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Beschlusstext (Bebauungsplan TÜ 283 A "Wohnbebauung Schildgenstraße", Stadtteil Brüggen hier : Offenlegungsbeschluss gem. § 3(2) BauGB)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
21 kB
Datum
22.08.2006
Erstellt
06.08.08, 01:15
Aktualisiert
06.08.08, 01:15
Beschlusstext (Bebauungsplan TÜ 283 A "Wohnbebauung Schildgenstraße", Stadtteil Brüggen
hier : Offenlegungsbeschluss gem. § 3(2) BauGB)

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Stadt Kerpen Die Bürgermeisterin AUSZUG aus der 12. Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Verkehr vom 22.08.2006 Drucksachen-Nummer: 39.06 TOP 4.4 Bebauungsplan TÜ 283 A "Wohnbebauung Schildgenstraße", Stadtteil Brüggen hier : Offenlegungsbeschluss gem. § 3(2) BauGB Frau Köhne beantragt in den textlichen Festsetzungen zu Dacheindeckungen (der Anlage 5 II Punkt 2 der Verwaltungsvorlage) die Worte „glasierten oder“ ersatzlos zu streichen, so dass die Festsetzung jetzt wie folgt lautet: " Dacheindeckungen sind nur in nicht Licht-reflektierenden Materialien zulässig ". Der Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr empfiehlt dem Rat der Stadt Kerpen einstimmig, folgenden Beschluss mit der o.g. Änderung zu fassen: • die während der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 (1) BauGB und § 4 (1) BauGB eingegangenen Stellungnahmen der Bürger, sowie Stellungnahmen der Behörden gem. den Verwaltungsvorschlägen (Anlagen 3 und 4) auszuräumen • Den Bebauungsplan TÜ 283 A „Wohnbebauung Schildgenstraße“ gem. § 3 (2) BauGB öffentlich auszulegen. Der Geltungsbereich des BP Nr. 283 A wird wie folgt begrenzt: - im Süden durch die Hausgärten der Mühlengasse im Osten durch das Flurstück 94 im Flur 31 im Norden durch die Hausgärten der Schildgenstraße im Westen durch die Hausgärten der Brüggenerstraße Die Abgrenzung ist dem Übersichtsplan im Maßstab 1: 2500 (Anlage 1), die genaue Abgrenzung dem Vorentwurf im Maßstab 1: 500 zu entnehmen.