
werden.
6.500,00
Für drei vorliegende Betreuungsangebote wurden entsprechende Landeszuweisungen beantragt und mit Bescheid
vom 14.08.2015 bewilligt. Der Förderbetrag (gesamt 15.510 €) wurde je zur Hälfte in 2015 und 2016 bewilligt und
die Mittel wurden beim Land abgerufen. Um die Auszahlung an die Träger der jeweiligen Maßnahmen erstatten zu
können, ist eine APL notwendig. Die Deckung der Ausgabe erfolgt durch die Einnahme der Landeszuweisung.
7
060201
Kinder- und
Jugendarbeit
5318410/
5318410
Aufwand/ Förderung von Maßnahmen zur
Auszahlung Kinderbetreuung in besonderen Fällen
0,00
6.855,00
Finanzplan 2015
8
010601
Bauhof
7831000
Errichtung eines Lagerplatzes mit SUAuszahlung Blöcken (M 70150001)
Die bisherigen Lagerplätze aus Holzumrandungen für Materialien sind nicht ausreichend stabil und daher nicht zur
Lagerung der Materialien geeignet. Daher muss ein neuer Lagerplatz mit SU-Blöcken hergestellt werden.
0,00
5.004,64
Für den Ausbau von Warnsystemen stehen bereits 26.004,79 € aus einer Landeszuweisung zur Verfügung. Das
Angebot für die Schaffung eines neuen Sirenenstandortes und dem Austausch von zwei Sirenenköpfen liegt
jedoch bei 30.006,27 €. Daher verbleibt ein Finanzierungsbedarf in Höhe von 4.001,48 €.
9
10
020701
020701
Gefahrenabwehr
und Vorbeugung
Gefahrenabwehr
und Vorbeugung
7826000
7821000
Ausbau von Warngeräten
Auszahlung (M 32880010)
Beschaffung von Geräten, Ausstattung
und Ausrüstung Feuerwehr
Auszahlung (M 32880001)
26.004,79
4.001,48
Um Ausfallzeiten zu verkürzen und somit die Arbeitsabläufe beim Prüfen der Atemschutzmasken und -geräte zu
erleichtern und zu verbessern, wurde in der Atemschutzwerkstatt auf der Feuerwache Pulheim ein zweiter
Arbeitsplatz eingerichtet. Hierfür musste eine Zusatzlizenz der Basissoftware Werkstatt erworben werden. Da es
sich bei einer Lizenz um einen immateriellen Vermögensgegenstand handelt, hierfür im Haushalt 2015 jedoch
keine Mittel eingeplant waren, ist eine APL in nebenstehender Höhe notwendig.
0,00
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640,46
Anlage 1
lfd.
Nr.
11
12
13
14
Produkt
030101
Produktbezeichnung
Grundschulen
030101
Grundschulen
030601
Zentrale schulund
schülerbezogene
Leistungen
060101
Förderung von
Kindern in
Tageseinrichtungen
Aufwand/
Sachkonto Auszahlung
7826000
7831000
7826000
Bezeichnung
Erweiterung OGS Beschaffung von
Einrichtungsgegenständen
Auszahlung (M 40090010)
2. Fluchtweg OGS Christinaschule
Auszahlung (M 26150900)
Beschaffung für schulische Inklusion (M
Auszahlung 40880044)
fortgeschriebener
Ansatz
39.041,25
über- / außerplanmäßig
bereitgestellt
Begründungen der Fachämter zu den Anträgen auf Zustimmung zur Leistung der überplanmäßigen
Aufwendungen/Auszahlungen (ÜPL) bzw. außerplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen (APL)
Durch die Einrichtung einer neuen OGS-Gruppe wurde in Brauweiler eine neue Spülmaschine und die damit
verbundenen Veränderungen in der Küche erforderlich. Die Kosten wurden zusätzlich zu der Anschaffung der
Möbel aus dem OGS-Etat beglichen. Mit der Schule GGS Brauweiler wurde vereinbart, dass die Mehrausgaben
durch die Beschaffung der Spülmaschine aus den verfügbaren Mitteln für Beschaffungen von Einrichtung und
Lehrmittel der GGS Brauweiler finanziert werden.
2.620,00
Ursprünglich wurde das Geschoss in einem Flügel der Christinaschule über der AWO als VHS genutzt. Dieses
Geschoss gehört nun zum OGS-Bereich. In Rahmen der Umnutzung wurde es nach dem aktuellen
Brandschutzkonzept notwendig, am Ende des Flures einen zweiten Fluchtweg einzurichten. Hierzu muss das
Fenster am Flurende in eine Fluchttür umgebaut werden und eine Stahlbau-Fluchttreppe angebaut werden. Nach
aktuellen Angeboten wird der Fensterumbau ca. 6.500 € und die neue Fluchttreppe ca. 13.500 € kosten. Somit
belaufen sich die Aufwendungen zur Errichtung eines zweiten Fluchtweges auf 20.000 €.
0,00
20.000,00
Im Rahmen der sonderpädagogischen Förderung an Pulheimer Regelschulen ist in einzelnen Fällen eine
technische Unterstützung für ein Kind Voraussetzung, um die Regelschule besuchen zu können. Zur Umsetzung
einer Maßnahme ist eine Förderung in nebenstehender Höhe erforderlich.
0,00
2.467,00
Bei der Kita "Alte Mühle" in Stommeln handelt es sich um eine 2-gruppige Kita (Elterninitiative). Die Kita wird in
der Christinastraße betrieben. Die Räumlichkeiten gehören der Stadt Pulheim. Hierzu besteht eine unbefristete
Nutzungsvereinbarung.
Die Trägervertreter der Kita haben nach Überprüfung der finanziellen Situation im September 2015 festgestellt,
dass die Einnahmen für die Leistung aller Ausgaben nicht ausreichen werden.
Unter Berücksitigung von bereits beschlossenen Maßnahmen ergibt sich ein Liquiditätsengpass ab November
2015, da in diesem Monat das Weihnachtsgeld fällig wird. Der Engpass wird zwar in den folgenden Monaten durch
die beschlossenen Verbesserungen wieder ausgeglichen, jedoch fehlen für November 2015 liquide Mittel in Höhe
von 15.000 €. Die Stadt Pulheim gewährt einen Vorschuss in nebenstehender Höhe in 2015. Dieser Vorschuss
wird im April 2016 mit den Betriebskostenabschlägen für den lfd. Monat verrechnet, sodass die Kita "Alte Mühle"
insgesamt nur die Betriebskostenabschläge erhält, die nach KiBiz für das Kita-Jahr 2015/2016 durch die Stadt
Pulheim zu zahlen sind. Für die Zahlung eines Vorschusses ist diese APL notwendig.
7318000
Auszahlung Zuschuss an übrige Bereiche
0,00
15.000,00
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Anlage 1
lfd.
Nr.
15
Produkt
060101
Produktbezeichnung
Förderung von
Kindern in
Tageseinrichtungen
Aufwand/
Sachkonto Auszahlung
7831000
Bezeichnung
Erweiterung des Außengeländes der
Auszahlung Kita Anemonenweg (M 51153002)
fortgeschriebener
Ansatz
0,00
über- / außerplanmäßig
bereitgestellt
Begründungen der Fachämter zu den Anträgen auf Zustimmung zur Leistung der überplanmäßigen
Aufwendungen/Auszahlungen (ÜPL) bzw. außerplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen (APL)
Die Kita Anemonenweg wurde in 2013 für die Betreuung von Kindern ab 2 Jahren umgebaut. Im Zuge der
Umbauarbeiten wurden 2 Räume an das bestehende Gebäude angebaut. Dies hatte zur Folge, dass sich das
Außengelände verringert hat. Aufgrund der Betreuung von Kindern ab 2 Jahren ist eine Umgestaltung des
Außengeländes erforderlich. Im Außengelände soll z.B. ein gesonderter Spielbereich für die Zweijährigen
entstehen. Das erfordert auch mit Blick auf das reduzierte Außengelände durch die neuen Anbauten eine
Vergrößerung des Außengeländes. Geplant ist, dass der Außenbereich unter Einbeziehung der benachbarten
Spielwiese (öffentliche Spielplatzfläche) um ca. 8 m verbreitert wird. Die Genehmigung für diese Maßnahme
wurde vom Planungsamt als untere Bauaufsichtsbehörde erteilt. Zur Vergrößerung des Außengeländes muss ein
neuer Zaun gesetzt werden. Die alten Zaunelemente können nicht mehr verwendet werden, da der bisherige Zaun
auf einem kleinen Erdwall steht und nach der Versetzung nicht mehr die erforderliche Höhe ausweisen würde. Die
Kosten für diese Maßnahme wurden vom Bauhof auf rd. 6.500 € geschätzt, der diese Maßnahme auch umsetzen
soll. Unter Berücksichtigung einer kleinen Reserve werden daher außerplanmäßige Mittel in Höhe von 7.000 €
beantragt.
7.000,00
Für die Herstellung der Brunnenanlagen sind Mehraufwendungen angefallen. Diese sind u.a. notwendig, um
Dürreschäden zu vermeiden. Diese drohten einzutreten, da die Herstellung der Brunnenanlage wesentlich länger
gedauert hat als geplant. Um diese zu verhindern, waren Mehraufwendungen unumgänglich.
16
17
080101
120101
Sportanlagen und
Sportförderung
Öffentliche
Verkehrs- flächen
7831000
7826000
Brunnenanlage Bewässerung Sportplatz
Auszahlung Stommeln (M 26130500)
Beschaffung von Arbeitsgeräten
Auszahlung (M 66088002)
7.076,57
18.000,00
Bei der Budgetanmeldung war nicht absehbar, dass ein weiteres Seitenradarmessgerät angeschafft werden muss.
Dies ist aber erforderlich, da immer mehr Anregungen und Beschwerden aus der Bürgerschaft zu überhöhten
Geschwindigkeiten eingehen und zudem Messungen für Verkehrsgutachten benötigt werden. Mithilfe des
Seitenradarmessgerätes kann man Messungen von Geschwindigkeiten an verschiedenen Gefahrenstellen
durchführen. Die Geschwindigkeit wird auf dem Gerät aufgezeichnet und anschließend durch das Tiefbauamt
ausgewertet. So kann eine Prüfung des Fachamtes erfolgen, ob weitere Maßnahmen zur Beseitigung eventueller
Gefahrenschwerpunkte eingeleitet werden.
0,00
3.000,00
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