Daten
Kommune
Pulheim
Größe
123 kB
Datum
27.10.2015
Erstellt
19.10.15, 18:31
Aktualisiert
19.10.15, 18:31
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
414/2015
Erstellt am:
08.10.2015
Aktenzeichen:
II/40/400
Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung
Gremium
TOP
ö. Sitzung
Haupt- und Finanzausschuss
X
nö. Sitzung
Termin
27.10.2015
Betreff
Förderung von Einzelmaßnahmen zur Realisierung der Beschulung von Kindern mit Förderbedarfen
an Regelschulen
Veranlasser/in / Antragsteller/in
Verwaltung
Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
x nein
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
X ja
nein
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
ja
x nein
Finanzierungsbedarf gesamt:
(ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten)
z. Zt. 2.948,95 €
— im Haushalt des laufenden Jahres
2015
— in den Haushalten der folgenden Jahre
2016
2.948,95 €
Offen, abhängig von
Aufnahmesitutation
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen):
x ja
nein
Vorlage Nr.: 414/2015 . Seite 2 / 2
Beschlussvorschlag
Der Haupt- und Finanzausschuss ermächtigt die Verwaltung, in Einzelfällen Schülerinnen und Schülern mit
besonderen Förderbedarfen durch die Bereitstellung von technischer Unterstützung den Besuch einer sog.
Regelschule zu ermöglichen.
Erläuterungen
Die Verwaltung hat den Rat regelmäßig über die Entwicklung der Konzeptionen zur Fortsetzung sonderpädagogischer Förderung an Pulheimer Regelschulen informiert und um begleitende Beschlüsse gebeten; zuletzt mit Vorlage
203/2015.
Der Rat hat durch die jeweils einstimmig gefassten Beschlüsse seine Unterstützungsbereitschaft zum Ausdruck
gebracht, die Bemühungen der Beteiligten in den Schulen vor Ort sowie innerhalb der Verwaltung dahingehend zu
unterstützen, eine inklusive Beschulung von Schülerinnen und Schülern in Pulheimer Regelschulen zu ermöglichen.
Dies, um dem Grundgedanken der Inklusion Rechnung zu tragen und um dem Bedarf der Eltern entsprechen zu
können.
In einzelnen Fällen ist eine technische Unterstützung für das Kind Voraussetzung, um die Regelschule besuchen zu
können. Dies können hörakustische Technik oder Maßnahmen zur besseren Lesbarkeit von Texten oder vergleichbare technische Einrichtungen sein. Bis zum Schuljahr 2015/2016 wurde die Beschaffung solcher Materialien als
Geschäft der laufenden Verwaltung über die vom Landschaftsverband Rheinland zur Verfügung gestellte Inklusionspauschale gewährleistet. Auf Landesebene existiert mittlerweile eine Inklusionspauschale, die den Schulverwaltungs- bzw. Jugendämtern der Kommunen zur Verfügung gestellt werden.
Diese Inklusionspauschalen des Landes ersetzen die Einzelfallförderung des Landschaftsverbandes. In Pulheim
stehen für Angelegenheiten der Schulverwaltung rd. 87.500 € zur Verfügung. Daneben stellt das Land für Personalangelegenheiten des Jugendamtes zusätzlich rund 15.000 € bereit. Die Verwaltung hat zur reibungslosen Gewährleistung des Schulbesuches bereits in wenigen Einzelfällen im Stadtgebiet diese technische Unterstützung zur Verfügung gestellt. Diese war, so die jeweilige Prüfung im Einzelfall, zwingend erforderlich um den Regelschulbesuch
des einzelnen Kindes zum Schuljahresbeginn 2015/16 zu gewährleisten. Gefördert worden sind bislang zwei Maßnahmen für insgesamt 2.948,95 €
Die Verwaltung ist hierbei davon ausgegangen, dies ebenfalls im Rahmen der Geschäftsabwicklung einer laufenden
Verwaltung realisieren zu können.
Gleichermaßen ist dem Rat und seinen Gremien gegenüber zum Ausdruck gebracht worden, dass für die Verwendung der Inklusionspauschale eine gesonderte Beschlussfassung herbeigeführt werden soll. Zur Aufhebung dieses
Zwiespaltes bittet die Verwaltung den Haupt- und Finanzausschuss um oben aufgeführte Beschlussfassung.
Dies ist mit der Stadtschulleiterkonferenz dahingehend abgesprochen, dass die Inklusionspauschale möglichst umfassend verwendet und nicht pauschal auf die einzelnen Schulen oder Schulformen verteilt werden soll. Hiervon
ausgenommen seien die Fälle, in denen eine zwingende technische Unterstützung zur Gewährleistung des Regelschulbesuches erforderlich sei.
Die Verwaltung bittet den Haupt- und Finanzausschuss daher um nachträgliche Zustimmung zu bereits veranlassten
Maßnahmen und um eine Ermächtigung für zukünftig auftretende Einzelfälle.