Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
12 kB
Datum
09.11.2010
Erstellt
04.11.10, 06:23
Aktualisiert
04.11.10, 06:23
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
B 508/2010
Az.:
Amt: - 40 BeschlAusf.: - 40 Datum: 07.10.2010
Beratungsfolge
Sportausschuss
Betrifft:
Termin
09.11.2010
Bemerkungen
beschließend
Anregung bzgl. Änderung der Richtlinien für die Sportlerehrung der Stadt Erftstadt
Finanzielle Auswirkungen:
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den 07.10.2010
Stellungnahme der Verwaltung:
Nachdem sich herausgestellt hatte, dass die Richtlinien für die Sportlerehrung der Stadt Erftstadt
Formulierungen enthielten, die unterschiedliche Auslegung zuließen, wurden diese in
Zusammenarbeit mit dem Stadtsportverband Erftstadt e. V. (SSV) modifiziert. Der Sportausschuss
der Stadt Erftstadt hat dieser Modifizierung in seiner Sitzung am 23.04.2009 einstimmig
zugestimmt.
Der nunmehr vorliegende Antrag des SSV zielt dagegen auf eine grundlegende inhaltliche
Änderung des Punktes 4 der Richtlinien ab.
Zu den Änderungsvorschlägen ergeben sich seitens der Verwaltung folgende Anmerkungen:
Zu 1. Die Ehrung erfolgt zu Beginn eines jeden Jahres für das Vorjahr – der Zeitraum für
erbrachte Leistungen gilt für das ganze Kalenderjahr:
Der Zeitpunkt der Sportlerehrung ist durchaus variabel; der SSV sollte hier die Möglichkeit
erhalten, in Abstimmung mit der Stadt Erftstadt einen geeigneten Termin auszuwählen.
Zu 2. Die zur Ehrung vorgeschlagenen Kandidaten können von den Sportvereinen, den
Fachverbänden, Schulen und Bürgern der Stadt Erftstadt jährlich bis zum 15.12. dem
Stadtsportverband Erftstadt e. V. bzw. dem Sportamt der Stadt Erftstadt gemeldet werden.
Da die Sportlerehrung auf einen Termin zu Anfang des Jahres verschoben werden könnte, spricht
auch nichts gegen eine entsprechende Anpassung des Meldeschlusses.
Zu 3. Der SSV Erftstadt e. V. prüft die eingereichten Vorschläge und gibt diese an die Jury
(bestehend aus Vertretern des Stadtsportverbands Erftstadt e. V. und der Stadtverwaltung)
weiter, die die endgültigen Nominierungen festlegt.
Auch das derzeitige Verfahren sieht vor, dass eine Jury aus den eingereichten und durch den SSV
Erftstadt e. V. geprüften Vorschlägen Nominierungen in den jeweiligen Kategorien festlegt.
Bislang setzt sich die Jury aus
- je einem Vertreter der im Rat der Stadt Erftstadt vertretenen Fraktionen
- zwei Vertretern des SSV
- zwei Vertretern der Stadtverwaltung und
- einem Medienvertreter zusammen.
Der Bürgerantrag des SSV enthält keine Angaben hinsichtlich der Anzahl der Jurymitglieder und
müsste dahingehend präzisiert werden. M. E. hat sich auch die Mitwirkung von Politik und Medien
in der Jury bewährt; die Notwendigkeit zur Änderung der Jury-Besetzung ist für mich nicht
ersichtlich.
Die derzeit gültigen Richtlinien sehen vor, dass die von der Jury Nominierten nach einer
entsprechenden Vorstellung in der Presse durch Wahl von den Bürgerinnen und Bürgern selbst
ermittelt werden können.
Der SSV erklärt, ein solches Verfahren nicht bewältigen zu können. Daraus ist zu schließen, dass
die Entscheidung über die Sportlerin, den Sportler und die Mannschaft des Jahres von der Jury in
„geschlossener Gesellschaft“ und ohne Beteiligung der Öffentlichkeit getroffen werden soll.
Die Präsentation und Durchführung eines öffentlichen Abstimmungsverfahrens ist tatsächlich mit
Aufwand verbunden und bedarf eines gewissen zeitlichen Vorlaufs. Allerdings könnte
selbstverständlich auf die Infrastruktur der Verwaltung zurückgegriffen werden. Die Unterstützung
des SSV durch die Verwaltung wurde im Übrigen zuvor auch stets zugesagt.
Der Vorteil der Transparenz und der Reiz eines durch die Bürgerschaft getragenen
Abstimmungsverfahrens ginge bei einer Delegation an die Jury verloren. Die Verwaltung schlägt
daher vor, es zumindest bei einer Beteiligung der Erftstädter Bürgerschaft zu belassen. Die
Möglichkeit der Mitwirkung muss jedenfalls offen bleiben. Das „Wie“ der Mitwirkung sollte von der
Jury abschließend geklärt werden.
In Vertretung
(Erner)
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