Daten
Kommune
Pulheim
Größe
133 kB
Datum
10.11.2015
Erstellt
19.10.15, 18:31
Aktualisiert
19.10.15, 18:31
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
302/2015
Erstellt am:
10.08.2015
Aktenzeichen:
III / 20 / 200 gs
Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung
Gremium
TOP
ö. Sitzung
nö. Sitzung
Termin
Haupt- und Finanzausschuss
X
27.10.2015
Rat
X
10.11.2015
Betreff
Kalkulation der Straßenreinigungsgebühren 2016
Veranlasser/in / Antragsteller/in
Verwaltung
Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
x nein
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
x ja
nein
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
ja
x nein
Finanzierungsbedarf gesamt:
(ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten)
57.960 €
— im Haushalt des laufenden Jahres
€
— in den Haushalten der folgenden Jahre
2016
2017 ff*
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
ja
57.960 €
€
x nein
Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): Die Mittel für den öffentlichen Anteil müssen im Rahmen der
Haushaltsbewirtschaftung in 2016 um 4.540 € erhöht werden. In 2016 sind bisher 53.420 € finanziert. Eine Aussage für
die Jahre ab 2017 ist nicht möglich, da die weitere Entwicklung von den Gebührenkalkulationen der Folgejahre abhängt.
Vorlage Nr.: 302/2015 . Seite 2 / 2
Beschlussvorschlag
Der HFA empfiehlt dem Rat der Stadt Pulheim, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat beschließt die der Vorlage beigefügte Kalkulation der Straßenreinigungsgebühren 2016 und die für das Jahr
2016 nachfolgend aufgeführten Gebührensätze:
Für die maschinelle Reinigung der Straßen
- die überwiegend dem Anliegerverkehr dienen
- die überwiegend dem innerörtlichen Verkehr dienen
- die überwiegend dem überörtlichen Verkehr dienen
- Handreinigung wöchentlich pro Reinigung
1,42 € / m
1,52 € / m
1,44 € / m
9,89 € / m
(nachrichtlich:
- Handreinigung Pulheim dreimal wöchentlich
- Handreinigung Brauweiler, Sinnersdorf, Stommeln- je zweimal wöchentlich
29,67 € / m
19,78 € / m)
Erläuterungen
Die Gebührensätze der maschinellen Straßenreinigung können reduziert werden.
2015
Gebühr für Anliegerstraßen
Gebühr für innerörtliche Straßen
Gebühr für überörtliche Straßen
1,45 €
1,57 €
1,47 €
Differenz Veränderung %
2016
-0,03 €
-0,05 €
-0,03 €
-2,07%
-3,18%
-2,04%
1,42 €
1,52 €
1,44 €
Der Gebührensatz für die Handreinigung muss erhöht werden.
Handreinigung pro Reinigung
9,71 €
0,18 €
1,85%
9,89 €
Die Gesamtkosten steigen von 570.643 € auf 583.779 € um 2,3%. Hauptgründe sind der höhere Ausgleichsbetrag der
Unterdeckung des Jahres 2013 und höhere Reinigungsleistungen aufgrund neuer Straßen (z. B. Sonnenallee). Aufgrund
der durchschnittlichen Entwicklung der letzten 10 Jahre kann der Winterdienstaufwand dagegen niedriger angenommen
werden.
Durch den Einsatz der hälftigen Überdeckung des Jahres 2012 sowie eines kleineren Anteiles der Überdeckung des
Jahres 2014 gelingt es, die gebührenrelevanten bereinigten Kosten von 480.711 € auf 474.696 € (-1,25%) zu senken.
Die Kostenverteilung in der Kostenstellenrechnung sowie die anschließende Kostenträgerrechnung mit sehr unterschiedlichen Fronmeteranteilen führen zu den unterschiedlichen Auswirkungen auf die Gebührensätze. Auf der Kostenstelle Handreinigung führen die Beschaffung eines Transportfahrzeuges einschließlich Verzinsung der Restbuchwerte zu
höherem Aufwand und aufgrund des kleinen Kostenträgers (12.408 Frontmeter) zu der Gebührenerhöhung.