Daten
Kommune
Pulheim
Größe
336 kB
Datum
28.10.2015
Erstellt
16.10.15, 12:31
Aktualisiert
16.10.15, 12:31
Stichworte
Inhalt der Datei
Bebauungsplan Nr. 128 Pulheim - Am Kleekamp
Entwurf der Begründung zum
Bebauungsplan Nr. 128 Pulheim
Bereich Am Kleekamp/ Am Brunnen
Verfahren gem. § 13a Baugesetzbuch (BauGB)
Stand Oktober 2015
Abteilung 610 Planung
Entwurf der Begründung zum
Bebauungsplan Nr. 128 Pulheim
Stand Oktober 2015
Inhaltsverzeichnis
1. Ausgangslage Planerfordernis
2. Räumlicher Geltungsbereich – Planverfahren
3. Entwicklung aus dem Flächennutzungsplan
4. Bestand innerhalb und außerhalb des Plangebietes
5. Plankonzept – Planungsziele
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6. Umweltbezogene Informationen – Umweltbericht
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7. Kosten
Stadt Pulheim
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Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Demografie
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Entwurf der Begründung zum
Bebauungsplan Nr. 128 Pulheim
Stand Oktober 2015
1. Ausgangslage Planerfordernis
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 128 Pulheim – Am Kleekamp ist ein Bereich, der 1989 auf Anregung der Bezirksregierung aus dem Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 38 Pulheim herausgenommen
wurde. Die spätere Bebauung in diesem Bereich erfolgte auf Grundlage der Kriterien des § 34 BauGB und ist bis
auf das Grundstück Am Kleekamp 35/ 63 (Gemarkung Pulheim, Flur 6, Flurstück 851) bebaut.
Das Grundstück Am Kleekamp 35/ 63 wurde bisher als Lager für Hoch- und Tiefbauunternehmen sowie zur Lagerung von Baumaterialien und Abstellen von LKW und als Abstellfläche für Wohnwagen genutzt. Das gesamte
Grundstück ist zurzeit versiegelt.
Für dieses Grundstück (Am Kleekamp 35/ 63) wurde jetzt durch einen Investor ein Bebauungskonzept vorgelegt,
welches auf der ca. 2 917qm großen Fläche 4 Gebäude mit einer Tiefgarage vorsieht.
Im Sinne einer geordneten städtebaulichen Entwicklung soll diese Fläche einer Wohnnutzung zugeführt werden
unter Festschreibung und planungsrechtlichen Sicherung des umliegenden Bestandes. Das Verfahren wird im
beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB (Bebauungspläne der Innenentwicklung) durchgeführt.
Verkleinerung des Bebauungsplanes Nr. 38 Pulheim
Stadt Pulheim
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Bebauungsplan Nr. 128 Pulheim
Stand Oktober 2015
2. Räumlicher Geltungsbereich – Planverfahren
Begrenzt wird der Geltungsbereich
im Norden durch die ca. 25 – 35 m breite Grünanlage mit Lärmschutzwall (Festsetzung im Bebauungsplan Nr. 38
Pulheim) entlang der K25, Geyener Straße,
im Osten durch die Straße Am Kleekamp,
im Süden durch die rückwärtigen Grundstücksgrenzen der Bebauung Am Brunnen 3c bis 8 und der seitlichen
Grenze des Grundstückes Am Kleekamp 33 und
im Westen durch die Straße Am Wiesenhang.
Das Bebauungskonzept stellt als Nachverdichtungsprojekt eine Maßnahme der Innenentwicklung dar. Demzufolge ist es möglich, den Bebauungsplan Nr. 128 Pulheim – Am Kleekamp im beschleunigten Verfahren gemäß §
13a BauGB aufzustellen, da das gesamte Plangebiet eine Größe von ca. 7 860 qm hat und somit eine zulässige
Grundfläche im Sinne des § 19 Abs. 2 Baunutzungsverordnung (BauNVO) von auf jeden Fall ≤ 20 000 qm ergibt,
was die Voraussetzung für ein beschleunigtes Verfahren gemäß § 13a Abs. 1 Nr. 1 BauGB ist.
3. Entwicklung aus dem Flächennutzungsplan
Der Flächennutzungsplan der Stadt Pulheim hat für den Bereich des Bebauungsplanes Nr. 128 Pulheim die Darstellung einer Wohnbaufläche (W). Somit ist der Bebauungsplan Nr. 128 Pulheim gem. § 8 Abs. 2 BauGB aus
dem Flächennutzungsplan entwickelt, da eine Wohnnutzung angestrebt wird.
Derzeitige Darstellung des Flächennutzungsplanes
Auszug aus der Legende FNP Pulheim
4. Bestand innerhalb und außerhalb des Plangebietes
Die Grundstücke im Plangebiet sind mit einer Ausnahme – des seinerzeit gewerblich genutzten Grundstückes
Am Kleekamp 35 /63 – alle mit Wohngebäuden, eingeschossig mit ausgebautem Dachgeschoss, bebaut. Der
anschließende Bereich zeichnet sich durch ein- und zweigeschossige Gebäude, entsprechend der Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 38 aus (siehe Luftbild aus 2008).
Das Grundstück Am Kleekamp 35 /63 wurde früher und seit den 80 er Jahren, in denen das Planverfahren des
Bebauungsplanes Nr. 38 erarbeitet wurde, als Lager für Hoch- und Tiefbauunternehmen sowie zur Lagerung von
Baumaterialien und Abstellen von LKW genutzt. Derzeit dient es auch als Abstellfläche für Wohnwagen. Das
gesamte Grundstück ist bis auf einen kleinen Bereich Am Kleekamp, auf dem eine Rotbuche steht, versiegelt und
liegt ca. 4,0 m tiefer als die Straße Am Wiesenhang (siehe Fotos Grundstück Am Kleekamp 35 /63).
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Bebauungsplan Nr. 128 Pulheim
Stand Oktober 2015
Luftbild aus 2008
Am Kleekamp
Am Wiesenhang
Grundstück Am Kleekamp 35 /63,
Blick auf Bebauung Am Wiesenhang
Grundstück Am Kleekamp 35 /63,
Einfahrt mit Rotbuche
5. Plankonzept – Planungsziele
Das Plankonzept wird vom Investor wie folgt beschrieben:
Die Strukturen der vorhandenen angrenzenden Wohnbebauung in Form von Einzelhäusern wurde bei der
Entwicklung des Bebauungskonzeptes berücksichtigt.
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Bebauungsplan Nr. 128 Pulheim
Stand Oktober 2015
Die Planung gliedert sich in vier unterschiedliche Bereiche:
A
Schallschutzriegel im Osten
Zur Am Kleekamp verlaufenden Bahnlinie
B
Punkthausbebauung im Norden
Entlang der Geyener Straße
C
Ruhige, „Grüne Mitte“ mit darunterliegender Tiefgarage für den ruhenden Verkehr
D
Bebauung mit Einzelhäusern im Süden und im Westen
Entlang der Straße am Brunnen und Am Wiesenhang
Das Bebauungskonzept sieht klargeschnittene 2-geschosssige Baukörper mit Staffelgeschossen vor. Die
Erdgeschossfußbodenhöhe gegen angrenzende Verkehrs- und Gartenflächen beträgt max. 0,25 m
Die Brüstungshöhe im DG beträgt über Gelände EG
max. 7,20 m
Die leicht geneigten Dächer haben eine Traufhöhe von
max. 9,50 m
Die Firsthöhe beträgt
max. 12,00 m.
Die zum Innenhof nach Süden und Westen ausgerichteten rückwärtigen Gebäudeteile werden mit Balkonen und Terrassen bis ca. 3,00 m Tiefe versehen.
Es wird eine ruhige, klar gegliederte Dachlandschaft angestrebt. Dachaufbauten sollen miniert werden und
sich nur auf Aufzugsüberfahrten und Solarnutzungen beschränken.
Die Erdüberdeckung der Tiefgarage beträgt min. ca. 0,50 m, damit eine Begrünung der rückwärtigen Gartenfläche mit Hecken und flachen Gewächsen ermöglicht wird.
Ziel der Planung ist es, die bauleitplanerischen Voraussetzungen im Sinne einer geordneten städtebaulichen
Entwicklung zur Realisierung des Bebauungskonzeptes zu schaffen, unter Festschreibung und zur planungsrechtlichen Sicherung des umliegenden Bestandes.
6. Umweltbezogene Informationen – Umweltbericht
Von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB und von einem Umweltbericht nach § 2a BauGB wird im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB abgesehen.
Das gesamte Grundstück, für das eine Neubebauung beabsichtigt ist, ist zurzeit versiegelt. Der übrige Bereich
des Bebauungsplanes ist bereits nach § 34 BauGB bebaut. Ein Ausgleich ist somit gemäß § 1a Abs. 3 letzter
Satz BauGB nicht erforderlich, da die Eingriffe bereits vor der planerischen Entscheidung erfolgt sind.
Auf Grund der im Osten parallel zum Am Kleekamp verlaufenden Bahnanlage wird im weiteren Verfahren ein
Schallschutzgutachten erarbeitet.
Entsprechend der Festsetzung des Bebauungsplanes Nr. 38 Pulheim verläuft entlang der Geyener Straße ein
Lärmschutzwall. Inwieweit dieser für die künftige Neubebauung ausreichend sein wird, bedarf ebenfalls im weiteren Verfahren einer Überprüfung.
Auch hinsichtlich des Artenschutzes wird es eine Aussage im weiteren Verfahren geben. Hierzu ist anzumerken,
dass auf Grund der Bestandsbebauung und der Gesamtversiegelung des Grundstückes mit der beabsichtigten
Neubebauung derzeit nicht erkennbar ist, dass Verbote des § 44 Abs. 1 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSch G)
bei der Umsetzung der beabsichtigten Planung betroffen sind.
In der nordwestlichen Ecke des Flurstücks 851, neben der Einfahrt, befindet sich eine durch die Baumschutzsatzung der Stadt Pulheim geschützte Blutbuche. Wegen des hohen Alters und der schönen Wuchsform ist die
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Bebauungsplan Nr. 128 Pulheim
Stand Oktober 2015
Buche aus ökologischen wie aus ästhetischen Gründen grundsätzlich besonders erhaltenswert. Der Baum weist
im unteren Stammbereich eine große Wunde eines Starkast- bzw. Stammausbruchs auf. Es handelt sich vermutlich um einen Sturmschaden. Aufgrund dieses Schadens wird empfohlen, den Baum von einem staatlich geprüften Baumgutachter untersuchen zu lassen, um eine Aussage über die Lebenserwartung des Baumes zu erhalten.
Hierdurch kann sichergestellt werden, dass mögliche Einschränkungen hinsichtlich der baulichen Nutzung des
Grundstücks wegen einer Erhaltungsfestsetzung des Baumes im Bebauungsplan nur dann zum Tragen kommen,
wenn gutachterlich festgestellt wird, dass die Lebenserwartung der Buche ausreichend groß ist.
7. Kosten
Der Stadt Pulheim entstehen durch die Planung nach derzeitigem Sachstand keine Kosten.
Pulheim, Oktober 2015
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