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Beschlussvorlage (Betriebsabrechnung der Abwasserbeseitigung 2014)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
125 kB
Datum
10.11.2015
Erstellt
19.10.15, 18:31
Aktualisiert
19.10.15, 18:31
Beschlussvorlage (Betriebsabrechnung der Abwasserbeseitigung 2014) Beschlussvorlage (Betriebsabrechnung der Abwasserbeseitigung 2014)

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Inhalt der Datei

Vorlage Nr.: 284/2015 Erstellt am: 22.07.2015 Aktenzeichen: III / 20 / 200 gs Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung Gremium TOP ö. Sitzung nö. Sitzung Termin Haupt- und Finanzausschuss X 27.10.2015 Rat X 10.11.2015 Betreff Betriebsabrechnung der Abwasserbeseitigung 2014 Veranlasser/in / Antragsteller/in Verwaltung Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ja x nein ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen ja x nein ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja x nein Finanzierungsbedarf gesamt: (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) € — im Haushalt des laufenden Jahres € — in den Haushalten der folgenden Jahre € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): ja nein Vorlage Nr.: 284/2015 . Seite 2 / 2 Beschlussvorschlag Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, folgenden Beschluss zu fassen: Der Rat beschließt 1. die anliegende Betriebsabrechnung für den Gebührenhaushalt Abwasserbeseitigung 2014, 2. die für das Jahr 2014 bezüglich der Schmutzwasserbeseitigung festgestellte Überdeckung von 106.745 € und die bezüglich der Niederschlagswasserbeseitigung festgestellte Überdeckung von 12.324 € auf die Gebührenkalkulationen Abwasserbeseitigung für die Jahre 2016 bis 2018 als Nebenertragspositionen mit dem Ziel zu verteilen, möglichst Gebührenverstetigungen zu erreichen. Erläuterungen Nach Abschluss des Haushaltsjahres 2014 wurde die in der Anlage beigefügte Betriebsabrechnung für den Gebührenhaushalt Abwasserbeseitigung 2014 erstellt. Aufgrund der Kostenverteilung auf die beiden Kostenstellen Schmutz- und Niederschlagswasserbeseitigung und der unterschiedlichen Gebührenerträge ergeben sich zwei getrennte Abrechnungen, die zu folgenden Ergebnissen führen: Die Abrechnung der Schmutzwasserbeseitigungskosten und -erträge schließt mit einem Kostendeckungsgrad von 102,02% und einer Überdeckung von 106.745 € ab. Die Abrechnung der Niederschlagswasserbeseitigungskosten und -erträge schließt mit einem Kostendeckungsgrad von 100,23% und einer Überdeckung von 12.324 € ab. Die Gesamtkosten für die Schmutzwasser- und Niederschlagswasserbeseitigung fielen mit 10.910.522 € um 257.072 € (-2,30%) niedriger aus, als kalkuliert (Seite 1 der Anlage, Zeile 37). Erhöhte Nebenerträge durch Kostenerstattungen für Strom führten zu bereinigten Kosten von 10.611.962 €, die 268.388 € (-2,47%) unter der Kalkulationsannahme liegen. Da die Jahresmengen der Kostenträger jeweils die Kalkulationswerte fast genau erreichten (s. Seite 4 der Anlage, Zeile 65), schlossen die Kostenstellen mit einer geringen Überdeckung ab, die aufgrund der Kostenstellenrechnung unterschiedlich ausfällt. Gemäß § 6 Abs. 2 Satz 2 Kommunalabgabengesetz NRW sind Kostenüberdeckungen innerhalb der nächsten vier Jahre auszugleichen; Kostenunterdeckungen sollen innerhalb dieses Zeitraumes ausgeglichen werden. Die Verwaltung schlägt vor, die in der Betriebsabrechnung 2014 ausgewiesenen Überdeckungen in die Gebührenkalkulationen Abwasserbeseitigung für die Jahre 2016 bis 2018 als Nebenertragspositionen für die Kostenstellen Schmutzund Niederschlagswasserbeseitigung aufzunehmen. Mit einer flexiblen Übertragung auf die drei noch möglichen Jahre soll das Ziel einer Gebührenverstetigung für die Jahre 2016 bis 2018 erreicht werden.