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Beschlussvorlage (Erneuerung der Kreisstraße K 25 im Abschnitt zwischen Kreisel Sonnenallee und vorgesehenem Kreisel Am Bendacker hier: Genehmigung einer erheblichen außerplanmäßigen Ausgabe (Aufwand und Auszahlung) für eine Vorfinanzierung durch die Stadt Pulheim)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
124 kB
Datum
10.11.2015
Erstellt
02.11.15, 15:23
Aktualisiert
02.11.15, 15:23
Beschlussvorlage (Erneuerung der Kreisstraße K 25 im Abschnitt zwischen Kreisel Sonnenallee und vorgesehenem Kreisel Am Bendacker
hier: Genehmigung einer erheblichen außerplanmäßigen Ausgabe (Aufwand und Auszahlung) für eine Vorfinanzierung durch die Stadt Pulheim) Beschlussvorlage (Erneuerung der Kreisstraße K 25 im Abschnitt zwischen Kreisel Sonnenallee und vorgesehenem Kreisel Am Bendacker
hier: Genehmigung einer erheblichen außerplanmäßigen Ausgabe (Aufwand und Auszahlung) für eine Vorfinanzierung durch die Stadt Pulheim)

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Inhalt der Datei

Vorlage Nr.: 424/2015 Erstellt am: 16.10.2015 Aktenzeichen: IV/660 Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung Gremium TOP ö. Sitzung Rat X nö. Sitzung Termin 10.11.2015 Betreff Erneuerung der Kreisstraße K 25 im Abschnitt zwischen Kreisel Sonnenallee und vorgesehenem Kreisel Am Bendacker hier: Genehmigung einer erheblichen außerplanmäßigen Ausgabe (Aufwand und Auszahlung) für eine Vorfinanzierung durch die Stadt Pulheim Veranlasser/in / Antragsteller/in Verwaltung Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen x ja nein ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen x ja nein ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen ja x nein Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: Finanzierungsbedarf gesamt: (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) 150.000,- € — im Haushalt des laufenden Jahres 150.000,- € — in den Haushalten der folgenden Jahre 2016 0,- € 2017 -150.000,- € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: ja x nein Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): Minderausgaben bei Produktsachkonto 12/01/01.5232030/7232030 „Knoten Rathausstraße / Steinstraße“. Vorlage Nr.: 424/2015 . Seite 2 / 2 Beschlussvorschlag Der Rat beschließt unter Verzicht auf eine Vorberatung im HFA eine erhebliche außerplanmäßige Ausgabe (Aufwand und Auszahlung) für die Vorfinanzierung der Erneuerung der Kreisstraße K 25 in Höhe von 150.000 € bei dem Konto 12/01/01.5232100/7232100 „Erneuerung der K 25 im Abschnitt zwischen Kreisel Sonnenallee und vorgesehenem Kreisel Am Bendacker“. Die Deckung erfolgt durch Minderausgaben bei Produktsachkonto 12/01/01.5232030/7232030 „Knoten Rathausstraße / Steinstraße“. Die Verwaltung wird ermächtigt mit dem Rhein-Erft-Kreis hierzu eine Verwaltungsvereinbarung abzuschließen, in der geregelt wird, dass die Rückzahlung im Jahr 2017 erfolgt. Erläuterungen Im kommenden Jahr sollen die Bauarbeiten zur Erschließung des BP 113 Pulheim durchgeführt werden. Hierfür ist auch die Einmündung der Straße Am Bendacker in die Kreisstraße K 25 zu einem Kreisverkehrsplatz umzubauen. Dies gilt entsprechend für den Umbau des gemeinsamen Geh- und Radweg zwischen diesem neuen Kreisel und dem vorhandenen Kreisel Sonnenallee, der etwas verbreitert und versetzt werden soll. Nicht zuletzt muss die Entwässerung der Kreisstraße K 25 neu geregelt werden, da die bisherige Entwässerung „über die Schulter“ auf den Acker neben der Straße infolge des Heranrückens des Wohngebietes an die Kreisstraße entfällt. Die Kosten für diese Maßnahmen sind von der Stadt Pulheim als Veranlasserin zu tragen und wurden auch entsprechend finanziert. Die entsprechende Planung wurde vom TVA in seiner Sitzung vom 24.06.2015 (siehe Vorlage 244/2015) zustimmend zur Kenntnis genommen und die Verwaltung wurde beauftragt, auf dieser Grundlage die Realisierung mit dem RheinErft-Kreis abzustimmen und entsprechende Vereinbarungen vorzubereiten. Die Abstimmungen mit dem Rhein-Erft-Kreis wurden zwischenzeitlich abgeschlossen. Die sich demnach ergebenden Änderungen der Planung wird die Verwaltung in der Sitzung des TVA vom 18.11.2015 näher erläutern. Der Rhein-Erft-Kreis beabsichtigt nunmehr auch im Rahmen der städtischen Baumaßnahme den Teil der Kreisstraße K 25, der zwischen den beiden Kreiseln liegt und nicht von den städtischen Planungen betroffen ist, mit erneuern zu lassen. Dies betrifft folglich im Wesentlichen die Fahrbahn der K 25 zwischen den Ausbauenden der beiden Kreisel. Die Kosten für diese Erneuerung wurden auf 150.000 Euro geschätzt. Mittel für diese Baumaßnahme stehen beim RheinErft-Kreis allerdings nicht zur Verfügung und können auch nicht zeitnah bereitgestellt werden, da der Kreis ebenfalls einen Doppelhaushalt hat. Da es teurer und mit zusätzlichen Belastungen der Straßennutzer verbunden wäre, wenn der Rhein-Erft-Kreis diesen Teil der Straße in einigen Jahren gesondert erneuern würde, schlägt die Verwaltung vor, dass die Stadt Pulheim die Erneuerung bis zum Jahr 2017 vorfinanziert. Der Beschluss des Kreistages für eine entsprechende außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigung ist als Anlage beigefügt. Die Deckung der Mittel könnte aus dem Produktsachkonto 12/01/01.5232030/7232030 „Knoten Rathausstraße / Steinstraße“ erfolgen. Hierfür wurden in den Jahren 2015 und 2016 insgesamt Mittel in Höhe von 1.250.000 Euro zur Verfügung gestellt, so dass die Planung und Vorbereitung dieser Maßnahme uneingeschränkt fortgeführt werden kann.