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Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 125 Pulheim Bereich: Friedrich-Ebert-Straße - Modifizierung des Geltungsbereichs - Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB und Beteiligung der Behörden gemäß § 4 (2) BauGB Auslegungsbeschluss)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
132 kB
Datum
09.03.2016
Erstellt
29.02.16, 18:33
Aktualisiert
29.02.16, 18:33
Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 125 Pulheim
Bereich: Friedrich-Ebert-Straße
- Modifizierung des Geltungsbereichs
- Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB und Beteiligung der Behörden gemäß
  § 4 (2) BauGB
  Auslegungsbeschluss) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 125 Pulheim
Bereich: Friedrich-Ebert-Straße
- Modifizierung des Geltungsbereichs
- Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB und Beteiligung der Behörden gemäß
  § 4 (2) BauGB
  Auslegungsbeschluss)

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Inhalt der Datei

Vorlage Nr.: 58/2016 Erstellt am: 05.02.2016 Aktenzeichen: IV/61-ro/wo Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung Gremium TOP ö. Sitzung Planungsausschuss nö. Sitzung X Termin 09.03.2016 Betreff Bebauungsplan Nr. 125 Pulheim Bereich: Friedrich-Ebert-Straße - Modifizierung des Geltungsbereichs - Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB und Beteiligung der Behörden gemäß § 4 (2) BauGB Auslegungsbeschluss Veranlasser/in / Antragsteller/in Verwaltung/Investor Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ja X nein ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen ja X nein ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja X nein Finanzierungsbedarf gesamt: (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) € — im Haushalt des laufenden Jahres € — in den Haushalten der folgenden Jahre € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): ja nein Vorlage Nr.: 58/2016 . Seite 2 / 2 Beschlussvorschlag Der Planungsausschuss der Stadt Pulheim beschließt: 1. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 125 Pulheim wird dergestalt modifiziert, als dass der nördlich an das Plangebiet angrenzende Abschnitt der Escher Straße sowie die Friedrich-Ebert-Straße und die zwei südwestlich angrenzenden Flurstücke 107 und 108 einbezogen werden (siehe geänderte Übersichtskarte). 2. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 125 Pulheim sowie der Entwurf der Begründung sind gemäß § 3 (2) BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20.10.2015 (BGBl. I S. 1722) öffentlich auszulegen. - Auslegungsbeschluss Die Auslegung erfolgt während eines Monats in den Sprechstunden der Verwaltung. Erläuterungen Mit Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 125 Pulheim erteilte der Planungsausschuss der Verwaltung den Auftrag, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit durchzuführen. Diese erfolgte in der Zeit vom 26.08.2015 bis 16.09.2015. Äußerungen zum Bebauungskonzept gingen nicht ein. Von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange erhielt die Verwaltung drei Stellungnahmen, Bedenken wurden nicht vorgetragen. Der Rhein-Erft-Kreis gab Hinweise auf zu berücksichtigende Maßnahmen, damit artenschutzrechtliche Verbotstatbestände ausgeschlossen werden können (siehe beigefügte Stellungnahme vom 14.09.2015). Im Rahmen der hausinternen Beteiligung anderer Fachämter der Stadt wies die Straßenbauabteilung des Tiefbauamtes darauf hin, dass sowohl die Escher Straße als auch die Friedrich-Ebert-Straße in ihrem derzeitigen Ausbauprofil nicht mehr den Anforderungen entsprechen, die gemäß Richtlinie RASt 06 an eine Haupterschließungs- bzw. Wohnquartiersstraße gestellt werden. Beide Straßen seien daher Bestandteil von Straßenausbauplanungen. Die Verwaltung erörterte die geplanten Querschnittsverbreiterungen mit dem im Plangebiet tätigen Investor. Dieser erklärte sich bereit, die erforderlichen Flächen im Tausch gegen gleich große, bisher städtische Grundstücksflächen zur Verfügung zu stellen. So erklärt sich die Einbeziehung der beiden Straßen sowie der Flurstücke 107 und 108 in den Plangeltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 125 Pulheim (für weitergehende Erläuterungen wird auf Kapitel 7. der Planbegründung verwiesen). Die Verwaltung schlägt vor, den Beschluss zur öffentlichen Auslegung des Planentwurfes einschließlich seiner Begründung und der – bereits bei der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung präsentierten – artenschutzrechtlichen Prüfung zu fassen.