Daten
Kommune
Pulheim
Größe
147 kB
Datum
28.10.2015
Erstellt
16.10.15, 12:31
Aktualisiert
16.10.15, 12:31
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
365/2015
Erstellt am:
03.09.2015
Aktenzeichen:
IV/61 -foi/wo
Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung
Gremium
TOP
ö. Sitzung
Planungsausschuss
X
nö. Sitzung
Termin
28.10.2015
Betreff
Bebauungsplan Nr. 128 Pulheim – Am Kleekamp
Bereich: Am Kleekamp/ Am Brunnen
Aufstellungsbeschluss gemäß § 13a BauGB und Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1)
BauGB und Beteiligung der Behörden gemäß § 4 (1) BauGB
Veranlasser/in / Antragsteller/in
Verwaltung/Investor
Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
ja
X nein
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
ja
X nein
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
X nein
Finanzierungsbedarf gesamt:
(ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten)
€
— im Haushalt des laufenden Jahres
€
— in den Haushalten der folgenden Jahre
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen):
ja
nein
Vorlage Nr.: 365/2015 . Seite 2 / 3
Beschlussvorschlag
1. Der Planungsausschuss der Stadt Pulheim beschließt für den Bereich zwischen der ca. 25 – 35 m breiten Grünanlage entlang der K 25 (Geyener Straße), der Straße Am Kleekamp, der Bebauung Am Brunnen und der Straße Am
Wiesenhang einen Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. I S.
2414) zuletzt geändert durch Artikel 118 Verordnung vom 31.08.2015 (BGBl. I S. 1474) aufzustellen.
Der Plan erhält die Bezeichnung „Bebauungsplan Nr. 128 Pulheim – Am Kleekamp ".
Lage und Abgrenzung des Geltungsbereiches sind aus anliegender Planskizze ersichtlich.
Ziel der Planung ist es, die bauleitplanerischen Voraussetzungen im Sinne einer geordneten städtebaulichen Entwicklung zur Realisierung eines Bebauungskonzeptes für den Bereich zwischen der Grünanlage entlang der Geyener Straße und der Straße Am Brunnen zu schaffen, unter Festschreibung und zur planungsrechtlichen Sicherung
des umliegenden Bestandes.
- Aufstellungsbeschluss
Es wird festgestellt, dass die Voraussetzungen für die Aufstellung des Plans gemäß § 13a Abs. 1 BauGB vom
23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch Artikel 118 der Verordnung vom 31.08.2015 (BGBl. I S. 1474)
erfüllt sind.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, die Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 13a (3) Nr. 2 BauGB i. V. m. §§ 3 (1)
und 4 (1) BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch Artikel 118 der Verordnung vom
31.08.2015 (BGBl. I S. 1474) durchzuführen.
- Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgt während 3 Wochen in den Sprechstunden der Verwaltung.
Erläuterungen
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 128 Pulheim ist ein Bereich, der 1989 auf Anregung der Bezirksregierung aus dem Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 38 Pulheim herausgenommen wurde. Die spätere Bebauung
in diesem Bereich erfolgte auf Grundlage der Kriterien des § 34 BauGB und ist bis auf das Grundstück Am Kleekamp
35 / 63 (Gemarkung Pulheim, Flur 6, Flurstück 851) bebaut.
Für das Grundstück Am Kleekamp 35 / 63 wurde jetzt durch einen Investor ein Bebauungskonzept vorgelegt, welches
auf der ca. 2 910 qm großen Fläche 4 Gebäude mit einer Tiefgarage vorsieht. Im Sinne einer geordneten städtebaulichen Entwicklung soll diese zentrumsnah gelegene Fläche einer Wohnnutzung in Form von Geschosswohnungsbau
zugeführt und planungsrechtlich gesichert werden. Die umliegende Bestandsbebauung wird in den Geltungsbereich mit
übernommen zwecks planungsrechtlichen Sicherung des Bestandes und der vorhandenen Nutzung.
Das Bebauungskonzept stellt als Nachverdichtungsprojekt eine Maßnahme der Innenentwicklung dar. Demzufolge ist es
möglich, den Bebauungsplan Nr. 128 Pulheim im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB aufzustellen, da das
gesamte Plangebiet eine Größe von ca. 7 860 qm hat und somit eine zulässige Grundfläche im Sinne des § 19 Abs. 2
Baunutzungsverordnung (BauNVO) von auf jeden Fall ≤ 20 000qm ergibt, was die Voraussetzung für ein beschleunigtes
Verfahren gemäß § 13a Abs. 1 Nr. 1 BauGB ist.
Im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB gelten die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13 Abs. 3
BauGB entsprechend. Danach wird von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB und von einem Umweltbericht
nach § 2a BauGB abgesehen.
Auf Grund der im Osten parallel zum Am Kleekamp verlaufenden Bahnanlage wird im weiteren Verfahren ein Schallschutzgutachten erarbeitet. Entsprechend der Festsetzung des Bebauungsplanes Nr. 38 Pulheim verläuft entlang der
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Geyener Straße ein Lärmschutzwall. Inwieweit dieser für die künftige Neubebauung ausreichend sein wird, bedarf ebenfalls im weiteren Verfahren einer Überprüfung.
Auch hinsichtlich des Artenschutzes wird es eine Aussage im weiteren Verfahren geben. Hierzu ist anzumerken, dass
auf Grund der Bestandsbebauung und der Gesamtversiegelung des Grundstückes mit der beabsichtigten Neubebauung
derzeit nicht erkennbar ist, dass Verbote des § 44 Abs. 1 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSch G) bei der Umsetzung der
beabsichtigten Planung betroffen sind.
Dem Beschlussvorschlag und seinen Erläuterungen sind folgende Unterlagen als Anlagen beigefügt:
Bebauungsplan Nr. 38 Pulheim
Übersichtsplan Geltungsbereich Bebauungsplan Nr. 128 Pulheim
Übersicht Bebauungsplan Nr. 128 Pulheim
Bebauungskonzept für das freie Grundstück zwischen der Grünanlage entlang der Geyener Straße und der Straße
Am Brunnen
Begründung für die Beteiligung gem. § 3 (1) und § 4 (1) BauGB
Die Verwaltung schlägt vor, mit diesen Unterlagen die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung durchzuführen.