Daten
Kommune
Pulheim
Größe
116 kB
Datum
22.06.2016
Erstellt
25.04.16, 18:30
Aktualisiert
25.04.16, 18:30
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
113/2016
Erstellt am:
20.04.2016
Aktenzeichen:
IV/61 ro
Mitteilungsvorlage
Gremium
TOP
Planungsausschuss
10.1
Umweltausschuss
ö. Sitzung
nö. Sitzung
Termin
X
04.05.2016
X
22.06.2016
Betreff
Bundesfachplanung
Antragskonferenz Stromnetzausbau gem. § 7 Netzausbaubeschleunigungsgesetz (NABEG)
- Abschnitt E Rommerskirchen - Weißenthurm
Mitteilung
Bereits in der Sitzung des Planungsausschusses am 09.12.2015 (Vorlage Nr.: 508/2015) informierte die Verwaltung
über ein Projekt der Amprion GmbH, welches als Vorhaben Nr. 2 im Bundesbedarfsplangesetz verankert ist und den
Netzausbau für Gleichstromübertragung zum Ziel hat. Das Vorhaben wird auch als „Ultranet“ bezeichnet.
Mit Schreiben vom 07.03.2016 teilte die Bundesnetzagentur mit, dass Amprion nun den Antrag auf Bundesfachplanung
für den Abschnitt E der Leitung gestellt hat. Dieser erstreckt sich von Rommerskirchen bis zur Gemeinde Weißenthurm
in Rheinland-Pfalz. Der von Amprion geplante „Vorzugstrassenkorridor“ verläuft von Nordwest nach Südost durch das
Pulheimer Stadtgebiet.
Das Gesamtprojekt sowie die räumliche Betroffenheit aus Pulheimer Sicht veranschaulichen die dieser Mitteilung beigefügten drei Anlagen:
ANLAGE 1 zeigt das gesamte Projekt Nr. 2 des Bundesbedarfsplangesetzes. Unter der Bezeichnung „Ultranet“ planen
die Netzbetreiber Amprion und TransnetBW den Bau einer Gleichstromverbindung von Osterath in Nordrhein-Westfalen
nach Phillipsburg in Baden-Württemberg.
ANLAGE 2 veranschaulicht die Betroffenheit des Rhein-Erft-Kreises von dem für die Bundesfachplanung vorgeschlagenen Trassenkorridor. Der dargestellte Korridor ist 1000 m breit.
ANLAGE 3 zeigt den Trassenverlauf der noch im Planfeststellungsverfahren befindlichen Höchstspannungsfreileitung
zur Wechselstromübertragung (Bauleitnummer Bl. 4215 der Amprion) von Rommerskirchen nach Sechtem. Die gewählte Trasse liegt im Trassenraum bereits vorhandener (in einem Teilabschnitt 4, im anderen 3) Freileitungen. Von den
vorhandenen Leitungen sollen im Rahmen der Neubaumaßnahme Bl. 4215 zwei zurückgebaut werden. Da für das
Ultranet als Planungsziel formuliert ist, bestehende Freileitungen durch Umbau und/oder Ertüchtigung zu nutzen, verläuft
auf Pulheimer Stadtgebiet der vorgeschlagene Trassenkorridor ebenfalls im Bereich dieser (schon vorhandenen) Trasse
(siehe unten).
Vorlage Nr.: 113/2016 . Seite 2 / 2
Am 19.04.2016 fand in Siegburg die sog. Antragskonferenz statt. Die Antragskonferenz ist ein öffentliches Fachgespräch
und mit einem Scoping-Termin vergleichbar. (siehe auch Vorlage Nr. 508/2015). Die Veranstaltung dient der Bundesnetzagentur als Planungsträger für sog. NABEG-Vorhaben (Netzausbaubeschleunigungsgesetz) als Informationssammlung über vorhabenrelevante Aspekte hinsichtlich des im Antrag beschriebenen Trassenkorridors, seiner Raumverträglichkeit und Umweltauswirkungen.
Auf der Konferenz wurde deutlich, dass entscheidendes Kriterium für den vorgeschlagenen Trassenkorridor die Vorgabe
der Amprion war, für die zu bauende HGÜ-Leitung (Hochspannungsgleichstromübertragung) vorhandene Leitungen zu
nutzen. Dies würde gemäß den Antragsunterlagen für das Pulheimer Stadtgebiet bedeuten, dass punktuelle Umbauten
einer vorhandenen Leitung erfolgen würden (z.B. Traversenneubauten und/oder auch Mastneubauten), deren Verlauf
die ANLAGE 3 zeigt.
Von Konferenzteilnehmern wurde kritisiert, dass aufgrund der Zielsetzung, bestehende Leitungen zu nutzen, die vorgeschlagene Trasse keine Rücksicht auf betroffene Wohnsiedlungsbereiche nimmt.
Das weitere Verfahren beinhaltet nunmehr folgende Schritte:
Auf Basis der Antragskonferenz legt die Bundesnetzagentur den Untersuchungsrahmen für die nach § 8 NABEG
vom Vorhabenträger einzureichenden Unterlagen fest. Dieser wird den Konferenzteilnehmern ebenfalls zur Verfügung gestellt. Die Erstellung der Unterlagen hat innerhalb einer von der Bundesnetzagentur festgesetzten Frist zu
erfolgen.
Nach Vorlage der vollständigen Unterlagen wird eine Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt. Die
Äußerungsfrist für die Öffentlichkeit ist gesetzlich auf zwei Monate bestimmt.
Anschließend prüft die Bundesnetzagentur die Unterlagen des Vorhabenträgers sowie die eingegangenen Stellungnahmen und führt einen Erörterungstermin durch.
Die Entscheidung der Bundesnetzagentur wird öffentlich bekannt gemacht und sechs Wochen lang ausgelegt.
An die Bundesfachplanung schließt sich ein Planfeststellungsverfahren an. Dabei ist das Ergebnis des Bundesfachplanungsverfahrens in der Hinsicht bindend, dass die planfestzustellende Leitungstrasse nur in dem von der Bundesfachplanung festgelegten Trassenkorridor verlaufen darf.