Daten
Kommune
Pulheim
Größe
109 kB
Datum
10.05.2016
Erstellt
18.04.16, 18:36
Aktualisiert
18.04.16, 18:36
Stichworte
Inhalt der Datei
Bebauungsplan Nr. 20 Pulheim 1302
Abwägung
Äußerungen zur frühzeitigen Beteiligung gem. § 3 (1) und § 4 (1) BauGB
Stellungnahmen zur Beteiligung gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB
Äußerungen zur frühzeitigen Beteiligung in der Zeit 21.01.2015 bis 11.02.2015
B1 fBÖ, Schreiben vom 29.01.2015 mit Unterschriftenliste
Inhalt der Äußerung
Abwägungsvorschlag
Beschlussvorschlag für
UA; PA und RAT
Nach Eingang dieses Schreibens
Der Umwelt- und der Planungsauswurde der Jugendhilfeausschuss mit
schuss empfehlen dem Rat der
dieser Fragestellung beteiligt (vgl.
Stadt Pulheim, die Äußerungen
Sitzung des JHA vom 24.09.2015,
gemäß den bereits gefassten BeTOP 4). Dieser votierte zwar im Sinne schlüssen (vgl. gemeinsame Sitder Eingabesteller; die daraufhin
zung von UA und PA am
ebenfalls um Beschlussfassung gebe- 28.10.2015) nicht zu berücksichtitenen Fachausschüsse (Umwelt- und gen.
Planungsausschuss; vgl. Sitzung vom
28.10.2015; TOP 10) folgten dieser
Empfehlung jedoch nicht und beauftragten vielmehr die Verwaltung, das
Planänderungsverfahren mit dem Ziel
der Neuausweisung einer Baufläche
fortzuführen.
Die Eingabesteller regen an, im
Hinblick auf die sich bereits abzeichnende und zukünftig verstärkt zu erwartende Zunahme
der Anzahl an Familien mit Kindern in dem Wohngebiet den
Spielplatz als solchen zu erhalten
und somit die Planänderung nicht
weiter zu verfolgen.
Stellungnahmen zur Beteiligung in der Zeit 13.01.2016 bis 15.02.2016
T1 AUS Rhein-Erft-Kreis, Schreiben vom 15.02.2015
Inhalt der Äußerung
Abwägungsvorschlag
Naturschutz und Landschaftspflege
Es wird auf die artenschutzrechtlichen Verbote nach § 39(1) und §
44(1) Bundesnaturschutzgesetz
hingewiesen; vor grundlegenden
Veränderungen des Vegetationsbestandes sei daher eine artenschutzrechtliche Vorprüfung
durchzuführen.
Bodenschutz
Gemäß § 4 Abs. 2 LBodSchG
haben bei der Aufstellung von
Bauleitplänen die damit befassten
Stellen im Rahmen der planerischen Abwägung vor der Inanspruchnahme von nicht versiegelten, nicht baulich veränderten
oder unbebauten Flächen insbeAbwägung
Beschlussvorschlag für
UA; PA und RAT
Auf Nachfrage beim Rhein-Erft-Kreis
Nicht erforderlich
erläuterte dieser, dass vor dem Beginn der Bautätigkeit durch eine Begehung der Fläche sichergestellt
werden solle, dass die einschlägigen
Bestimmungen des BNatschG Berücksichtigung finden.
Es wird sichergestellt, dass die erforderliche Begehung und Vorprüfung zu
gegebener Zeit durchgeführt werden
wird.
Im Rahmen der vorzunehmenden
planerischen Abwägung – siehe wiederholte Beteiligung der zuständigen
Fachausschüsse und die dort gefassten Beschlüsse – fiel die Entscheidung, die in Rede stehende Fläche
nicht als Grün- bzw. Spielfläche zu
erhalten. Vielmehr verfolgt die B-
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Demografie
Nicht erforderlich
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Bebauungsplan Nr. 20 Pulheim 1302
sondere zu prüfen, ob vorrangig
eine Wiedernutzung von
bereits versiegelten, sanierten,
baulich veränderten oder bebauten Flächen möglich ist.
Diese Prüfung ist im Rahmen des
Verfahrens nachzuweisen.
Abwägung
Abwägung
Planänderung bewusst das Ziel, im
Sinne einer sinnvollen Nachverdichtung in einem bestehenden Wohngebiet und mithin ohne Inanspruchnahme von Flächen im Außenbereich die
in Rede stehende Fläche einer baulichen Nutzung zuzuführen.
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Demografie
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