Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Mitteilungsvorlage (Bundesfachplanung Antragskonferenz Stromnetzausbau gem. § 7 Netzausbaubeschleunigungsgesetz (NABEG) - Abschnitt E Rommerskirchen - Weißenthurm)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
116 kB
Datum
22.06.2016
Erstellt
25.04.16, 18:30
Aktualisiert
25.04.16, 18:30
Mitteilungsvorlage (Bundesfachplanung
Antragskonferenz Stromnetzausbau gem. § 7 Netzausbaubeschleunigungsgesetz (NABEG)
-  Abschnitt E  Rommerskirchen - Weißenthurm) Mitteilungsvorlage (Bundesfachplanung
Antragskonferenz Stromnetzausbau gem. § 7 Netzausbaubeschleunigungsgesetz (NABEG)
-  Abschnitt E  Rommerskirchen - Weißenthurm)

öffnen download melden Dateigröße: 116 kB

Inhalt der Datei

Vorlage Nr.: 113/2016 Erstellt am: 20.04.2016 Aktenzeichen: IV/61 ro Mitteilungsvorlage Gremium TOP Planungsausschuss 10.1 Umweltausschuss ö. Sitzung nö. Sitzung Termin X 04.05.2016 X 22.06.2016 Betreff Bundesfachplanung Antragskonferenz Stromnetzausbau gem. § 7 Netzausbaubeschleunigungsgesetz (NABEG) - Abschnitt E Rommerskirchen - Weißenthurm Mitteilung Bereits in der Sitzung des Planungsausschusses am 09.12.2015 (Vorlage Nr.: 508/2015) informierte die Verwaltung über ein Projekt der Amprion GmbH, welches als Vorhaben Nr. 2 im Bundesbedarfsplangesetz verankert ist und den Netzausbau für Gleichstromübertragung zum Ziel hat. Das Vorhaben wird auch als „Ultranet“ bezeichnet. Mit Schreiben vom 07.03.2016 teilte die Bundesnetzagentur mit, dass Amprion nun den Antrag auf Bundesfachplanung für den Abschnitt E der Leitung gestellt hat. Dieser erstreckt sich von Rommerskirchen bis zur Gemeinde Weißenthurm in Rheinland-Pfalz. Der von Amprion geplante „Vorzugstrassenkorridor“ verläuft von Nordwest nach Südost durch das Pulheimer Stadtgebiet. Das Gesamtprojekt sowie die räumliche Betroffenheit aus Pulheimer Sicht veranschaulichen die dieser Mitteilung beigefügten drei Anlagen: ANLAGE 1 zeigt das gesamte Projekt Nr. 2 des Bundesbedarfsplangesetzes. Unter der Bezeichnung „Ultranet“ planen die Netzbetreiber Amprion und TransnetBW den Bau einer Gleichstromverbindung von Osterath in Nordrhein-Westfalen nach Phillipsburg in Baden-Württemberg. ANLAGE 2 veranschaulicht die Betroffenheit des Rhein-Erft-Kreises von dem für die Bundesfachplanung vorgeschlagenen Trassenkorridor. Der dargestellte Korridor ist 1000 m breit. ANLAGE 3 zeigt den Trassenverlauf der noch im Planfeststellungsverfahren befindlichen Höchstspannungsfreileitung zur Wechselstromübertragung (Bauleitnummer Bl. 4215 der Amprion) von Rommerskirchen nach Sechtem. Die gewählte Trasse liegt im Trassenraum bereits vorhandener (in einem Teilabschnitt 4, im anderen 3) Freileitungen. Von den vorhandenen Leitungen sollen im Rahmen der Neubaumaßnahme Bl. 4215 zwei zurückgebaut werden. Da für das Ultranet als Planungsziel formuliert ist, bestehende Freileitungen durch Umbau und/oder Ertüchtigung zu nutzen, verläuft auf Pulheimer Stadtgebiet der vorgeschlagene Trassenkorridor ebenfalls im Bereich dieser (schon vorhandenen) Trasse (siehe unten). Vorlage Nr.: 113/2016 . Seite 2 / 2 Am 19.04.2016 fand in Siegburg die sog. Antragskonferenz statt. Die Antragskonferenz ist ein öffentliches Fachgespräch und mit einem Scoping-Termin vergleichbar. (siehe auch Vorlage Nr. 508/2015). Die Veranstaltung dient der Bundesnetzagentur als Planungsträger für sog. NABEG-Vorhaben (Netzausbaubeschleunigungsgesetz) als Informationssammlung über vorhabenrelevante Aspekte hinsichtlich des im Antrag beschriebenen Trassenkorridors, seiner Raumverträglichkeit und Umweltauswirkungen. Auf der Konferenz wurde deutlich, dass entscheidendes Kriterium für den vorgeschlagenen Trassenkorridor die Vorgabe der Amprion war, für die zu bauende HGÜ-Leitung (Hochspannungsgleichstromübertragung) vorhandene Leitungen zu nutzen. Dies würde gemäß den Antragsunterlagen für das Pulheimer Stadtgebiet bedeuten, dass punktuelle Umbauten einer vorhandenen Leitung erfolgen würden (z.B. Traversenneubauten und/oder auch Mastneubauten), deren Verlauf die ANLAGE 3 zeigt. Von Konferenzteilnehmern wurde kritisiert, dass aufgrund der Zielsetzung, bestehende Leitungen zu nutzen, die vorgeschlagene Trasse keine Rücksicht auf betroffene Wohnsiedlungsbereiche nimmt. Das weitere Verfahren beinhaltet nunmehr folgende Schritte:  Auf Basis der Antragskonferenz legt die Bundesnetzagentur den Untersuchungsrahmen für die nach § 8 NABEG vom Vorhabenträger einzureichenden Unterlagen fest. Dieser wird den Konferenzteilnehmern ebenfalls zur Verfügung gestellt. Die Erstellung der Unterlagen hat innerhalb einer von der Bundesnetzagentur festgesetzten Frist zu erfolgen.  Nach Vorlage der vollständigen Unterlagen wird eine Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt. Die Äußerungsfrist für die Öffentlichkeit ist gesetzlich auf zwei Monate bestimmt.  Anschließend prüft die Bundesnetzagentur die Unterlagen des Vorhabenträgers sowie die eingegangenen Stellungnahmen und führt einen Erörterungstermin durch.  Die Entscheidung der Bundesnetzagentur wird öffentlich bekannt gemacht und sechs Wochen lang ausgelegt.  An die Bundesfachplanung schließt sich ein Planfeststellungsverfahren an. Dabei ist das Ergebnis des Bundesfachplanungsverfahrens in der Hinsicht bindend, dass die planfestzustellende Leitungstrasse nur in dem von der Bundesfachplanung festgelegten Trassenkorridor verlaufen darf.