Daten
Kommune
Pulheim
Größe
215 kB
Datum
17.02.2016
Erstellt
03.02.16, 18:31
Aktualisiert
03.02.16, 18:31
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
36/2016
Erstellt am:
26.01.2016
Aktenzeichen:
66/12
Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung
Gremium
TOP
ö. Sitzung
Ausschuss für Tiefbau und Verkehr
X
nö. Sitzung
Termin
17.02.2016
Betreff
Erarbeitung eines Mobilitätskonzeptes - Zwischenstandsbericht der Verwaltung
Veranlasser/in / Antragsteller/in
CDU-Fraktion und Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen
Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
ja
x nein
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
ja
x nein
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
x nein
Finanzierungsbedarf gesamt:
(ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten)
€
— im Haushalt des laufenden Jahres
€
— in den Haushalten der folgenden Jahre
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen):
ja
nein
Vorlage Nr.: 36/2016 . Seite 2 / 3
Beschlussvorschlag
Der TVA beauftragt die Verwaltung mit der Erstellung eines zeitlichen Fahrplans zur Erarbeitung eines Mobilitätskonzeptes bis zur Sitzung des TVA am 28.09.2016.
Erläuterungen
In der Sitzung vom 29.04.2015 wurde vom TVA auf der Grundlage des Antrages der Fraktionen CDU und Bündnis 90 /
Die Grünen beschlossen, dass die Stadt Pulheim ein „Mobilitätskonzept für alle Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer“ erarbeiten soll.
Die Verwaltung hat Recherchen aufgenommen und Informationen von verschiedenen Städten zur Erstellung von Mobilitätskonzepten eingeholt. Diese Recherchen waren sehr zeitintensiv und wurden in einer Vergleichstabelle zusammengefasst, siehe hierzu Anlage 1.
Außerdem wurden erste Gespräche mit anderen Kommunen geführt, u. a. fand ein persönliches Gespräch mit der Mobilitätsbeauftragten der Stadt Bergisch-Gladbach statt.
Das Ergebnis dieses Städtevergleichs stellt sich wie folgt dar:
Je nach Umfang und Detailliertheit des Mobilitätskonzeptes gibt es sehr unterschiedliche Herangehensweisen und somit
auch zeitliche Unterschiede zwischen dem Beschluss zur Erarbeitung und der Verabschiedung eines Mobilitätskonzeptes. Demnach sind auch die Methoden zur Entwicklung eines solchen Konzeptes sehr verschieden.
Manche Kommunen binden die Bevölkerung bspw. in Form von (online-) Befragungen oder workshops mit in den Entwicklungsprozess ein. Andere wiederum setzen auf „runde Tische“, in denen die Ihrer Meinung nach zu beteiligende
Institutionen ihre Beweggründe und Vorstellungen einbringen. Wobei die Einbindung der Bevölkerung nur zu einem
geringen Anteil bzw. teilweise gar nicht stattgefunden hat.
So unterschiedlich wie die Arbeitsweisen sind somit auch die zeitlichen Abfolgen, die entsprechend der Recherchen der
Verwaltung zwischen 2 und 8 Jahren liegen.
Auch der Arbeitsumfang innerhalb der Verwaltungen beschreibt sich als sehr differenziert. Während einige Kommunen
einen Großteil der durchzuführenden Arbeiten an externe Büros vergeben haben, wurden im Gegensatz in manch anderen Kommunen gesonderte Stellen mit eigens bestellten Mobilitätsbeauftragten und eigenen Mitarbeitern eingerichtet.
Dabei stellt sich heraus, dass aufgrund der umfangreichen Koordinierungsaufgaben in Bezug auf die Erarbeitung eines
Mobilitätskonzeptes für den federführenden Mitarbeiter nur ein sehr geringer Spielraum für weitere Aufgaben bleibt.
Wichtig ist in jedem Falle das Zusammenwirken aller am Entwicklungsprozess Beteiligten, von der gemeinsamen Erarbeitung der Leitlinien, über den Umfang der Festlegung des Umfangs der Datenerhebung und Auswertung bis hin zu
Rückmeldungen aus Bevölkerung und Politik.
Aus dem Vorgesagten ist zu erkennen, dass es offenbar keinen „Königsweg“ bei der Erarbeitung eines Mobilitätskonzeptes gibt. So individuell wie die Kommunen sind auch die Wege dorthin.
Vorlage Nr.: 36/2016 . Seite 3 / 3
Für die Stadt Pulheim bedeutet dies aber, dass zur Erfüllung der vielen Aufgaben die Arbeiten weitestgehend an externe
Büros vergeben werden müssen, da Personalressourcen hierfür nicht zur Verfügung stehen. Aber selbst in diesem Fall
ist ein erheblicher Personaleinsatz erforderlich, so dass auch geprüft werden muss, welche Tätigkeiten hierfür wegfallen
sollen.
Vor allem gilt es, den Anspruch der Stadt Pulheim mit den Möglichkeiten, auch auf der Kostenseite, in Einklang zu bringen. Denn auch die Kosten zur Aufstellung eines Mobilitätskonzeptes sind in den einzelnen Kommunen sehr unterschiedlich. Ein Kostenaufkommen von bis zu ca. 40.000 € jährlich für externe Beratung über einen Zeitraum von 4-6
Jahren ist nichts Außergewöhnliches. Zurzeit stehen zur Erstellung eines Mobilitätskonzeptes lediglich 50.000 € zur
Verfügung, so dass in Gesprächen mit externen Büros erörtert werden muss, welche Leistung mit dem zurzeit zur Verfügung stehenden Geld erzielt werden kann.
Folgende Abschnitte sollten daher in den nächsten Monaten beschritten werden:
1. Gespräche mit anderen Behörden und am Entwicklungsprozess zu beteiligenden externen Institutionen.
2. Gespräche mit kompetenten externen Büros und kompetenten Ingenieurgesellschaften mit dem Ziel, einen
möglichen Umfang (Daten und Kosten) und zeitlichen Rahmen für die Erarbeitung eines Mobilitätskonzeptes
führen.
3. Vorschläge zur Bürgerbeteiligung und zu Themen und Umfang der Bürgerwerkstatt (Veranstaltungen, Befragungen) erarbeiten, evtl. mit extern zu beauftragenden Büros.
4. Erstellung eines zeitlichen Fahrplans zur Abarbeitung des Arbeitsprogramms, evtl. in Abstimmung mit extern
beauftragtem Büro oder beauftragter Ingenieurgesellschaft: Datenerhebung, Auswertung, Bürgerbeteiligungen
(Abstimmungen mit anderen Behörden und Institutionen, Beratungen in den politischen Gremien, Maßnahmenentwicklung.
Die Verwaltung wird versuchen, die umfangreichen Arbeiten in den nächsten sechs Monaten soweit zu erledigen und in
der Septembersitzung des TVA einen entsprechenden Fahrplan, evtl. schon mit Vorschlägen für externe Büros und /
oder Moderatoren, vorzulegen.