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Beschlussvorlage (Abwägungstabelle BP 20 Pulheim 1302)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
109 kB
Datum
10.05.2016
Erstellt
18.04.16, 18:36
Aktualisiert
18.04.16, 18:36
Beschlussvorlage (Abwägungstabelle BP 20 Pulheim 1302) Beschlussvorlage (Abwägungstabelle BP 20 Pulheim 1302)

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Inhalt der Datei

Bebauungsplan Nr. 20 Pulheim 1302 Abwägung Äußerungen zur frühzeitigen Beteiligung gem. § 3 (1) und § 4 (1) BauGB Stellungnahmen zur Beteiligung gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB Äußerungen zur frühzeitigen Beteiligung in der Zeit 21.01.2015 bis 11.02.2015 B1 fBÖ, Schreiben vom 29.01.2015 mit Unterschriftenliste Inhalt der Äußerung Abwägungsvorschlag Beschlussvorschlag für UA; PA und RAT Nach Eingang dieses Schreibens Der Umwelt- und der Planungsauswurde der Jugendhilfeausschuss mit schuss empfehlen dem Rat der dieser Fragestellung beteiligt (vgl. Stadt Pulheim, die Äußerungen Sitzung des JHA vom 24.09.2015, gemäß den bereits gefassten BeTOP 4). Dieser votierte zwar im Sinne schlüssen (vgl. gemeinsame Sitder Eingabesteller; die daraufhin zung von UA und PA am ebenfalls um Beschlussfassung gebe- 28.10.2015) nicht zu berücksichtitenen Fachausschüsse (Umwelt- und gen. Planungsausschuss; vgl. Sitzung vom 28.10.2015; TOP 10) folgten dieser Empfehlung jedoch nicht und beauftragten vielmehr die Verwaltung, das Planänderungsverfahren mit dem Ziel der Neuausweisung einer Baufläche fortzuführen. Die Eingabesteller regen an, im Hinblick auf die sich bereits abzeichnende und zukünftig verstärkt zu erwartende Zunahme der Anzahl an Familien mit Kindern in dem Wohngebiet den Spielplatz als solchen zu erhalten und somit die Planänderung nicht weiter zu verfolgen. Stellungnahmen zur Beteiligung in der Zeit 13.01.2016 bis 15.02.2016 T1 AUS Rhein-Erft-Kreis, Schreiben vom 15.02.2015 Inhalt der Äußerung Abwägungsvorschlag Naturschutz und Landschaftspflege Es wird auf die artenschutzrechtlichen Verbote nach § 39(1) und § 44(1) Bundesnaturschutzgesetz hingewiesen; vor grundlegenden Veränderungen des Vegetationsbestandes sei daher eine artenschutzrechtliche Vorprüfung durchzuführen. Bodenschutz Gemäß § 4 Abs. 2 LBodSchG haben bei der Aufstellung von Bauleitplänen die damit befassten Stellen im Rahmen der planerischen Abwägung vor der Inanspruchnahme von nicht versiegelten, nicht baulich veränderten oder unbebauten Flächen insbeAbwägung Beschlussvorschlag für UA; PA und RAT Auf Nachfrage beim Rhein-Erft-Kreis Nicht erforderlich erläuterte dieser, dass vor dem Beginn der Bautätigkeit durch eine Begehung der Fläche sichergestellt werden solle, dass die einschlägigen Bestimmungen des BNatschG Berücksichtigung finden. Es wird sichergestellt, dass die erforderliche Begehung und Vorprüfung zu gegebener Zeit durchgeführt werden wird. Im Rahmen der vorzunehmenden planerischen Abwägung – siehe wiederholte Beteiligung der zuständigen Fachausschüsse und die dort gefassten Beschlüsse – fiel die Entscheidung, die in Rede stehende Fläche nicht als Grün- bzw. Spielfläche zu erhalten. Vielmehr verfolgt die B- Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Demografie Nicht erforderlich Seite 1 von 2 Bebauungsplan Nr. 20 Pulheim 1302 sondere zu prüfen, ob vorrangig eine Wiedernutzung von bereits versiegelten, sanierten, baulich veränderten oder bebauten Flächen möglich ist. Diese Prüfung ist im Rahmen des Verfahrens nachzuweisen. Abwägung Abwägung Planänderung bewusst das Ziel, im Sinne einer sinnvollen Nachverdichtung in einem bestehenden Wohngebiet und mithin ohne Inanspruchnahme von Flächen im Außenbereich die in Rede stehende Fläche einer baulichen Nutzung zuzuführen. Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Demografie Seite 2 von 2