Daten
Kommune
Pulheim
Größe
132 kB
Datum
09.03.2016
Erstellt
29.02.16, 18:33
Aktualisiert
29.02.16, 18:33
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
58/2016
Erstellt am:
05.02.2016
Aktenzeichen:
IV/61-ro/wo
Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung
Gremium
TOP
ö. Sitzung
Planungsausschuss
nö. Sitzung
X
Termin
09.03.2016
Betreff
Bebauungsplan Nr. 125 Pulheim
Bereich: Friedrich-Ebert-Straße
- Modifizierung des Geltungsbereichs
- Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB und Beteiligung der Behörden gemäß
§ 4 (2) BauGB
Auslegungsbeschluss
Veranlasser/in / Antragsteller/in
Verwaltung/Investor
Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
ja
X nein
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
ja
X nein
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
X nein
Finanzierungsbedarf gesamt:
(ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten)
€
— im Haushalt des laufenden Jahres
€
— in den Haushalten der folgenden Jahre
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen):
ja
nein
Vorlage Nr.: 58/2016 . Seite 2 / 2
Beschlussvorschlag
Der Planungsausschuss der Stadt Pulheim beschließt:
1. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 125 Pulheim wird dergestalt modifiziert, als dass der nördlich an das
Plangebiet angrenzende Abschnitt der Escher Straße sowie die Friedrich-Ebert-Straße und die zwei südwestlich
angrenzenden Flurstücke 107 und 108 einbezogen werden (siehe geänderte Übersichtskarte).
2. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 125 Pulheim sowie der Entwurf der Begründung sind gemäß § 3 (2) BauGB
vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20.10.2015 (BGBl. I S. 1722)
öffentlich auszulegen.
- Auslegungsbeschluss
Die Auslegung erfolgt während eines Monats in den Sprechstunden der Verwaltung.
Erläuterungen
Mit Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 125 Pulheim erteilte der Planungsausschuss der Verwaltung den
Auftrag, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit durchzuführen. Diese erfolgte in der Zeit vom 26.08.2015 bis
16.09.2015. Äußerungen zum Bebauungskonzept gingen nicht ein.
Von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange erhielt die Verwaltung drei Stellungnahmen, Bedenken wurden nicht vorgetragen. Der Rhein-Erft-Kreis gab Hinweise auf zu berücksichtigende Maßnahmen, damit artenschutzrechtliche Verbotstatbestände ausgeschlossen werden können (siehe beigefügte Stellungnahme vom 14.09.2015).
Im Rahmen der hausinternen Beteiligung anderer Fachämter der Stadt wies die Straßenbauabteilung des Tiefbauamtes
darauf hin, dass sowohl die Escher Straße als auch die Friedrich-Ebert-Straße in ihrem derzeitigen Ausbauprofil nicht
mehr den Anforderungen entsprechen, die gemäß Richtlinie RASt 06 an eine Haupterschließungs- bzw. Wohnquartiersstraße gestellt werden. Beide Straßen seien daher Bestandteil von Straßenausbauplanungen.
Die Verwaltung erörterte die geplanten Querschnittsverbreiterungen mit dem im Plangebiet tätigen Investor. Dieser erklärte sich bereit, die erforderlichen Flächen im Tausch gegen gleich große, bisher städtische Grundstücksflächen zur
Verfügung zu stellen. So erklärt sich die Einbeziehung der beiden Straßen sowie der Flurstücke 107 und 108 in den
Plangeltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 125 Pulheim (für weitergehende Erläuterungen wird auf Kapitel 7. der
Planbegründung verwiesen).
Die Verwaltung schlägt vor, den Beschluss zur öffentlichen Auslegung des Planentwurfes einschließlich seiner Begründung und der – bereits bei der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung präsentierten – artenschutzrechtlichen Prüfung zu
fassen.