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Beschlussvorlage (Betriebsabrechnung Friedhöfe und Bestattungen 2014)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
135 kB
Datum
10.11.2015
Erstellt
19.10.15, 18:31
Aktualisiert
19.10.15, 18:31
Beschlussvorlage (Betriebsabrechnung Friedhöfe und Bestattungen 2014) Beschlussvorlage (Betriebsabrechnung Friedhöfe und Bestattungen 2014)

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Inhalt der Datei

Vorlage Nr.: 280/2015 Erstellt am: 21.07.2015 Aktenzeichen: III / 20 / 200 gs Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung Gremium TOP ö. Sitzung nö. Sitzung Termin Haupt- und Finanzausschuss X 27.10.2015 Rat X 10.11.2015 Betreff Betriebsabrechnung Friedhöfe und Bestattungen 2014 Veranlasser/in / Antragsteller/in Verwaltung Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ja x nein ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen ja x nein ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja x nein Finanzierungsbedarf gesamt: (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) € — im Haushalt des laufenden Jahres € — in den Haushalten der folgenden Jahre € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): ja nein Vorlage Nr.: 280/2015 . Seite 2 / 2 Beschlussvorschlag Der HFA empfiehlt dem Rat, folgenden Beschluss zu fassen: Der Rat beschließt 1. 2. die anliegende Betriebsabrechnung für den Gebührenhaushalt Friedhöfe und Bestattungen 2014 und die festgestellte Unterdeckung von 87.237 € in die Gebührenkalkulationen Friedhöfe und Bestattungen für die Jahre 2016 bis 2018 als Kostenpositionen aufzunehmen. Erläuterungen Nach Abschluss des Haushaltsjahres 2014 wurde die als Anlage beigefügte Betriebsabrechnung für den Gebührenhaushalt Friedhöfe und Bestattungen 2014 erstellt. Die Betriebsabrechnung 2014 schließt mit einem Kostendeckungsgrad von 92,82 % und einer Unterdeckung von 87.237 € ab. Der Aufwand lag insgesamt um rund 39,4 T€ (3,3 %) über der Kalkulationsannahme. Hierzu trugen das Friedhofskonzept, die Erstattungen von Grabankaufskosten, höhere Betriebskosten der Immobilien und Abfallentsorgungskosten bei. Die Gebührenerträge für Bestattungen lagen mit rund 2,5 T€ (0,6 %) über dem Kalkulationswert und der Ankauf von Nutzungsrechten erzielte mit rund -56,5 T€ (-8,7%) deutlich weniger als kalkuliert (s. Seite 5 - Gegenüberstellung der Kalkulationsfallzahlen und Betriebsabrechnungsergebnisse der Jahre 2011 - 2014). 2011 2012 2013 2014 Sterbefälle Stadt Pulheim 467 473 505 550 Bestattungen 399 380 431 433 Differenz zu Bestattungen (auswärtige Bestattungen) 68 93 74 117 14,56% 19,66% 14,65% 21,27% Anteil der auswärtigen Bestattungen an den Sterbefällen Die vorstehende Tabelle lässt einen Trend erkennen, dass mehr verstorbene Personen außerhalb Pulheims bestattet werden, weist allerdings auch im Vergleich der Jahre 2011 bis 2014 eine deutliche Schwankungsbreite der Sterbefälle aus. Gemäß § 6 Abs. 2 Satz 2 Kommunalabgabengesetz NRW (KAG) sind Kostenüberdeckungen innerhalb der nächsten vier Jahre auszugleichen; Kostenunterdeckungen sollen innerhalb dieses Zeitraumes ausgeglichen werden. Die Verwaltung schlägt vor, die Unterdeckung von 87.237 € als Kostenposition in die Gebührenkalkulationen für die Jahre 2016 bis 2018 aufzunehmen. Die Aufteilung auf die Jahre erfolgt unter der Prämisse, dass soweit wie möglich der Gebührenstabilität Vorrang eingeräumt werden soll. In der Vorlage zur Gebührenkalkulation für das Jahr 2016 wird dazu ein Vorschlag enthalten sein.