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Beschlusstext (Bebauungsplan SI Nr. 252 ¿Lammertsheck¿, Stadtteil Sindorf hier : Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Absatz 1 BauGB)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
21 kB
Datum
22.08.2006
Erstellt
06.08.08, 01:15
Aktualisiert
06.08.08, 01:15
Beschlusstext (Bebauungsplan SI Nr. 252 ¿Lammertsheck¿, Stadtteil Sindorf 
hier : Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Absatz 1 BauGB)

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Stadt Kerpen Die Bürgermeisterin AUSZUG aus der 12. Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Verkehr vom 22.08.2006 Drucksachen-Nummer: 19.06 TOP 4.3 Bebauungsplan SI Nr. 252 ¿Lammertsheck¿, Stadtteil Sindorf hier : Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Absatz 1 BauGB Herr Strey (Büro RAUMPLAN) stellt den städtebaulichen Vorentwurf ausführlich vor und erläutert die im Konzept dargestellte „Ballspielwiese“. Der Ausschuss weist auf eine alte Forderung hin, dass in diesen Bereich ein Bolzplatz planungsrechtlich zu sichern ist und dass darauf keinesfalls verzichtet werden kann. Der Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr empfiehlt dem Rat der Stadt Kerpen einstimmig folgenden Beschluss zu fassen: • Den Bebauungsplan SI Nr. 252 „Lammertsheck“, Stadtteil Sindorf gem. § 2 (1) BauGB aufzustellen. Das Plangebiet des Bebauungsplans SI Nr. 252 liegt am westlichen Ortsrand des Kerpener Stadtteiles Sindorf nördlich der Michael-Ende-Straße. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans SI Nr. 252 ist wie folgt begrenzt: • • • • im Süden durch die Michael-Ende-Straße, im Osten durch die Hausgärten des Baugebietes Keuschenend, im Norden durch die Verlängerung des vorhandenen Straßenanschlusses an die K 39n, zuzüglich einer Straßenverbindung Richtung Heppendorfer Straße (L 277), im Westen durch die K 39 n. Die Abgrenzung ist dem Übersichtsplan (Anlage 1 der Verwaltungsvorlage) zu entnehmen. Folgende Ergänzungen wurden einstimmig beschlossen: 1. Die im Konzept vorgestellte „Ballspielwiese“ ist planungsrechtlich als Bolzplatz zu sichern. 2. Das derzeit rechtskräftige Gestaltungshandbuch soll in den in der Umsetzung problematischen Details noch einmal beraten werden.