Daten
Kommune
Pulheim
Größe
124 kB
Datum
10.11.2015
Erstellt
02.11.15, 15:23
Aktualisiert
02.11.15, 15:23
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
424/2015
Erstellt am:
16.10.2015
Aktenzeichen:
IV/660
Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung
Gremium
TOP
ö. Sitzung
Rat
X
nö. Sitzung
Termin
10.11.2015
Betreff
Erneuerung der Kreisstraße K 25 im Abschnitt zwischen Kreisel Sonnenallee und vorgesehenem Kreisel Am
Bendacker
hier: Genehmigung einer erheblichen außerplanmäßigen Ausgabe (Aufwand und Auszahlung) für eine Vorfinanzierung durch die Stadt Pulheim
Veranlasser/in / Antragsteller/in
Verwaltung
Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
x ja
nein
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
x ja
nein
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
ja
x nein
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
Finanzierungsbedarf gesamt:
(ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten)
150.000,- €
— im Haushalt des laufenden Jahres
150.000,- €
— in den Haushalten der folgenden Jahre
2016
0,- €
2017
-150.000,- €
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
ja
x nein
Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen):
Minderausgaben bei Produktsachkonto 12/01/01.5232030/7232030 „Knoten Rathausstraße / Steinstraße“.
Vorlage Nr.: 424/2015 . Seite 2 / 2
Beschlussvorschlag
Der Rat beschließt unter Verzicht auf eine Vorberatung im HFA eine erhebliche außerplanmäßige Ausgabe (Aufwand
und Auszahlung) für die Vorfinanzierung der Erneuerung der Kreisstraße K 25 in Höhe von 150.000 € bei dem Konto
12/01/01.5232100/7232100 „Erneuerung der K 25 im Abschnitt zwischen Kreisel Sonnenallee und vorgesehenem Kreisel Am Bendacker“. Die Deckung erfolgt durch Minderausgaben bei Produktsachkonto 12/01/01.5232030/7232030 „Knoten Rathausstraße / Steinstraße“.
Die Verwaltung wird ermächtigt mit dem Rhein-Erft-Kreis hierzu eine Verwaltungsvereinbarung abzuschließen, in der
geregelt wird, dass die Rückzahlung im Jahr 2017 erfolgt.
Erläuterungen
Im kommenden Jahr sollen die Bauarbeiten zur Erschließung des BP 113 Pulheim durchgeführt werden. Hierfür ist auch
die Einmündung der Straße Am Bendacker in die Kreisstraße K 25 zu einem Kreisverkehrsplatz umzubauen. Dies gilt
entsprechend für den Umbau des gemeinsamen Geh- und Radweg zwischen diesem neuen Kreisel und dem vorhandenen Kreisel Sonnenallee, der etwas verbreitert und versetzt werden soll. Nicht zuletzt muss die Entwässerung der
Kreisstraße K 25 neu geregelt werden, da die bisherige Entwässerung „über die Schulter“ auf den Acker neben der
Straße infolge des Heranrückens des Wohngebietes an die Kreisstraße entfällt. Die Kosten für diese Maßnahmen sind
von der Stadt Pulheim als Veranlasserin zu tragen und wurden auch entsprechend finanziert.
Die entsprechende Planung wurde vom TVA in seiner Sitzung vom 24.06.2015 (siehe Vorlage 244/2015) zustimmend
zur Kenntnis genommen und die Verwaltung wurde beauftragt, auf dieser Grundlage die Realisierung mit dem RheinErft-Kreis abzustimmen und entsprechende Vereinbarungen vorzubereiten. Die Abstimmungen mit dem Rhein-Erft-Kreis
wurden zwischenzeitlich abgeschlossen. Die sich demnach ergebenden Änderungen der Planung wird die Verwaltung in
der Sitzung des TVA vom 18.11.2015 näher erläutern.
Der Rhein-Erft-Kreis beabsichtigt nunmehr auch im Rahmen der städtischen Baumaßnahme den Teil der Kreisstraße
K 25, der zwischen den beiden Kreiseln liegt und nicht von den städtischen Planungen betroffen ist, mit erneuern zu
lassen. Dies betrifft folglich im Wesentlichen die Fahrbahn der K 25 zwischen den Ausbauenden der beiden Kreisel. Die
Kosten für diese Erneuerung wurden auf 150.000 Euro geschätzt. Mittel für diese Baumaßnahme stehen beim RheinErft-Kreis allerdings nicht zur Verfügung und können auch nicht zeitnah bereitgestellt werden, da der Kreis ebenfalls
einen Doppelhaushalt hat. Da es teurer und mit zusätzlichen Belastungen der Straßennutzer verbunden wäre, wenn der
Rhein-Erft-Kreis diesen Teil der Straße in einigen Jahren gesondert erneuern würde, schlägt die Verwaltung vor, dass
die Stadt Pulheim die Erneuerung bis zum Jahr 2017 vorfinanziert. Der Beschluss des Kreistages für eine entsprechende außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigung ist als Anlage beigefügt.
Die Deckung der Mittel könnte aus dem Produktsachkonto 12/01/01.5232030/7232030 „Knoten Rathausstraße / Steinstraße“ erfolgen. Hierfür wurden in den Jahren 2015 und 2016 insgesamt Mittel in Höhe von 1.250.000 Euro zur Verfügung gestellt, so dass die Planung und Vorbereitung dieser Maßnahme uneingeschränkt fortgeführt werden kann.