Daten
Kommune
Aldenhoven
Größe
719 kB
Datum
20.02.2014
Erstellt
06.02.14, 15:45
Aktualisiert
06.02.14, 15:45
Stichworte
Inhalt der Datei
Begründung des Bedarfes einer DK I in Aldenhoven durch die Erweiterung einer
bestehenden Deponie zur Abstimmung mit den Zielen der Landes- und Regionalplanung
Stand: 23.01.2014, VDH GmbH: i.A. Heiko Krause
ENTWURF
In den vergangenen 10 Jahren haben große Veränderungen der Deponiesituation in NordrheinWestfalen stattgefunden. Im Zusammenhang mit der vollständigen Beendigung der Ablagerung biologisch abbaubarer Abfälle zum 1. Juni 2005 haben zahlreiche Deponien den Betrieb eingestellt. Am
16. Juli 2009 trat eine neue Deponieverordnung in Kraft, durch die u.a. die Vorgaben der Europäischen Deponierichtlinie umgesetzt wurden. Dies hat dazu geführt, dass zum 16. Juli 2009 eine Reihe
von Deponien in die Stilllegungsphase überführt wurde.
Gleichzeitig ist eine Zunahme der zu deponierenden Abfälle durch die im Entwurf befindliche Änderung der gesetzlichen Rahmenbedingungen zu erwarten. Die Genehmigungen von Verfüllungen und
technischen Bauwerken werden zukünftig voraussichtlich nicht mehr nach den Kriterien der LAGA
erteilt. An die Stelle der LAGA-Kriterien treten die (novellierte) BBodSchV und die geplante ErsatzbaustoffV. Es wird mit einer deutlichen Verschärfung der Kriterien und Grenzwerte gerechnet, die
eine Verwendung mineralischer Abfälle im Boden bzw. in technischen Bauwerken erlauben. Hierdurch werden zwangsläufig Abfälle, die heute im Baustoffrecycling und im Landschaftsbau Verwendung finden, zukünftig auf Deponien abzulagern sein. Die Deponien der Klasse 0, deren Grenzwerte
die LAGA im Bereich Z1.1 bis max. Z2 entsprechen und deren TOC-Grenzwerte für Böden auf maximal
6 % festgelegt ist, werden nur teilweise für die Aufnahme dieser Abfälle geeignet sein. Für den größten Teil der Abfälle wird eine Ablagerung auf Deponien der Klasse I erforderlich sein.
Bedarfsanalyse des MKULNV NRW
Der zukünftig erhöhte Bedarf nach Deponien der Klasse I wurde auch vom MKULNV NRW erkannt.
Daher hat das Ministerium eine Bedarfsanalyse für DK I-Deponien in Auftrag gegeben. Die Ergebnisse
sollen zeitnah veröffentlicht werden. Doch bereits bei Betrachtung der heute vorliegenden Informationen wird deutlich, dass im Regierungsbezirk Köln ein erheblicher Bedarf besteht. Die nachfolgenden Ausführungen stützen sich auf einem Artikel von Vera Repold, veröffentlicht in DWA 2010 im
Rahmen einer Tagungsveranstaltung.
Auf Deponien in der Ablagerungs- und Stilllegungsphase wurden im Jahr 2010 in NordrheinWestfalen insgesamt rund 17,6 Mio. Tonnen Abfälle angenommen. Knapp die Hälfte dieser Menge
(8,2 Mio. t) wurde auf DK I-Deponien entsorgt, davon wiederum entfiel rund die Hälfte (4,7 Mio. t)
auf die vier Kraftwerksreststoffdeponien im Regierungsbezirk Köln (DWA 2010: 3).
Im Regierungsbezirk Köln befinden sich sechs Deponien der Klasse I, wovon auf den besagten vier
Deponien nahezu ausschließlich Kraftwerkreststoffe entsorgt werden. Somit befinden sich im Regierungsbezirk Köln lediglich zwei DK I, die sich in der Ablagerungsphase befinden und somit mittelfristig
für „normale“ Reststoffe (insbesondere aus privaten und öffentlichen Baumaßnahmen) zur Verfügung stehen. Drei der fünf Regierungsbezirke verfügen somit über mehr Deponien der Klasse I als der
Regierungsbezirk Köln. Dabei handelt es sich bei dem Regierungsbezirk Köln um den Regierungsbezirk mit der zweithöchsten Einwohnerzahl- und dichte in Nordrhein-Westfalen; zudem befindet sich
in diesem Regierungsbezirk mit Köln die einzige Millionenstadt des Landes NRW.
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Deponien insgesamt
Deponien in der Ablagerungsphase
DK I
davon Kraftwerksreststoffdeponien im Tagebau
Deponien in der Stilllegungsphase
DK I
Deponien in der Nachsorgephase
Düsseldorf
76
19
7
0
38
16
19
Köln
100
23
6
4
48
21
29
Regierungsbezirk
Münster Detmold
27
92
5
43
0
4
0
0
16
31
6
6
6
18
Arnsberg
136
38
10
0
71
35
27
NRW
431
128
27
4
204
84
99
Tabelle 1: Deponien in der Ablagerungs-, Stilllegungs- und Nachsorgephase in NRW.
Quelle: Auszug aus DWA 2010: 1
Deponien der Klasse I in der Ablagerungsphase nehmen in Nordrhein-Westfalen den weitaus überwiegende Anteil der für DK I anfallenden Abfallmengen auf (ca. 84 %), der Rest wird auf DK I in der
Stilllegungsphase entsorgt (DWA 2010: 2). Das Restvolumen der DK I-Deponien in der Ablagerungsphase beträgt in NRW rund 20,9 Mio. m³, wovon die beiden DK I im Regierungsbezirk Köln zusammen
über ein Restvolumen von 3,0 Mio. m³ verfügen1 (DWA 2010: 7). Bei den auf DK I-Deponien angenommenen Abfällen handelt es sich im Wesentlichen um Abfälle aus thermischen Prozessen sowie
Bau- und Abbruchabfälle (DWA 2010: 8).
Für die Bedarfsanalyse des MKULNV NRW sind die Mengen relevant, die auf Deponien der Deponieklasse I in der Ablagerungsphase und auf Deponien der Deponieklasse 0 bis III in der Stilllegungsphase angenommen werden. Im Durchschnitt der Jahre 2009 bis 2011 handelt es sich hier um eine Menge in Höhe von 4,6 Millionen Tonnen in ganz NRW. Bei Betrachtung der regionalen Verteilung dieser
Menge wird deutlich, dass sich die Aufkommensschwerpunkte in den Regierungsbezirken Köln, Düsseldorf und Arnsberg befinden (DWA 2010: 10).
Regionale Verantwortung
Die hohe Nachfrage nach Deponien der Klasse I haben im Regierungsbezirk Köln zum Teil dazu geführt, dass Abfälle in die europäischen Nachbarländer verschifft werden. Dass ein solcher Abfallexport trotz sehr hoher administrativer Hürden stattfindet, ist ein Indiz für den großen Bedarf in der
Region. So sieht das Abfallwirtschaftskonzept des Kreises Düren vor, dass DK I-Abfall nach Brügge
verschifft wird. Aus ökonomischen und ökologischen Gründen kann es jedoch grundsätzlich nicht im
Sinne der deutschen und europäischen Institutionen sein, Abfälle aufgrund der im Inland fehlenden
Kapazitäten verstärkt zu exportieren. Zumindest seitens der regionalen Industrie besteht ein deutliches Interesse an einer ortsnahen und damit kostensparenden Entsorgungslösung und an einer langfristig ausreichenden Entsorgungssicherheit.
Erweiterung einer bestehenden Deponie in Aldenhoven durch die Errichtung einer DK I
In Aldenhoven werden gegenwärtig Teile einer Abgrabungsfläche als Deponie in der Ablagerungsphase genutzt („Boden- und Bauschuttdeponie Aldenhoven Jungbluth“). Mit Voranschreiten der Abgrabungstätigkeit werden sehr zeitnah Flächen für die Erweiterung der bestehenden Deponie und
der Errichtung einer Deponie DK I zu Verfügung stehen. Geplant ist die Errichtung einer Deponie für
nicht gefährliche Abfälle mit einer Gesamtkapazität von 3,5 Mio. m³ („Mineralstoffdeponie Aldenhoven“) auf einer Fläche von ca. 26 ha und einer Laufzeit von ca. 20 Jahren.
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Die Bedarfsstudie des MKULNV berücksichtigt bei der Bedarfsermittlung die vier Kraftwerkreststoffdeponien
im Regierungsbezirk Köln nicht
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In der Region um Aldenhoven stehen dem Markt keine Reststoff-/Werksdeponien DK I / DK II zur
Verfügung. Die existierende Kraftwerksreststoffdeponie der RWE Tagebau Inden übernimmt nur
firmeneigene Verbrennungsrückstände. Die AWA GmbH betreibt in Alsdorf-Warden eine Deponie,
deren Restvolumen ausschließlich zur Ablagerung der in der MVA Weisweiler anfallenden Müllverbrennungsasche genutzt wird. Daneben existieren nur zwei kurz vor der Stillegung befindliche Deponien DK I / DK II: In Hürtgenwald-Horm und Kerpen Horrem wird der Deponiebetrieb voraussichtlich
nach Verfüllung ihrer Restvolumina in 2013/2014 eingestellt. Anschließend werden lediglich weiter
entfernte Deponien zur Annahme von Abfällen zur Verfügung stehen:
-
Deponiebasis Aschedamm Hürth-Knapsack, Rheinische Baustoffwerke (DK I, temporäre Maßnahme, Entfernung ca. 55 km);
Deponie Erfstadt-Erp, Rhiem & Sohn (DK I, Entfernung ca. 60 km);
Deponie Vereinigte Ville Hürth-Knapsack, AVG Köln (DK II, Entfernung ca. 55 km);
Deponie Brüggen II, Kreis Viersen / EGN (DK II, Entfernung ca. 60 km);
In südlicher und westlicher Richtung stehen keine Entsorgungseinrichtungen DK I / DK II zur Verfügung.
Der Deponiestandort in Aldenhoven eignet sich aus einer Vielzahl von Gründen für die Errichtung
eines Deponieabschnitts der Deponieklasse DK I:
-
-
-
-
Der Standort ist insbesondere durch den nur ca. 1 km entfernten Autobahnanschluss (A 44
Aachen-Düsseldorf) verkehrlich hervorragend angebunden.
Im Umkreis von 30 km befinden sich Städte wie Aachen, Düren, Heinsberg und Mönchengladbach, welche einen wesentlichen Bedarf nach einer DK I auslösen.
Es könnten Synergieeffekte genutzt werden, da es sich um die Erweiterung einer bestehenden
Deponie handelt, insbesondere in Bezug auf die Nutzung der bestehenden Infrastruktur (z.B.
Behandlungsanlage für mineralische Abfälle, Wiegeeinrichtung, Zuwegungen, Wartungshallen,
Maschinen, Personal).
Die Deponieerweiterung würde langfristig den bisherigen Standort sichern, der sich bereits in
der Vergangenheit bewährt hat. Stärkere Belastungen für die Umwelt und die Nachbarschaft der
Deponie Aldenhoven resultieren aus der Errichtung eines Deponieabschnittes der Deponieklasse I nicht. Da das Abdichtungssystem der DK I insgesamt höherwertig ist, werden negative Einflüsse auf den Boden und das Grundwasser sicher ausgeschlossen. Hinsichtlich der Lärm-, Staubund Geruchsimmissionen sowie der Verkehrsbelastung unterscheiden sich der Betrieb eines Deponieabschnittes der Klasse I nicht von der bestehenden Nutzung der Boden-Bauschuttdeponie
Jungbluth, da die zur Ablagerung gelangenden mineralischen Abfälle nur hinsichtlich der Zuordnungskriterien graduell voneinander abweichen.
Der gegenwärtige Deponiestandort wird von der Öffentlichkeit akzeptiert.
Der Standort befindet sich in einem konfliktarmen Raum, nördlich der Autobahn A 44, wodurch
auch zukünftig keine Konflikte mit Siedlungsbereichen zu erwarten sind.
Die Deponie wird in ihrer Nachsorgephase das Landschaftsbild nicht beeinträchtigen, da sie sich
in eine leicht hügelige Landschaft einfügen würde.
Für den Standort wurde bereits im Rahmen einer Umweltverträglichkeitsprüfung sowie einer
Artenschutzrechtlichen Prüfung nachgewiesen, dass dieser Standort aus naturschutzrechtlichen
Gründen geeignet ist.
In naher Zukunft können Synergieeffekte mit kommunalen Windenergieanlagen-Planungen im
Rahmen des Repowerings genutzt werden, indem die auf dem Deponiegelände und in seinem
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Umfeld bestehende Windenergieanlagen durch leistungsstärkere ersetzt werden. Dies sieht die
derzeitige gesamtgemeindliche Windenergieplanung im Einvernehmen mit dem Betreiber der
Deponie vor. Die besondere Eignung von Deponien als Standorte für Windenergieanlagen wird
insbesondere in den Erläuterungen zum Ziel 8.3-1 des in Aufstellung befindlichen LEP NRW
(Stand: 25.06.2013) betont.
Abfallmengenströme
Die bisherigen Mengen für die Endlagerung in der Grube Aldenhoven liegen im Mittel bei ca.
300.000 t/a
Davon können ca. 120.000 t der ASN 17 05 04 Boden u. Steine zugeordnet werden.
Die restlichen Mengen sind Gemische aus Bodenaushub mit mineralischen Beimengungen größer
10 %. Diese können der ASN 17 01 07 Gemische aus Beton, Ziegel und Keramik zugeordnet werden.
Verwertbare unbelastete mineralische Abfälle wie Beton, Ziegel etc. werden recycelt und dem Wirtschaftskreislauf wieder zugeführt und sind hier mengenmäßig nicht mit erfasst. (i.M. ca. 35.000 t/a)
Die Hauptmassenströme ca. 97 % kommen aus den angrenzenden Kreisen Düren, Heinsberg, Kreis
und Stadt Aachen. Anlieferungen aus dem weiteren Umfeld sind daher mengenmäßig nicht relevant.
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Anhang
Lila:
Bestehende Betriebseinrichtungen und Zufahrt, einschließlich Randeingrünung
Orange, dunkel Bestehende Boden/Bauschuttdeponie einschließlich Aufbereitungsanlage/Brecher für Bauschutt sowie rekultivierte Flächen
Schraffur rot
Geplanter Deponieabschnitt der Deponieklasse I
Gelb
Bestehende/genehmigte Abgrabungsfläche
Kreis
bestehende Windräder
Luftbild der Deponie (Quelle: GoogleMaps 2014)
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Auszug aus dem FNP der Gemeinde Aldenhoven
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