Daten
Kommune
Pulheim
Größe
121 kB
Datum
26.01.2016
Erstellt
18.01.16, 11:57
Aktualisiert
18.01.16, 11:57
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
17/2016
Erstellt am:
13.01.2016
Aktenzeichen:
III 26.3
Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung
Gremium
TOP
ö. Sitzung
Rat
X
nö. Sitzung
Termin
26.01.2016
Betreff
Gremienbesetzung der Wirtschaftsförderungsgesellschaft
Veranlasser/in / Antragsteller/in
Wirtschaftsförderungsgesellschaft Rhein-Erft
Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
ja
x nein
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
ja
x nein
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
x nein
Finanzierungsbedarf gesamt:
(ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten)
€
— im Haushalt des laufenden Jahres
€
— in den Haushalten der folgenden Jahre
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen):
ja
nein
Vorlage Nr.: 17/2016 . Seite 2 / 2
Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt Pulheim stimmt dem dieser Vorlage als Anlage beigefügten Vorschlag der Konferenz der Bürgermeisterinnen und Bürgermeister der Kommunen des Rhein-Erft-Kreises für die Benennung von zwei Mitgliedern/zwei stellvertretenden Mitgliedern aus dem Kreis der Bürgermeisterinnen / Bürgermeister für den Aufsichtsrat der Wirtschaftsförderung Rhein-Erft GmbH zu.
Erläuterungen
In seiner Sitzung am 10.11.2015 hat der Rat der Stadt Pulheim den Änderungen / Anpassungen des Gesellschaftsvertrages der Wirtschaftsförderungsgesellschaft Rhein-Erft GmbH zugestimmt.
Zwischenzeitlich haben alle Gesellschafter der Wirtschaftsförderungsgesellschaft dem neuen Gesellschaftsvertrag zugestimmt und ihre jeweiligen Vertreter und Stellvertreter in die Gesellschafterversammlung entsendet. Nach dem neuen
Gesellschaftsvertrag werden die Gesellschafterkommunen und die Hürther Stadtentwicklungsgesellschaft mbH gemeinschaftlich durch zwei Personen als Mitglieder im Aufsichtsrat der Gesellschaft vertreten. Hierzu unterbreitet die Konferenz der Bürgermeisterinnen und Bürgermeister einen Vorschlag. Dieser bedarf der Zustimmung aller Stadträte.
Ein entsprechender Vorschlag der Bürgermeisterkonferenz ist der Wirtschaftsförderungsgesellschaft zwischenzeitlich
vorgelegt und an die Kommunen weitergesandt worden. Die Kopie des Vorschlagsschreibens ist dieser Vorlage als
Anlage beigefügt. Aus Sicht der Stadtverwaltung soll dem Vorschlag zugestimmt werden.