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Beschlussvorlage (Kalkulation der Straßenreinigungsgebühren 2016)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
133 kB
Datum
10.11.2015
Erstellt
19.10.15, 18:31
Aktualisiert
19.10.15, 18:31
Beschlussvorlage (Kalkulation der Straßenreinigungsgebühren 2016) Beschlussvorlage (Kalkulation der Straßenreinigungsgebühren 2016)

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Inhalt der Datei

Vorlage Nr.: 302/2015 Erstellt am: 10.08.2015 Aktenzeichen: III / 20 / 200 gs Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung Gremium TOP ö. Sitzung nö. Sitzung Termin Haupt- und Finanzausschuss X 27.10.2015 Rat X 10.11.2015 Betreff Kalkulation der Straßenreinigungsgebühren 2016 Veranlasser/in / Antragsteller/in Verwaltung Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja x nein ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen x ja nein ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen ja x nein Finanzierungsbedarf gesamt: (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) 57.960 € — im Haushalt des laufenden Jahres € — in den Haushalten der folgenden Jahre 2016 2017 ff* Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: ja 57.960 € € x nein Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): Die Mittel für den öffentlichen Anteil müssen im Rahmen der Haushaltsbewirtschaftung in 2016 um 4.540 € erhöht werden. In 2016 sind bisher 53.420 € finanziert. Eine Aussage für die Jahre ab 2017 ist nicht möglich, da die weitere Entwicklung von den Gebührenkalkulationen der Folgejahre abhängt. Vorlage Nr.: 302/2015 . Seite 2 / 2 Beschlussvorschlag Der HFA empfiehlt dem Rat der Stadt Pulheim, folgenden Beschluss zu fassen: Der Rat beschließt die der Vorlage beigefügte Kalkulation der Straßenreinigungsgebühren 2016 und die für das Jahr 2016 nachfolgend aufgeführten Gebührensätze: Für die maschinelle Reinigung der Straßen - die überwiegend dem Anliegerverkehr dienen - die überwiegend dem innerörtlichen Verkehr dienen - die überwiegend dem überörtlichen Verkehr dienen - Handreinigung wöchentlich pro Reinigung 1,42 € / m 1,52 € / m 1,44 € / m 9,89 € / m (nachrichtlich: - Handreinigung Pulheim dreimal wöchentlich - Handreinigung Brauweiler, Sinnersdorf, Stommeln- je zweimal wöchentlich 29,67 € / m 19,78 € / m) Erläuterungen Die Gebührensätze der maschinellen Straßenreinigung können reduziert werden. 2015 Gebühr für Anliegerstraßen Gebühr für innerörtliche Straßen Gebühr für überörtliche Straßen 1,45 € 1,57 € 1,47 € Differenz Veränderung % 2016 -0,03 € -0,05 € -0,03 € -2,07% -3,18% -2,04% 1,42 € 1,52 € 1,44 € Der Gebührensatz für die Handreinigung muss erhöht werden. Handreinigung pro Reinigung 9,71 € 0,18 € 1,85% 9,89 € Die Gesamtkosten steigen von 570.643 € auf 583.779 € um 2,3%. Hauptgründe sind der höhere Ausgleichsbetrag der Unterdeckung des Jahres 2013 und höhere Reinigungsleistungen aufgrund neuer Straßen (z. B. Sonnenallee). Aufgrund der durchschnittlichen Entwicklung der letzten 10 Jahre kann der Winterdienstaufwand dagegen niedriger angenommen werden. Durch den Einsatz der hälftigen Überdeckung des Jahres 2012 sowie eines kleineren Anteiles der Überdeckung des Jahres 2014 gelingt es, die gebührenrelevanten bereinigten Kosten von 480.711 € auf 474.696 € (-1,25%) zu senken. Die Kostenverteilung in der Kostenstellenrechnung sowie die anschließende Kostenträgerrechnung mit sehr unterschiedlichen Fronmeteranteilen führen zu den unterschiedlichen Auswirkungen auf die Gebührensätze. Auf der Kostenstelle Handreinigung führen die Beschaffung eines Transportfahrzeuges einschließlich Verzinsung der Restbuchwerte zu höherem Aufwand und aufgrund des kleinen Kostenträgers (12.408 Frontmeter) zu der Gebührenerhöhung.