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Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 20 Pulheim 1302 Bereich: ehemaliger Spielpatz zwischen Beethovenstraße und Fuchspfad Beratung und Beschlussfassung über die während der frühzeitigen Beteiligung gem. §§ 3 (1) und (2) BauGB und während der Auslegung gem. §§ 4 (1) und (2) BauGB eingegangenen Stellungnahmen / Äußerungen Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB siehe Vorlage 481/2015, Sitzung des PA vom 09.12.2015)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
134 kB
Datum
10.05.2016
Erstellt
18.04.16, 18:36
Aktualisiert
18.04.16, 18:36
Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 20 Pulheim 1302
Bereich: ehemaliger Spielpatz zwischen Beethovenstraße und Fuchspfad
Beratung und Beschlussfassung über die während der frühzeitigen Beteiligung gem. §§ 3 (1) und (2) BauGB und während der Auslegung gem. §§ 4 (1) und (2) BauGB eingegangenen Stellungnahmen / Äußerungen
Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB
siehe Vorlage 481/2015, Sitzung des PA vom 09.12.2015) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 20 Pulheim 1302
Bereich: ehemaliger Spielpatz zwischen Beethovenstraße und Fuchspfad
Beratung und Beschlussfassung über die während der frühzeitigen Beteiligung gem. §§ 3 (1) und (2) BauGB und während der Auslegung gem. §§ 4 (1) und (2) BauGB eingegangenen Stellungnahmen / Äußerungen
Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB
siehe Vorlage 481/2015, Sitzung des PA vom 09.12.2015)

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Inhalt der Datei

Vorlage Nr.: 94/2016 Erstellt am: 29.02.2016 Aktenzeichen: IV/61- ho Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung Gremium TOP ö. Sitzung nö. Sitzung Termin Umweltausschuss X 27.04.2016 Planungsausschuss X 04.05.2016 Rat X 10.05.2016 Betreff Bebauungsplan Nr. 20 Pulheim 1302 Bereich: ehemaliger Spielpatz zwischen Beethovenstraße und Fuchspfad Beratung und Beschlussfassung über die während der frühzeitigen Beteiligung gem. §§ 3 (1) und (2) BauGB und während der Auslegung gem. §§ 4 (1) und (2) BauGB eingegangenen Stellungnahmen / Äußerungen Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB siehe Vorlage 481/2015, Sitzung des PA vom 09.12.2015 Veranlasser/in / Antragsteller/in Verwaltung Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ja x nein ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen ja x nein ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja x nein Finanzierungsbedarf gesamt: (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) € — im Haushalt des laufenden Jahres € — in den Haushalten der folgenden Jahre € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): ja nein Vorlage Nr.: 94/2016 . Seite 2 / 2 Beschlussvorschlag Der Umweltausschuss nimmt die Abwägungsvorschläge der Verwaltung zu den während der Beteiligung gem. §§ 3 Abs. 1 und 2 und §§ 4 Abs. 1 und 2 BauGB eingegangenen umweltrelevanten Äußerungen und Stellungnahmen zur Kenntnis und empfiehlt dem Planungsausschuss die Abwägung der Umweltbelange - vorberatend für den Rat - entsprechend vorzunehmen. Der Planungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Pulheim, folgenden Beschluss zu fassen: 1. Die während der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen sowie die während der Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Äußerungen werden gemäß den vorgelegten Abwägungsvorschlägen der Verwaltung berücksichtigt bzw. nicht berücksichtigt. 2. Der Rat der Stadt Pulheim beschließt gemäß § 10 BauGB Abs. 1 vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20.10.2015 (BGBl. I S. 1722) in Verbindung mit § 7 (1) der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666) zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 25.06.2015 (GV. NRW. S. 496) den Änderungsplan gemäß § 13a BauGB "Bebauungsplan Nr. 20 Pulheim 1302“, dem gemäß § 9 (8) BauGB die Begründung beigefügt ist, als Satzung; die Änderungen ergeben sich aus der Planzeichnung. Erläuterungen In seiner Sitzung am 09.12.2015 beschloss der Planungsausschuss der Stadt Pulheim, den Entwurf des B-Planes Nr. 20 Pulheim 1302 öffentlich auszulegen. Die Offenlage erfolgte in der Zeit vom 13.01.2016 bis 15.02.2016; die Behörden und Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 07.01.2016 beteiligt. Während dieses Zeitraumes wurden seitens der Öffentlichkeit keine Äußerungen zu der vorgesehenen Planänderung vorgetragen; von Seiten der beteiligten Behörden ging lediglich ein Schreiben des Rhein-Erft-Kreises ein, in welchem sowohl auf die Beachtung der artenschutzrechtlichen Verbote als auch auf die notwendige Abwägung gem. § 4 Landesbodenschutzgesetz hingewiesen wird. Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung ging ein Schreiben eines Anwohners inklusive beigefügter Unterschriftenliste mit 15 Unterschriften ein, in dem die Überplanung der in Rede stehenden Fläche grundsätzlich infrage gestellt und für den Erhalt des Spielplatzes votiert wird. Die jeweiligen Abwägungen und Beschlussempfehlungen der Verwaltung zu den beiden o.g. Eingaben finden sich im Anschluss an die Erläuterungen. Die Verwaltung schlägt vor, die Planänderung wie vorgesehen abzuschließen und daher den Änderungsplan als Satzung zu beschließen.