Daten
Kommune
Pulheim
Größe
134 kB
Datum
10.05.2016
Erstellt
18.04.16, 18:36
Aktualisiert
18.04.16, 18:36
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
94/2016
Erstellt am:
29.02.2016
Aktenzeichen:
IV/61- ho
Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung
Gremium
TOP
ö. Sitzung
nö. Sitzung
Termin
Umweltausschuss
X
27.04.2016
Planungsausschuss
X
04.05.2016
Rat
X
10.05.2016
Betreff
Bebauungsplan Nr. 20 Pulheim 1302
Bereich: ehemaliger Spielpatz zwischen Beethovenstraße und Fuchspfad
Beratung und Beschlussfassung über die während der frühzeitigen Beteiligung gem. §§ 3 (1) und (2) BauGB
und während der Auslegung gem. §§ 4 (1) und (2) BauGB eingegangenen Stellungnahmen / Äußerungen
Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB
siehe Vorlage 481/2015, Sitzung des PA vom 09.12.2015
Veranlasser/in / Antragsteller/in
Verwaltung
Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
ja
x nein
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
ja
x nein
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
x nein
Finanzierungsbedarf gesamt:
(ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten)
€
— im Haushalt des laufenden Jahres
€
— in den Haushalten der folgenden Jahre
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen):
ja
nein
Vorlage Nr.: 94/2016 . Seite 2 / 2
Beschlussvorschlag
Der Umweltausschuss nimmt die Abwägungsvorschläge der Verwaltung zu den während der Beteiligung gem. §§ 3
Abs. 1 und 2 und §§ 4 Abs. 1 und 2 BauGB eingegangenen umweltrelevanten Äußerungen und Stellungnahmen zur
Kenntnis und empfiehlt dem Planungsausschuss die Abwägung der Umweltbelange - vorberatend für den Rat - entsprechend vorzunehmen.
Der Planungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Pulheim, folgenden Beschluss zu fassen:
1. Die während der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen sowie die während der Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Äußerungen werden gemäß den vorgelegten
Abwägungsvorschlägen der Verwaltung berücksichtigt bzw. nicht berücksichtigt.
2. Der Rat der Stadt Pulheim beschließt gemäß § 10 BauGB Abs. 1 vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert
durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20.10.2015 (BGBl. I S. 1722) in Verbindung mit § 7 (1) der Gemeindeordnung für das
Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666) zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 25.06.2015 (GV. NRW. S. 496) den Änderungsplan gemäß § 13a BauGB "Bebauungsplan Nr. 20 Pulheim
1302“, dem gemäß § 9 (8) BauGB die Begründung beigefügt ist, als Satzung; die Änderungen ergeben sich aus der
Planzeichnung.
Erläuterungen
In seiner Sitzung am 09.12.2015 beschloss der Planungsausschuss der Stadt Pulheim, den Entwurf des B-Planes Nr. 20
Pulheim 1302 öffentlich auszulegen. Die Offenlage erfolgte in der Zeit vom 13.01.2016 bis 15.02.2016; die Behörden
und Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 07.01.2016 beteiligt.
Während dieses Zeitraumes wurden seitens der Öffentlichkeit keine Äußerungen zu der vorgesehenen Planänderung
vorgetragen; von Seiten der beteiligten Behörden ging lediglich ein Schreiben des Rhein-Erft-Kreises ein, in welchem
sowohl auf die Beachtung der artenschutzrechtlichen Verbote als auch auf die notwendige Abwägung gem. § 4 Landesbodenschutzgesetz hingewiesen wird.
Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung ging ein Schreiben eines Anwohners inklusive beigefügter Unterschriftenliste mit
15 Unterschriften ein, in dem die Überplanung der in Rede stehenden Fläche grundsätzlich infrage gestellt und für den
Erhalt des Spielplatzes votiert wird.
Die jeweiligen Abwägungen und Beschlussempfehlungen der Verwaltung zu den beiden o.g. Eingaben finden sich im
Anschluss an die Erläuterungen. Die Verwaltung schlägt vor, die Planänderung wie vorgesehen abzuschließen und
daher den Änderungsplan als Satzung zu beschließen.