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Beschlussvorlage (Ankauf des Objektes Poststraße 1 bis 5 in Erftstadt-Liblar; Bezug: A 495/2009)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
11 kB
Erstellt
02.09.10, 15:11
Aktualisiert
27.09.10, 13:41
Beschlussvorlage (Ankauf des Objektes Poststraße 1 bis 5 in Erftstadt-Liblar;
Bezug: A 495/2009) Beschlussvorlage (Ankauf des Objektes Poststraße 1 bis 5 in Erftstadt-Liblar;
Bezug: A 495/2009)

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STADT ERFTSTADT nichtöffentlich Der Bürgermeister V 383/2010 Az.: 82.2 Amt: - 82 BeschlAusf.: - 82.2 Datum: 09.08.2010 Beratungsfolge Ausschuss für Wirtschaftsförderung und Betriebsausschuss Immobilienwirtschaft Termin Bemerkungen 14.09.2010 vorberatend Ausschuss für Stadtentwicklung 16.09.2010 vorberatend Rat 05.10.2010 beschließend Betrifft: Ankauf des Objektes Poststraße 1 bis 5 in Erftstadt-Liblar; Bezug: A 495/2009 Finanzielle Auswirkungen: Es ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen auf den Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Immobilienwirtschaft. Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den 09.08.2010 Beschlussentwurf: Die Postimmobilie in Erftstadt Liblar, Poststr. 1 – 5, wird derzeit durch die Stadt Erftstadt nicht erworben. Begründung: Im Rahmen des Nothaushaltsrechts lässt sich ein Kauf der Postimmobilie nicht darstellen, da insbesondere der Mietvertrag mit der Deutschen Post ein Sonderkündigungsrecht beinhaltet und die Post zu keinem Verzicht dieses Sonderkündigungsrechtes bereit ist. Aktuell gibt es eine Mietgarantie von Seiten der Deutschen Post bis 2014. Es gibt einige Indikatoren, die anzeigen, dass die Post ihr Kündigungsrecht nicht geltend machen wird, jedoch sind diese nicht mit harten Regelungen fixierbar. Da das Objekt sehr auf die Bedürfnisse der Post und den Betriebszweig Brief ausgerichtet ist, sind bei anderen Nutzungen kostenintensive Umbauten die Folge. Eine eventuelle Nachfolgenutzung durch die Stadt Erftstadt ist bedarfsmäßig schwerlich vorstellbar, da durch die Aufgabe der Hauptschule Liblar Raumkapazitäten frei werden. Ein Kauf ist nur über einen Kredit (ca. 800.000 €) möglich, der der Zustimmung der Kommunalaufsicht bedarf. Die jährliche Belastungen aus einem eventuellen Kauf betragen ca. 60.000 €. In der erstellten Prioritätenliste müssten dann andere Maßnahmen weichen. Dies kann nicht unser Ziel sein. Sicherlich kann der zentrale Standort der Immobilie in Nähe zum Schulzentrum Liblar und zur CarlSchurz-Straße als attraktiv angesehen werden. Unter Abwägung aller Kriterien komme ich jedoch zu dem Entschluss, derzeit von einem Kauf abzusehen. (Dr. Rips) -2-