Daten
Kommune
Pulheim
Größe
124 kB
Datum
17.02.2016
Erstellt
03.02.16, 18:31
Aktualisiert
03.02.16, 18:31
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
39/2016
Erstellt am:
26.01.2016
Aktenzeichen:
VI/66-12
Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung
Gremium
TOP
ö. Sitzung
Ausschuss für Tiefbau und Verkehr
X
nö. Sitzung
Termin
17.02.2016
Betreff
Antrag des ADFC zur Führung des Radverkehrs auf der K25
Veranlasser/in / Antragsteller/in
ADFC Pulheim
Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
ja
x nein
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
ja
x nein
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
x nein
Finanzierungsbedarf gesamt:
(ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten)
--- €
— im Haushalt des laufenden Jahres
€
— in den Haushalten der folgenden Jahre
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen):
ja
nein
Vorlage Nr.: 39/2016 . Seite 2 / 2
Beschlussvorschlag
Der Ausschuss für Tiefbau und Verkehr nimmt die Ausführungen der Verwaltung und des Rhein-Erft-Kreises zustimmend zur Kenntnis und lehnt die Anlage eines einseitigen Schutzstreifens für Radverkehr Fahrtrichtung Geyen zwischen
den Kreiseln Pariser Straße/Sonnenallee und dem neuen Kreisel Am Bendacker/Mondallee auf der K25 ab.
Erläuterungen
Der ADFC hat in seiner E-Mail vom 02.01.2016 den Antrag auf Einrichtung eines Schutzstreifens für den Radverkehr
Fahrtrichtung Geyen zwischen den Kreiseln Pariser Straße/Sonnenallee und dem neuen Kreisel Am Bendacker/Mondallee auf der K25 gestellt (siehe Anlage1).
Der Rhein-Erft-Kreis als zuständiger Straßenbaulastträger hat in seinem Schreiben vom 12.01.2016 (siehe Anlage 2)
entsprechend Stellung genommen. Dieser Auffassung schließt sich die Verwaltung an.
Die Hauptgründe gegen die Anlage eines entsprechenden Schutzstreifens sind:
-
-
Es gibt auf dem besagten Teilstück des kombinierten Rad/Gehweges keine Zufahrten und keinen Parkraumverkehr, so dass aus Sicherheitsgründen keine Verlagerung des Radverkehrs auf die Fahrbahn angezeigt wäre.
Die derzeitige Situation mit einem auf 3 m verbreiterten Rad/Gehweg im Zweirichtungsverkehr ist eindeutig,
einheitlich, sicher, bewährt und unproblematisch.