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Beschlussvorlage (Einbringung des Jahresabschlusses für das Haushaltsjahr 2014)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
136 kB
Datum
10.11.2015
Erstellt
02.11.15, 15:23
Aktualisiert
02.11.15, 15:23
Beschlussvorlage (Einbringung des Jahresabschlusses für das Haushaltsjahr 2014) Beschlussvorlage (Einbringung des Jahresabschlusses für das Haushaltsjahr 2014) Beschlussvorlage (Einbringung des Jahresabschlusses für das Haushaltsjahr 2014)

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Inhalt der Datei

Vorlage Nr.: 412/2015 Erstellt am: 08.10.2015 Aktenzeichen: III/20.25.03 Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung Gremium TOP ö. Sitzung Rat X nö. Sitzung Termin 10.11.2015 Betreff Einbringung des Jahresabschlusses für das Haushaltsjahr 2014 Veranlasser/in / Antragsteller/in Verwaltung Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen x ja nein ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen x ja nein ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen ja x nein Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: Finanzierungsbedarf gesamt: (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) € — im Haushalt des laufenden Jahres € — in den Haushalten der folgenden Jahre € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): ja nein Vorlage Nr.: 412/2015 . Seite 2 / 3 Beschlussvorschlag Der Rat nimmt die Informationen zum vorgelegten Entwurf des Jahresabschlusses 2014 zur Kenntnis. Erläuterungen Dem Rat der Stadt Pulheim wird in seiner heutigen Sitzung der Jahresabschluss für das Jahr 2014 als Entwurf zur Feststellung zugeleitet. Der Haushaltsplan 2014 wies ein Defizit von rd. 5,5 Mio. € aus. Die fortgeschriebenen Ansätze der Haushaltsplanung 2014 führten zu einem Defizit von rd. 9,13 Mio. €. Die Prognosen des 2. Budgetberichtes 2014 endeten mit einem Defizit von noch rd. 7,35 Mio. €. Die Ergebnisrechnung, die alle Erträge und Aufwendungen enthält, weist ein vorläufiges negatives Jahresergebnis von 6.627.598,59 € aus. Gegenüber dem 2. Budgetbericht 2014 bedeutet das jetzt ermittelte vorläufige Ergebnis eine Verbesserung um rd. 0,72 Mio. €. Gegenüber der fortgeschriebenen Haushaltsplanung ergibt sich eine Verbesserung von rd. 2,5 Mio. €. Der Jahresfehlbetrag soll durch eine Entnahme aus der Ausgleichsrücklage gedeckt werden. Im Rahmen der Prüfung des Jahresabschlusses durch die beauftragte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft kann das vorläufige Jahresergebnis Änderungen unterworfen sein. Die Auswirkungen auf das Jahresergebnis werden im endgültigen Jahresabschluss mit dem Prüfbericht dem Rechnungsprüfungsausschuss vorgelegt. In Anlage I werden die Abweichungen pro Budget dargestellt. Spalte 3 weist die fortgeschriebene Haushaltsplanung, Spalte 4 die prognostizierten Zuschussbedarfe gem. 2. Budgetbericht 2014 aus. Das tatsächliche IstErgebnis pro Budget gem. vorliegendem Jahresabschlussentwurf 2014 wird in Spalte 5 ausgewiesen. Die Differenz zwischen Prognose und Ist-Ergebnis ist in Spalte 6, die Differenz zwischen Haushaltsplanung und Ist-Ergebnis in Spalte 7 dargestellt. Die Abweichungen der Ist-Ergebnisse zu den Prognosen des 2. Budgetberichts 2014 setzen sich wie folgt zusammen: - Die freien Budgets weisen gegenüber den Prognosen des 2. Budgetberichts eine Verbesserung von rd. 5,2 Mio. € aus. Wesentliche Gründe: Minderaufwendungen bei der baulichen Gebäudeunterhaltung, da nicht alle geplanten Maßnahmen durchgeführt werden konnten. Die nicht verwendeten Mittel wurden in das Folgejahr übertragen, sodass die Einsparungen im Jahre 2014 zu Mehrbelastungen im Jahre 2015 und Folgejahren führen. Verbesserungen im Ordnungsbereich aufgrund höherer öffentlichrechtlicher Leistungsentgelte im Bereich des Rettungsdienstes und Notarzt Verbesserung 2,1 Mio. € Verbesserung 0,5 Mio. € Vorlage Nr.: 412/2015 . Seite 3 / 3 Verbesserungen im Bereich Schulen aufgrund geringerer bilanzieller Abschreibungen (201 T€) sowie geringerer Transferaufwendungen (456 T€) u. a. für die Offene Ganztagsbetreuung. Diese Einsparungen wurden teilweise in das Haushaltsjahr 2015 übertragen. Geringere Transferaufwendungen sowie höhere Landeszuweisungen im Bereich der Kindertagesbetreuung und wirtschaftlichen Jugendhilfe Minderaufwendungen im Bereich der Unterhaltung des Infrastrukturvermögens, da insbesondere nicht alle Straßenunterhaltungsmaßnahmen durchgeführt werden konnten. Die nicht verwendeten Mittel wurden in das Folgejahr übertragen, sodass die Einsparungen im Jahre 2014 zu Mehrbelastungen im Jahre 2015 führen. Verbesserung 0,6 Mio. € Verbesserung 1,0 Mio. € Verbesserung 0,6 Mio. € - Die Sonderbudgets/Gebührenhaushalte weichen von den Prognosen des 2. Budgetberichts um rd. 197 T€ ab. Dies ist hauptsächlich auf einen Fehler in der Haushaltsplanung zurückzuführen, da hier eine zu hohe Deckung aus Überdeckungen aus Vorjahren angenommen wurde. - Die in den freien Budgets ausgewiesene Verbesserung von rd. 5,2 Mio. € wird durch die Verschlechterung in den Zentralen Budgets und hier insbesondere durch die Finanzmasse mit rd. 4,3 Mio. € gemindert. Wesentliche Gründe: Verschlechterungen durch Abgrenzungen bei Gewerbesteuerfestsetzungen und deren Verzinsung, die in der Zeit bis 31.03.2014 festgesetzt wurden, jedoch der Rechnungsperiode 2013 zu Lasten des Jahres 2014 zuzuordnen sind (auf die Vorlage 125/2015 zur Einbringung des Jahresabschlusses 2013 wird verwiesen). Darüber hinaus mussten Erstattungen bis zum 31.03.2015 der Periode 2014 zugeordnet werden, sodass sich 2014 um weitere rd. 700 T€ verschlechterte. Dies führt 2015 zu einer entsprechenden Verbesserung. Die in der Haushaltsplanung 2014 berücksichtigte Einheitslastenabrechnung für das Jahr 2012 wurde aus Rechnungsabgrenzungsgründen der Periode 2013 zugeordnet, sodass es 2014 zu nebenstehender Verschlechterung kommt. Verschlechterung 4,1 Mio. € Verschlechterung 0,2 Mio. € Auf die weiteren Erläuterungen im Lagebericht zu den Abweichungen der Ist-Ergebnisse gegenüber den fortgeschriebenen Ansätzen der Haushaltsplanung 2014 innerhalb der einzelnen Produktbereiche wird verwiesen. Der Entwurf des Jahresabschlusses muss vom Rat nach Prüfung durch den Rechnungsprüfungsausschuss gem. § 96 Abs. 1 Satz 1 GO NRW festgestellt werden. Dies ist für Anfang 2016 vorgesehen.