Daten
Kommune
Pulheim
Größe
126 kB
Datum
17.02.2016
Erstellt
03.02.16, 18:31
Aktualisiert
03.02.16, 18:31
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
40/2016
Erstellt am:
27.01.2016
Aktenzeichen:
IV/660
Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung
Gremium
TOP
ö. Sitzung
Ausschuss für Tiefbau und Verkehr
X
nö. Sitzung
Termin
17.02.2016
Betreff
Parkplatz- und Verkehrssituation Johannisstraße im Abschnitt zwischen Jakobstraße und Lindenstraße
Veranlasser/in / Antragsteller/in
Bürger
Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
x nein
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
x ja
nein
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
ja
x nein
Finanzierungsbedarf gesamt:
(ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten)
1.500 €
— im Haushalt des laufenden Jahres
2016
1.500 €
— in den Haushalten der folgenden Jahre
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
x ja
nein
Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen):
Die Mittel werden über die Haushaltsstelle 5232000, Aufwendung und Unterhaltung Infrastruktur, abgerechnet.
Vorlage Nr.: 40/2016 . Seite 2 / 2
Beschlussvorschlag
Der Tiefbau-und Verkehrsausschuss beauftragt die Verwaltung, Stellplatzmarkierungsarbeiten in dem oben genannten
Abschnitt der Johannisstraße durchzuführen und dabei die in der Anlage dargestellten zusätzlichen Stellplätze 1-15 mit
aufzunehmen. Weiterhin erhält die Verwaltung den Auftrag zu überprüfen, ob verkehrsberuhigende Maßnahmen ( Versätze, Einengungen ) möglich sind.
Erläuterungen
Ein Anlieger hatte sich an den Bürgermeister gewandt und auf fehlende Stellplätze in der Johannisstraße hingewiesen.
Die Verwaltung koordinierte daraufhin einen Ortstermin mit dem Anlieger, um die Sachlage zu erörtern.
In dem Ortstermin stellte sich heraus, dass der Anlieger die schlechte Erkennbarkeit der Stellplätze in der Johannisstraße kritisierte. Dadurch kommt es immer wieder zu Konflikten mit dem Verkehrsaußendienst der Stadt Pulheim.
Die Johannisstraße ist eine verkehrsberuhigte Straße, in der laut StVO nur auf explizit ausgewiesenen Stellflächen geparkt werden darf. Parken außerhalb der dafür vorgesehenen Flächen ist unzulässig. Vor Ort konnte festgestellt werden,
dass gewisse vorhandene Stellplätze aufgrund von Verwitterung nicht mehr als Stellfläche erkennbar sind und einer
Verdeutlichung mittels Markierung bedürfen. Insgesamt befinden sich 20 offizielle Stellplätze, in dem oben genannten
Abschnitt der Johannisstraße.
Neben den offiziellen Stellplätzen werden ca. 15 inoffizielle Stellplätze in der Johannisstraße genutzt. Diese Parkplätze
sind weder markiert noch baulich als Parkplatz erkennbar. Durch eine entsprechende Markierung könnten diese Stellflächen offiziell als Parkplätze ausgewiesen werden.
Zusätzlich wurde von dem Anwohner angeregt, die gefahrene Geschwindigkeit in der Johannisstraße zu reduzieren.
Hier würde die zulässige Geschwindigkeit meistens deutlich überschritten. Im Rahmen einer Verkehrsmessung wurde
festgestellt, dass die gefahrene V85 Geschwindigkeit 38 km/h beträgt. Da diese für einen verkehrsberuhigten Bereich
wesentlich zu hoch ist, wird die Verwaltung überprüfen, ob verkehrsberuhigende Maßnahmen (Versätze, Einengungen)
möglich sind.