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Beschlussvorlage (Errichtung einer Feinstaub-Messstation in Stommeln)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
144 kB
Datum
10.11.2015
Erstellt
16.10.15, 12:31
Aktualisiert
16.10.15, 12:31
Beschlussvorlage (Errichtung einer Feinstaub-Messstation  in Stommeln) Beschlussvorlage (Errichtung einer Feinstaub-Messstation  in Stommeln) Beschlussvorlage (Errichtung einer Feinstaub-Messstation  in Stommeln) Beschlussvorlage (Errichtung einer Feinstaub-Messstation  in Stommeln)

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Inhalt der Datei

Vorlage Nr.: 235/2015 Erstellt am: 28.05.2015 Aktenzeichen: IV/003 Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung Gremium TOP ö. Sitzung nö. Sitzung Termin Umweltausschuss X 28.10.2015 Rat X 10.11.2015 Betreff Errichtung einer Feinstaub-Messstation in Stommeln Veranlasser/in / Antragsteller/in CDU-Fraktion und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Verwaltung Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ja x nein ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen ja x nein ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja x nein Finanzierungsbedarf gesamt: (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) € — im Haushalt des laufenden Jahres € — in den Haushalten der folgenden Jahre € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): ja nein Vorlage Nr.: 235/2015 . Seite 2 / 4 Beschlussvorschlag Der Umweltausschuss empfiehlt dem Rat, die Verwaltung zu beauftragen, Der Rat beauftragt die Verwaltung, auf Basis des in den Erläuterungen vorgeschlagenen Messkonzepts Angebote bei geeigneten Fachunternehmen einzuholen. Erläuterungen Nach Vorberatung in der Sitzung des Umweltausschusses am 11.03.2015 hatte der Rat am 24.03.2015 die Errichtung einer Feinstaub-Messstation in Pulheim Stommeln für die Dauer eines Jahres beschlossen (Vorlage 87/2015). Im Vorfeld der Angebotseinholung wurde auf dem Vergabeportal NRW 4 Wochen auf die beabsichtigte Vergabe hingewiesen, damit sich an dem Auftrag interessierte Firmen melden können. Das Bekundungsverfahren endete am 30.04.2015 mit acht Bewerbungen. Im Rahmen der Bewerbungen haben verschiedene Firmen darauf hingewiesen, dass eine windrichtungsabhängige Quellenidentifizierung mit den bisher vorgesehenen Quartalsmischproben nicht seriös möglich ist. Eine telefonische Nachfrage beim Landesamt für Umwelt- und Verbraucherschutz (LANUV) hat diese Hinweise bestätigt. Dementsprechend wurden in Abstimmung mit dem Rechnungsprüfungsamt alle interessierten Firmen mit der Bitte um eine fachliche Einschätzung dieser Problematik angeschrieben und um Mitteilung gebeten, welcher Untersuchungsaufwand nötig wäre, um eine Quellenidentifizierung mit Hilfe einer Windrichtungsanalyse durchzuführen oder ob es andere geeignete Verfahren zu einer Quellenidentifizierung gibt. Seitens einer Firma wurde zusätzlich darauf hingewiesen, dass die Messung von Quecksilber nicht wie bei den übrigen Schwermetallen erfolgen kann, sondern üblicherweise als „Gesamtes gasförmiges Quecksilber“ gemessen wird und nicht als Bestandteil des PM10 - Feinstaubs. Für diese Messung müsste eine zusätzliche Probenahmeeinrichtung vorgesehen werden. Als Beurteilungswert für Quecksilber wird üblicherweise gemäß LAI 2004 der Wert von 50 ng/m³ herangezogen. Die Messung würde gemäß DIN EN 15852 sowie der VDI 2267 Blatt 8 durchgeführt. Da eine zusätzliche Messeinrichtung notwendig ist, ist auch von zusätzlichen Kosten auszugehen. Mittlerweile liegen mehrere Rückmeldungen vor, die zu der Einschätzung gelangen, dass eine windrichtungsabhängige Quellenidentifizierung mit nur 4 Mischproben, d.h. einer Probe pro Quartal wie bisher geplant, nicht möglich ist. Nach Aussage der Fachfirmen ist eine Quellenidentifizierung mittels PM10 und PM2,5 Messungen auf der Basis des Referenzverfahrens nur schwer möglich, da diese Verfahren nicht für diese Art der Auswertung entwickelt wurden. Beachtet werden muss außerdem, dass Feinstaub sowohl in ländlich geprägten Gebieten als auch in Ballungsräumen eine relativ hohe Hintergrundbelastung bei PM10 und PM2,5 aufweist, die über weite Entfernungen transportiert werden. Örtliche oder regionale Quellen erhöhen dann lediglich die Hintergrundbelastung und können nicht ohne weiteres identifiziert werden. Für eine Quellenidentifizierung sind Messungen in hoher zeitlicher Auflösung notwendig, d.h. die Proben müssen möglichst mindestens tagesscharf erfasst werden, um den Befund dann der zu dieser Zeit vorherrschenden Windrichtung und damit einer dort vorhandenen Quelle zuordnen zu können. Dies bringt allerdings mit sich, dass in diesen Proben keine Untersuchungen auf Inhaltsstoffe durchgeführt werden können, da die gesammelten Massen zu gering sind. Alternativ müsste es einen möglichst typischen Parameter (Indikator) für die vermutete Quelle (z.B. Kupfer bei einer Kupferhütte) geben, was bei Messungen im Hinblick auf Braunkohlekraftwerke jedoch nicht der Fall ist. Um eine windrichtungsabhängige Quellenidentifizierung zu ermöglichen, werden verschiedene Vorschläge unterbreitet, z. B. wird vorgeschlagen wöchentliche Analysen der PM10-Proben durchzuführen oder auch Emissionsmessungen an Vorlage Nr.: 235/2015 . Seite 3 / 4 der vermuteten Quelle durchzuführen. Diese Vorschläge würden zu erheblichem Mehraufwand und damit Mehrkosten führen. Da windrichtungsabhängige Auswertungen in der Regel jedoch erst dann erfolgen, wenn Überschreitungen von Grenzwerten auftreten oder die Anteile potentiell verursachender Prozesse/Emittenten unklar sind, hält die Verwaltung den Vorschlag eines Unternehmens für sinnvoll, der beinhaltet, dass die Inhaltsstoffbestimmung im PM10 zunächst monatlich statt quartalsweise auf der Basis von Filterteilen (z. B. ¼ oder ½ Filter) durchgeführt wird und das verbleibende Aliquot tagscharf zurückgestellt wird. Falls dann bei den Analysen relevante Konzentrationen für die Metalle im PM10 auftreten, können im Nachgang aus sinnvollen, d. h. in diesem Fall windrichtungsabhängig selektierten Daten bzw. Filterkollektiven Mischproben gebildet und zusätzlich analysiert werden. Auf dieser Basis können dann ggf. emissionsverursachende Prozesse identifiziert werden. Bei dieser Vorgehensweise handelt es sich um eine etablierte Methodik der Quellenzuordnung. Für die potentiell durchzuführenden windrichtungsabhängigen Analysen sind jedoch auf jeden Fall meteorologische Messungen mindestens von Windrichtung und Windgeschwindigkeit im Beurteilungsraum erforderlich. Bei diesem Vorgehen werden Kosten für zusätzliche Analysen nur dann nötig, wenn die Messergebnisse Grenzwerte überschreiten. Es ist dann aber sichergestellt, dass die notwendigen Proben auf Tagesbasis verfügbar sind und nicht erneut gemessen bzw. gesammelt werden muss. Um im Nachgang der Messungen eine umfassende und belastbare Beurteilung der Immissionssituation am Messort im Hinblick auf Partikel und Inhaltsstoffe zu ermöglichen wird außerdem vorgeschlagen, optional neben den Feinstaubfraktionen PM10 und PM2,5 auch den Staubniederschlag (StN) sowie die hier relevanten Elemente As, Cd, Ni, PB und Hg im Staubniederschlag auf Monatsbasis zu erfassen. Auf diese Weise werden sowohl die luftgetragenen (Schwebstaub PM10 und PM2,5) als auch die gröberen (StN) Partikelfraktionen erfasst und stellen bei einer möglichen Überschreitung von Grenzwerten eine umfangreichere Auswertung auch im Hinblick auf emittierende Quellen sicher. Diese Leistung soll lediglich optional angefragt werden, damit je nach Höhe der eingereichten Angebote bei Bedarf auf die Durchführung der Leistung auch verzichtet werden kann. Während in der TA-Luft als Messzeitraum kein Bezug auf das Kalenderjahr vorgegeben ist, sind gemäß 39. BImSchV jeweils Mittelwerte über das Kalenderjahr (01.01. – 31.12.) zu bestimmen. Damit es nach Ablauf der Messungen keine Probleme mit der Auswertbarkeit und der Vergleichbarkeit der Messdaten gibt, soll der Messzeitraum mit der Bezirksregierung Köln und/oder dem Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz LANUV NRW abgestimmt werden.. Auch hinsichtlich der Darstellung der Daten im Internet erfolgten Hinweise. Eine „kontinuierliche Darstellung der Messwerte im Internet für die Öffentlichkeit“ (analog beispielsweise zu den Stundendaten LANUV NRW im Internet) ist bei den vorgesehenen Messverfahren nur zeitversetzt möglich. Die Beprobung von Filtern gemäß DIN EN 12341 zur Erfassung von PM10 und PM2,5 sowie die ergänzende Bestimmung von Inhaltsstoffen erlaubt keine kurzfristige bzw. „Online-Darstellung“ von Messergebnissen im Internet. Die Filter werden im Anschluss an die automatisierten Probenahmen in Analysenlabore verschickt und dort konditioniert und gravimetrisch analysiert. Nach Abschluss des festgelegten Expositionszeitraumes werden dann Mischproben auf Arsen, Cadmium, Nickel und Blei untersucht. Messergebnisse können demnach frühestens etwa 2 – 3 Wochen nach Ende eines Kalendermonats jeweils monatlich veröffentlicht werden. Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass die für eine Quellenidentifizierung notwendige Erhöhung des Messumfangs Auswirkungen auf die entstehenden Kosten haben kann. Vorlage Nr.: 235/2015 . Seite 4 / 4 Den oben dargestellten Hinweisen entsprechend schlägt die Verwaltung folgendes Messkonzept vor, auf dessen Grundlage Angebote abgefragt werden sollen: Vorschlag eines Messkonzepts: Messzeitraum: 1 Jahr - Messbeginn schnellstmöglich nach Beauftragung sowie nach Abstimmung mit der Stadt Pulheim und der Bez.Reg. Köln und/oder LANUV NRW (ggf. Messungen über das Kalenderjahr 2016). Messpunkte: 1 Messpunkt in Pulheim- Stommeln Messumfang: Schwebstaub PM10 Schwebstaub PM2,5 Quecksilber Hg As, Cd, Ni, Pb Kalendermonat) Meteorologie Messumfang (optional): As, Cd, Ni, Pb DIN EN 12341 (zeitl. Auflösung: 24 h bzw. Kalendertag) DIN EN 12341 (zeitl. Auflösung: 24 h bzw. Kalendertag) DIN EN 15852 bzw. VDI 2267 Blatt 8 (zeitl. Auflösung: ca. 14 Tage) Monatsmischproben gemäß DIN EN 14902 sowie VDI 2267 (zeitl. Auflösung: ca. 30 Tage, Durchführung meteorologischer Messungen (mindestens Windrichtung und Windgeschwindigkeit) an einem geeigneten Messort, oder Verwendung vorhandener Messdaten einer meteorologischen Station, die regional repräsentativ ist. Windrichtungsabhängige Analysen von zurückgestellten Filteraliquoten, Mischproben gemäß DIN EN 14902 sowie VDI 2267 (Anzahl: z.B. 4 Analysen) => falls keine Auffälligkeiten bei den Inhaltsstoffen gefunden werden, können die windrichtungsabhängigen Analysen entfallen Staubniederschlag (StN) VDI 4320 Blatt 2 (zeitl. Auflösung: ca. 30 Tage, Kalendermonat) As, Cd, Ni, Pb im StN VDI 2267 Blatt 15 (zeitl. Auflösung: ca. 30 Tage, Kalendermonat) Quecksilberdeposition DIN EN 15853 (zeitl. Auflösung: ca. 30 Tage, Kalendermonat) Information der Öffentlichkeit: Monatliche Berichtstellung der Analysenergebnisse im Rahmen einer zusammenfassenden Ergebnisnotiz auf der homepage der Stadt Pulheim. Nach Ende der Messungen erfolgt die Dokumentation im Rahmen eines ausführlichen Messberichtes.