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Beschlussvorlage (Betriebsabrechnung Straßenreinigung 2014)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
126 kB
Datum
10.11.2015
Erstellt
19.10.15, 18:31
Aktualisiert
19.10.15, 18:31
Beschlussvorlage (Betriebsabrechnung Straßenreinigung 2014) Beschlussvorlage (Betriebsabrechnung Straßenreinigung 2014)

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Inhalt der Datei

Vorlage Nr.: 282/2015 Erstellt am: 22.07.2015 Aktenzeichen: III / 20 / 200 gs Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung Gremium TOP ö. Sitzung nö. Sitzung Termin Haupt- und Finanzausschuss X 27.10.2015 Rat X 10.11.2015 Betreff Betriebsabrechnung Straßenreinigung 2014 Veranlasser/in / Antragsteller/in Verwaltung Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ja x nein ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen ja x nein ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja x nein Finanzierungsbedarf gesamt: (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) € — im Haushalt des laufenden Jahres € — in den Haushalten der folgenden Jahre € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): ja nein Vorlage Nr.: 282/2015 . Seite 2 / 2 Beschlussvorschlag Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, folgenden Beschluss zu fassen: Der Rat beschließt 1. die anliegende Betriebsabrechnung für den Gebührenhaushalt Straßenreinigung 2014 und 2. die für das Jahr 2014 festgestellte Überdeckung von 73.091 € als Nebenertragsposition in den Gebührenkalkulationen der Straßenreinigung für die Jahre 2016 bis 2018 so einzusetzen, dass möglichst Gebührenstabilität erreicht wird. Erläuterungen Nach Abschluss des Haushaltsjahres 2014 wurde die als Anlage beigefügte Betriebsabrechnung für den Gebührenhaushalt Straßenreinigung 2014 erstellt. Die Betriebsabrechnung 2014 schließt mit einem Kostendeckungsgrad von 117,34 % und einer Überdeckung von 73.091 € ab. Der Gesamtaufwand (s. Anlage Seite 1, Zeile 12) wurde rund 70,1 T€ / 13 % unter den Kalkulationsannahmen abgerechnet. Wesentlicher Grund dafür waren die milden Wintermonate mit geringen Winterdienstkosten. Da zudem geringe Mehrerträge aus Gebühren festzustellen waren, errechnet sich eine Überdeckung von 73.091 €. Gemäß § 6 Abs. 2 Satz 2 Kommunalabgabengesetz NRW (KAG) sind Kostenüberdeckungen innerhalb der nächsten vier Jahre auszugleichen; Kostenunterdeckungen sollen innerhalb dieses Zeitraumes ausgeglichen werden. Die Verwaltung schlägt vor, die in der Betriebsabrechnung 2014 ausgewiesene Überdeckung von 73.091 € (s. Anlage Seite 1, Zeile 21) in den Gebührenkalkulationen der Straßenreinigung für die Jahre 2016 bis 2018 als Nebenertragsposition so einzusetzen, dass dem Ziel der Gebührenstabilität möglichst entsprochen wird.