Daten
Kommune
Pulheim
Größe
126 kB
Datum
01.03.2016
Erstellt
23.02.16, 09:13
Aktualisiert
23.02.16, 09:13
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
67/2016
Erstellt am:
11.02.2016
Aktenzeichen:
II/500/501
Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung
Gremium
TOP
ö. Sitzung
Haupt- und Finanzausschuss
X
nö. Sitzung
Termin
01.03.2016
Betreff
Anregung und Beschwerde nach § 24 GO NW
hier: Geplante Großunterkunft in Sinthern/Geyen
Veranlasser/in / Antragsteller/in
Bürger
Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
ja
x nein
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
ja
x nein
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
x nein
Finanzierungsbedarf gesamt:
(ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten)
€
— im Haushalt des laufenden Jahres
€
— in den Haushalten der folgenden Jahre
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen):
ja
nein
Vorlage Nr.: 67/2016 . Seite 2 / 2
Beschlussvorschlag
Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die Anregung und Beschwerde zur Kenntnis und lehnt die Grundsatzforderung
ab.
Erläuterungen
Der antragstellende Bürger stellt auf die aktuell geführte Diskussion zur Errichtung weiterer Unterkünfte für Flüchtlinge
im Stadtgebiet ab. Er nimmt hierbei Bezug auf die Auftragslage des Rates, im Stadtgebiet weitere Plätze schaffen zu
müssen.
Die Verwaltung weist darauf hin, dass zum Zeitpunkt der ursprünglichen Beschlussfassung durch den Rat ein prognostizierter Unterbringungsbedarf für 500 Plätze erkennbar war. Dem wurde gegenübergestellt, dass zum Zeitpunkt der Erstellung der Vorlage zunächst zwei Flächen in Frage kommen können. Die Verwaltung räumt ein, dass sich hieraus der
Rückschluss ziehen ließ, dass an beiden Standorten jeweils 250 Plätze entstehen sollen.
Aktueller Stand innerhalb der Verwaltung ist, dass die Planungen für eine Unterkunft in Sinthern/Geyen zunächst zurückgestellt sind. Der Grund ist, dass kurzfristig realisierbare Projekte an anderer Stelle, hier seien genannt die beiden
Unterkunftskomplexe im Bereich des Sportzentrums Pulheim sowie die Herrichtung der ehemaligen Internatsgebäude
an der Kath. Gesamtschule Stommeln, Vorrang haben.
Im Hinblick auf die weiteren Planungen auf das gesamte Stadtgebiet bezogen, empfiehlt die Verwaltung, zunächst keinerlei Einschränkungen in den Planungsprozessen vorzunehmen. Die Verlagerung in nur einen oder in größere Ortsteile
würde die Planungsmöglichkeiten deutlich einschränken. Selbstverständlich ist, dass bei der Planung von zukünftigen
Einrichtungen in allen Ortsteilen die Belange der Umgebung, insbesondere dann, wenn Kindertagesstätten oder Schulen
in der Nachbarschaft sind, berücksichtigt werden. Im Hinblick auf eine mögliche Veränderung am aktuell als Flüchtlingsunterkunft genutzten Standort in Sinthern/Geyen Am Fronhof gilt, dass die Belange der Bewohnerinnen und Bewohner
einzubeziehen sind und dass eine dort zu errichtende Unterkunft keinesfalls 250 Plätze haben wird.