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Beschlussvorlage (Pulheimer Schulbaurichtlinie)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
129 kB
Datum
15.03.2016
Erstellt
18.02.16, 17:55
Aktualisiert
18.02.16, 17:55
Beschlussvorlage (Pulheimer Schulbaurichtlinie) Beschlussvorlage (Pulheimer Schulbaurichtlinie)

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Inhalt der Datei

Vorlage Nr.: 81/2016 Erstellt am: 17.02.2016 Aktenzeichen: II/40/400 Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung Gremium TOP Ausschuss für Bildung, Kultur, Sport und Freizeit ö. Sitzung 9 nö. Sitzung Termin X 23.02.2016 Haupt- und Finanzausschuss X 01.03.2016 Rat X 15.03.2016 Betreff Pulheimer Schulbaurichtlinie Veranlasser/in / Antragsteller/in SPD-Fraktion, Verwaltung Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ja x nein ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen ja x nein ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja x nein Finanzierungsbedarf gesamt: (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) € — im Haushalt des laufenden Jahres € — in den Haushalten der folgenden Jahre € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): ja nein Vorlage Nr.: 81/2016 . Seite 2 / 2 Beschlussvorschlag Der Ausschuss für Bildung, Kultur, Sport und Freizeit / der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt, der Rat beschließt die Verwaltung mit der Erarbeitung einer Pulheimer Schulbaurichtlinie für die Grundschulen zu beauftragen. Diese Schulbaurichtlinie soll in die in Rede stehende Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung eingebunden werden. Erläuterungen In den vergangenen Jahren war es möglich, in Abhängigkeit der örtlichen Voraussetzungen, im Bestand der jeweiligen Grundschulen konzeptionell Fortschreibung und/oder den Ausbau von OGS-Angeboten zu betreiben. Dies stößt an nahezu allen Grundschulstandorten an seine Grenzen. Auf der anderen Seite machen die Zahlen aus dem Anmeldeverfahren der Grundschulen zum Schuljahr 2016/2017 deutlich, dass es in einem erheblichen Umfang zumindest OGS-Platzbedarfe gibt. Die Verwaltung bittet um Beauftragung einer, in eine Schulentwicklungsplanung eingebundene, Erarbeitung einer Schulbaurichtlinie für Grundschulen. Dies versetzt die Verwaltung für den Grundschulbereich in die Lage, einheitliche räumliche Kriterien vorzusehen. Die konzeptionelle Arbeit der Schulen wird hierdurch nicht ersetzt. Vielmehr kann den am Schulleben Beteiligten signalisiert werden, mit welchen räumlichen Voraussetzungen die schulkonzeptionelle Weiterentwicklung betrieben werden kann. Mit der Erarbeitung einer Schulbaurichtlinie für Grundschulen kann zudem ein Rückgriff auf den jeweiligen Schulbaubestand erfolgen. Der Grund ist, dass bei vergleichbaren Rahmenbedingungen zuerst geprüft werden kann, ob durch Veränderungen im Bestand den Schulbaurichtlinien für Grundschulen Rechnung getragen werden kann. Im Gegensatz hierzu war in der Vergangenheit die Ausgangslage häufig die, dass additiv immer neue Räume entstanden sind. Die Verwaltung weist abschließend darauf hin, dass sich Rat und Verwaltung aus Schulträgersicht ebenfalls mit schulkonzeptioneller Sicht zu befassen haben. Der Grund hierfür ist, dass in Abhängigkeit der schulkonzeptionellen Entwicklung sich Raumbedarfe unterschiedlich darstellen können. Eine Positionierung zum jetzigen Zeitpunkt ist noch nicht erforderlich, da zunächst die Entscheidung über die grundsätzliche Erarbeitung einer Schulbaurichtlinie erbeten wird.