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Beschlussvorlage (Anregung und Beschwerde nach § 24 GO NW hier: Geplante Großunterkunft in Sinthern/Geyen)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
126 kB
Datum
01.03.2016
Erstellt
23.02.16, 09:13
Aktualisiert
23.02.16, 09:13
Beschlussvorlage (Anregung und Beschwerde nach § 24 GO NW
hier: Geplante Großunterkunft in Sinthern/Geyen) Beschlussvorlage (Anregung und Beschwerde nach § 24 GO NW
hier: Geplante Großunterkunft in Sinthern/Geyen)

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Inhalt der Datei

Vorlage Nr.: 67/2016 Erstellt am: 11.02.2016 Aktenzeichen: II/500/501 Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung Gremium TOP ö. Sitzung Haupt- und Finanzausschuss X nö. Sitzung Termin 01.03.2016 Betreff Anregung und Beschwerde nach § 24 GO NW hier: Geplante Großunterkunft in Sinthern/Geyen Veranlasser/in / Antragsteller/in Bürger Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ja x nein ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen ja x nein ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja x nein Finanzierungsbedarf gesamt: (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) € — im Haushalt des laufenden Jahres € — in den Haushalten der folgenden Jahre € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): ja nein Vorlage Nr.: 67/2016 . Seite 2 / 2 Beschlussvorschlag Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die Anregung und Beschwerde zur Kenntnis und lehnt die Grundsatzforderung ab. Erläuterungen Der antragstellende Bürger stellt auf die aktuell geführte Diskussion zur Errichtung weiterer Unterkünfte für Flüchtlinge im Stadtgebiet ab. Er nimmt hierbei Bezug auf die Auftragslage des Rates, im Stadtgebiet weitere Plätze schaffen zu müssen. Die Verwaltung weist darauf hin, dass zum Zeitpunkt der ursprünglichen Beschlussfassung durch den Rat ein prognostizierter Unterbringungsbedarf für 500 Plätze erkennbar war. Dem wurde gegenübergestellt, dass zum Zeitpunkt der Erstellung der Vorlage zunächst zwei Flächen in Frage kommen können. Die Verwaltung räumt ein, dass sich hieraus der Rückschluss ziehen ließ, dass an beiden Standorten jeweils 250 Plätze entstehen sollen. Aktueller Stand innerhalb der Verwaltung ist, dass die Planungen für eine Unterkunft in Sinthern/Geyen zunächst zurückgestellt sind. Der Grund ist, dass kurzfristig realisierbare Projekte an anderer Stelle, hier seien genannt die beiden Unterkunftskomplexe im Bereich des Sportzentrums Pulheim sowie die Herrichtung der ehemaligen Internatsgebäude an der Kath. Gesamtschule Stommeln, Vorrang haben. Im Hinblick auf die weiteren Planungen auf das gesamte Stadtgebiet bezogen, empfiehlt die Verwaltung, zunächst keinerlei Einschränkungen in den Planungsprozessen vorzunehmen. Die Verlagerung in nur einen oder in größere Ortsteile würde die Planungsmöglichkeiten deutlich einschränken. Selbstverständlich ist, dass bei der Planung von zukünftigen Einrichtungen in allen Ortsteilen die Belange der Umgebung, insbesondere dann, wenn Kindertagesstätten oder Schulen in der Nachbarschaft sind, berücksichtigt werden. Im Hinblick auf eine mögliche Veränderung am aktuell als Flüchtlingsunterkunft genutzten Standort in Sinthern/Geyen Am Fronhof gilt, dass die Belange der Bewohnerinnen und Bewohner einzubeziehen sind und dass eine dort zu errichtende Unterkunft keinesfalls 250 Plätze haben wird.