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Beschlussvorlage (Antrag des ADFC zur Führung des Radverkehrs auf der K25)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
124 kB
Datum
17.02.2016
Erstellt
03.02.16, 18:31
Aktualisiert
03.02.16, 18:31
Beschlussvorlage (Antrag des ADFC zur Führung des Radverkehrs auf der K25) Beschlussvorlage (Antrag des ADFC zur Führung des Radverkehrs auf der K25)

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Inhalt der Datei

Vorlage Nr.: 39/2016 Erstellt am: 26.01.2016 Aktenzeichen: VI/66-12 Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung Gremium TOP ö. Sitzung Ausschuss für Tiefbau und Verkehr X nö. Sitzung Termin 17.02.2016 Betreff Antrag des ADFC zur Führung des Radverkehrs auf der K25 Veranlasser/in / Antragsteller/in ADFC Pulheim Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ja x nein ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen ja x nein ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja x nein Finanzierungsbedarf gesamt: (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) --- € — im Haushalt des laufenden Jahres € — in den Haushalten der folgenden Jahre € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): ja nein Vorlage Nr.: 39/2016 . Seite 2 / 2 Beschlussvorschlag Der Ausschuss für Tiefbau und Verkehr nimmt die Ausführungen der Verwaltung und des Rhein-Erft-Kreises zustimmend zur Kenntnis und lehnt die Anlage eines einseitigen Schutzstreifens für Radverkehr Fahrtrichtung Geyen zwischen den Kreiseln Pariser Straße/Sonnenallee und dem neuen Kreisel Am Bendacker/Mondallee auf der K25 ab. Erläuterungen Der ADFC hat in seiner E-Mail vom 02.01.2016 den Antrag auf Einrichtung eines Schutzstreifens für den Radverkehr Fahrtrichtung Geyen zwischen den Kreiseln Pariser Straße/Sonnenallee und dem neuen Kreisel Am Bendacker/Mondallee auf der K25 gestellt (siehe Anlage1). Der Rhein-Erft-Kreis als zuständiger Straßenbaulastträger hat in seinem Schreiben vom 12.01.2016 (siehe Anlage 2) entsprechend Stellung genommen. Dieser Auffassung schließt sich die Verwaltung an. Die Hauptgründe gegen die Anlage eines entsprechenden Schutzstreifens sind: - - Es gibt auf dem besagten Teilstück des kombinierten Rad/Gehweges keine Zufahrten und keinen Parkraumverkehr, so dass aus Sicherheitsgründen keine Verlagerung des Radverkehrs auf die Fahrbahn angezeigt wäre. Die derzeitige Situation mit einem auf 3 m verbreiterten Rad/Gehweg im Zweirichtungsverkehr ist eindeutig, einheitlich, sicher, bewährt und unproblematisch.