Daten
Kommune
Kerpen
Größe
21 kB
Datum
22.08.2006
Erstellt
06.08.08, 01:15
Aktualisiert
06.08.08, 01:15
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Kerpen Die Bürgermeisterin
AUSZUG
aus der 12. Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Verkehr
vom 22.08.2006
Drucksachen-Nummer: 39.06
TOP 4.4
Bebauungsplan TÜ 283 A "Wohnbebauung Schildgenstraße", Stadtteil
Brüggen
hier : Offenlegungsbeschluss gem. § 3(2) BauGB
Frau Köhne beantragt in den textlichen Festsetzungen zu Dacheindeckungen (der Anlage 5 II Punkt 2
der Verwaltungsvorlage) die Worte „glasierten oder“ ersatzlos zu streichen, so dass die Festsetzung jetzt
wie folgt lautet:
" Dacheindeckungen sind nur in nicht Licht-reflektierenden Materialien zulässig ".
Der Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr empfiehlt dem Rat der Stadt Kerpen einstimmig, folgenden
Beschluss mit der o.g. Änderung zu fassen:
•
die während der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 (1) BauGB und § 4 (1) BauGB
eingegangenen Stellungnahmen der Bürger, sowie Stellungnahmen der Behörden gem. den
Verwaltungsvorschlägen (Anlagen 3 und 4) auszuräumen
•
Den Bebauungsplan TÜ 283 A „Wohnbebauung Schildgenstraße“ gem. § 3 (2) BauGB öffentlich
auszulegen.
Der Geltungsbereich des BP Nr. 283 A wird wie folgt begrenzt:
-
im Süden durch die Hausgärten der Mühlengasse
im Osten durch das Flurstück 94 im Flur 31
im Norden durch die Hausgärten der Schildgenstraße
im Westen durch die Hausgärten der Brüggenerstraße
Die Abgrenzung ist dem Übersichtsplan im Maßstab 1: 2500 (Anlage 1), die genaue Abgrenzung dem
Vorentwurf im Maßstab 1: 500 zu entnehmen.