Daten
Kommune
Kerpen
Größe
21 kB
Datum
22.08.2006
Erstellt
06.08.08, 01:15
Aktualisiert
06.08.08, 01:15
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Kerpen Die Bürgermeisterin
AUSZUG
aus der 12. Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Verkehr
vom 22.08.2006
Drucksachen-Nummer: 19.06
TOP 4.3
Bebauungsplan SI Nr. 252 ¿Lammertsheck¿, Stadtteil Sindorf
hier : Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Absatz 1 BauGB
Herr Strey (Büro RAUMPLAN) stellt den städtebaulichen Vorentwurf ausführlich vor und erläutert die im
Konzept dargestellte „Ballspielwiese“.
Der Ausschuss weist auf eine alte Forderung hin, dass in diesen Bereich ein Bolzplatz planungsrechtlich
zu sichern ist und dass darauf keinesfalls verzichtet werden kann.
Der Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr empfiehlt dem Rat der Stadt Kerpen einstimmig folgenden
Beschluss zu fassen:
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Den Bebauungsplan SI Nr. 252 „Lammertsheck“, Stadtteil Sindorf gem. § 2 (1) BauGB aufzustellen.
Das Plangebiet des Bebauungsplans SI Nr. 252 liegt am westlichen Ortsrand des Kerpener Stadtteiles
Sindorf nördlich der Michael-Ende-Straße.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans SI Nr. 252 ist wie folgt begrenzt:
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im Süden durch die Michael-Ende-Straße,
im Osten durch die Hausgärten des Baugebietes Keuschenend,
im Norden durch die Verlängerung des vorhandenen Straßenanschlusses an die K 39n,
zuzüglich einer Straßenverbindung Richtung Heppendorfer Straße (L 277),
im Westen durch die K 39 n.
Die Abgrenzung ist dem Übersichtsplan (Anlage 1 der Verwaltungsvorlage) zu entnehmen.
Folgende Ergänzungen wurden einstimmig beschlossen:
1. Die im Konzept vorgestellte „Ballspielwiese“ ist planungsrechtlich als Bolzplatz zu sichern.
2. Das derzeit rechtskräftige Gestaltungshandbuch soll in den in der Umsetzung problematischen Details
noch einmal beraten werden.