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Beschlussvorlage (Gremienbesetzung der Wirtschaftsförderungsgesellschaft)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
121 kB
Datum
26.01.2016
Erstellt
18.01.16, 11:57
Aktualisiert
18.01.16, 11:57
Beschlussvorlage (Gremienbesetzung der Wirtschaftsförderungsgesellschaft) Beschlussvorlage (Gremienbesetzung der Wirtschaftsförderungsgesellschaft)

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Inhalt der Datei

Vorlage Nr.: 17/2016 Erstellt am: 13.01.2016 Aktenzeichen: III 26.3 Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung Gremium TOP ö. Sitzung Rat X nö. Sitzung Termin 26.01.2016 Betreff Gremienbesetzung der Wirtschaftsförderungsgesellschaft Veranlasser/in / Antragsteller/in Wirtschaftsförderungsgesellschaft Rhein-Erft Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ja x nein ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen ja x nein ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja x nein Finanzierungsbedarf gesamt: (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) € — im Haushalt des laufenden Jahres € — in den Haushalten der folgenden Jahre € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): ja nein Vorlage Nr.: 17/2016 . Seite 2 / 2 Beschlussvorschlag Der Rat der Stadt Pulheim stimmt dem dieser Vorlage als Anlage beigefügten Vorschlag der Konferenz der Bürgermeisterinnen und Bürgermeister der Kommunen des Rhein-Erft-Kreises für die Benennung von zwei Mitgliedern/zwei stellvertretenden Mitgliedern aus dem Kreis der Bürgermeisterinnen / Bürgermeister für den Aufsichtsrat der Wirtschaftsförderung Rhein-Erft GmbH zu. Erläuterungen In seiner Sitzung am 10.11.2015 hat der Rat der Stadt Pulheim den Änderungen / Anpassungen des Gesellschaftsvertrages der Wirtschaftsförderungsgesellschaft Rhein-Erft GmbH zugestimmt. Zwischenzeitlich haben alle Gesellschafter der Wirtschaftsförderungsgesellschaft dem neuen Gesellschaftsvertrag zugestimmt und ihre jeweiligen Vertreter und Stellvertreter in die Gesellschafterversammlung entsendet. Nach dem neuen Gesellschaftsvertrag werden die Gesellschafterkommunen und die Hürther Stadtentwicklungsgesellschaft mbH gemeinschaftlich durch zwei Personen als Mitglieder im Aufsichtsrat der Gesellschaft vertreten. Hierzu unterbreitet die Konferenz der Bürgermeisterinnen und Bürgermeister einen Vorschlag. Dieser bedarf der Zustimmung aller Stadträte. Ein entsprechender Vorschlag der Bürgermeisterkonferenz ist der Wirtschaftsförderungsgesellschaft zwischenzeitlich vorgelegt und an die Kommunen weitergesandt worden. Die Kopie des Vorschlagsschreibens ist dieser Vorlage als Anlage beigefügt. Aus Sicht der Stadtverwaltung soll dem Vorschlag zugestimmt werden.