Daten
Kommune
Pulheim
Größe
137 kB
Datum
03.05.2016
Erstellt
22.02.16, 18:31
Aktualisiert
22.02.16, 18:31
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
73/2016
Erstellt am:
12.02.2016
Aktenzeichen:
IV/003
Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung
Gremium
TOP
ö. Sitzung
nö. Sitzung
Termin
Umweltausschuss
X
02.03.2016
Haupt- und Finanzausschuss
X
03.05.2016
Betreff
Mitgliedschaft European Energy Award
Bürgerantrag gemäß § 24 GO NRW
Veranlasser/in / Antragsteller/in
Aktionsbündnis Stommelner Bürger Leben ohne Braunkohle
Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
ja
x nein
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
ja
x nein
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
x nein
Finanzierungsbedarf gesamt:
(ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten)
€
— im Haushalt des laufenden Jahres
€
— in den Haushalten der folgenden Jahre
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen):
ja
nein
Vorlage Nr.: 73/2016 . Seite 2 / 3
Beschlussvorschlag
1.)
Vor dem Hintergrund der aktuellen Beschlusslage und der in Umsetzung befindlichen Erarbeitung eines kommunalen
Klimaschutzkonzeptes lehnt der Umweltausschuss zur Zeit eine Teilnahme am European Energy Award und den entsprechenden Bürgerantrag ab. Zunächst soll das integrierte Klimaschutzkonzept mit dem Maßnahmenkatalog erarbeitet
werden. Nach Umsetzung der ersten Maßnahmen kann erneut geprüft werden, ob eine Teilnahme am EEA sinnvoll
erscheint.
2.)
Der HFA bestätigt diesen Beschluss.
Erläuterungen
Mit Schreiben vom 18. September 2015 beantragt das Aktionsbündnis Stommelner Bürger Leben ohne Braunkohle
(LOB), dass die Stadt Pulheim die Mitgliedschaft im European Energy Award beantragen soll (s. Anlage).
Beim European Energy Award (EEA) handelt es sich nicht um einen Verein, bei dem man die Mitgliedschaft beantragt,
sondern es handelt sich um ein europäisches kostenpflichtiges Zertifizierungsverfahren, in dessen Rahmen die klimaschutzpolitischen Anstrengungen von Kommunen in einem Punkteverfahren bewertet werden.
Im Rahmen der Haushaltsberatungen für den Doppelhaushalt 2015/2016 hatte die SPD-Fraktion bereits beantragt, dass
die Stadt Pulheim am EEA teilnehmen soll. Dies ist jedoch abgelehnt worden (s. Niederschrift vom UA am 11.03.2015,
Top 90/2015). Des weiteren wurde in der Vorlage 491/2015 bei der Beschlussfassung über die Ausgestaltung des Antrags über die Erstellung eines kommunalen Klimaschutzkonzeptes ebenfalls die Teilnahme am EEA zum jetzigen Zeitpunkt als nicht sinnvoll angesehen.
Für den Zertifizierungsprozess ist mit folgenden Kosten zu rechnen (überschlägiger Finanzierungsbedarf):
jährlicher Programmbeitrag
2380 Euro
Beratungsleistung bis zur Zertifizierung
14 bis 18 Tagewerke
11.200 bis 14.400 Euro
(Tagwerk ca. 800 Euro)
Zertifizierung
2.400 Euro.
Es entstehen also Kosten in Höhe von 16.000 bis 20.000 Euro.
In NRW sind die Aufwendungen ggf. mit bis zu 70% förderfähig. Dazu zählen allerdings nicht die innerhalb der Verwaltung entstehenden Personalkosten.
Weitere Kosten für externe EEA-Berater entstehen im Rahmen der jährlichen Erfolgskontrolle (5 bis 7 Tagewerke, entsprechend 4.000 bis 5.600 Euro, sowie bei der Re-Zertifizierung (7 bis 8 Tagewerke entsprechend 5.600 bis 6.400 Euro). Inwieweit auch die Re-Zertifizierung noch gefördert werden kann, ist nicht bekannt.
Neben den zu leistenden finanziellen Aufwendungen für den EEA-Berater und den EEA-Auditor ist Voraussetzung für
die Teilnahme die Bildung eines Energieteams, das vor allem für die Durchführung der Ist-Analyse und später für die
Umsetzung der Ziele zuständig ist. Das Energieteam setzt sich überwiegend aus Vertretern städtischer Ämter (Energiemanagement, Kämmerei, Stadtentwicklung, Verkehrsplanung, Bauamt, Umweltamt, Wirtschaftsförderung, Abfallwirtschaft) zusammen. Das Energieteam ist die „Entwicklungszentrale“ und für die Umsetzung des EEA in der Kommune
verantwortlich. Insofern ist davon auszugehen, dass allein durch die regelmäßig stattfindenden Treffen erhebliche Personalkapazitäten gebunden werden.
Vorlage Nr.: 73/2016 . Seite 3 / 3
Auch wenn es sicherlich Überschneidungen zwischen der Arbeit des Energieteams und der mit der Erarbeitung bzw.
Umsetzung des Klimaschutzkonzeptes betrauten Arbeitsgruppe gäbe, so müssten für eine erfolgreiche Teilnahme am
EEA nicht unerhebliche zusätzliche Personalkapazitäten eingesetzt werden, die zur Zeit und insbesondere im Hinblick
auf andere dringliche Aufgaben nicht vorhanden sind. Außerdem erscheint es sinnvoll, zunächst im Rahmen eines Klimaschutzkonzeptes einen Maßnahmenkatalog zu erarbeiten, im Anschluss daran Maßnahmen umzusetzen und erst
dann ein Zertifizierungsverfahren durchzuführen. Dies hätte den Vorteil, dass die Chance erheblich größer ist, eine Zertifizierung auch zu erhalten. Diese Sichtweise wird auch von den Fachbüros geteilt, von denen Ende letzten Jahres Richtpreisangebote für das kommunale Klimaschutzkonzept eingeholt wurden. Dementsprechend empfiehlt die Verwaltung
zunächst das integrierte Klimaschutzkonzept mit dem Maßnahmenkatalog zu erarbeiten und nach Umsetzung der ersten
Maßnahmen erneut zu prüfen, ob eine Teilnahme am EEA sinnvoll erscheint.
Im Rhein-Erft- Kreis ist bisher lediglich Hürth zertifiziert, Brühl und Wesseling sind als teilnehmende Kommunen aufgeführt.