Daten
Kommune
Pulheim
Größe
125 kB
Datum
10.11.2015
Erstellt
04.11.15, 18:30
Aktualisiert
04.11.15, 18:30
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
419/2015
Erstellt am:
15.10.2015
Aktenzeichen:
II 510
Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung
Gremium
TOP
ö. Sitzung
Rat
X
nö. Sitzung
Termin
10.11.2015
Betreff
Kindertagesstätte „Miteinander“ in Brauweiler, Förderung der 3. Gruppe im Kindergartenjahr 2016/2017
Veranlasser/in / Antragsteller/in
Verwaltung
Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
X ja
nein
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
X ja
nein
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
ja
X nein
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
Finanzierungsbedarf gesamt:
(ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten)
30.930 €
— im Haushalt des Jahres 2016
12.890 €
— im Haushalt des Jahres 2017
18.040 €
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
X ja
nein
Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen):
Die zusätzlich erforderlichen Finanzmittel für das Jahr 2016 können aus dem Budget des Jugendamtes finanziert werden. Der Finanzbedarf für das Jahr 2017 wird im Rahmen der Haushaltsanmeldungen berücksichtigt.
Vorlage Nr.: 419/2015 . Seite 2 / 2
Beschlussvorschlag
Der Rat beschließt, ohne Vorberatung im Haupt- und Finanzausschuss, die freiwillige Übernahme der Trägeranteile für
die zusätzliche Gruppe in der evangelischen Kindertagesstätte „Miteinander“ für das Kindergartenjahr 2016/2017 und
stimmt einer Verlängerung des Vertrages bis zum 31.07.2017 zu.
Erläuterungen
Mit Vorlage Nr. 211/2014 beschloss der Rat in seiner Sitzung am 17.06.2014 die freiwillige Übernahme der Trägeranteile
für die zusätzliche Gruppe in der evangelischen Kindertagesstätte „Miteinander“ für die Dauer von maximal zwei Kindergartenjahren. In dieser Gruppe werden 10 Kinder im Alter von 3 Jahren bis zur Einschulung betreut (Gruppenform III).
Mit dem Träger der Einrichtung (Evangelische Kirchengemeinde Brauweiler) wurde vertraglich die freiwillige Übernahme
der Trägeranteile (12 % der Betriebskosten) vereinbart; dieser Vertrag endet zum 31.07.2016. Für diese Gruppe wurde
vom Landesjugendamt eine Betriebserlaubnis erteilt, die zum gleichen Termin endet. Entsprechend der Beschlussfassung hat der Träger mit den Erziehungskräften bis zum 31.07.2016 befristete Verträge abgeschlossen; die Betreuungsverträge für die zusätzliche Gruppe hat er hingegen versehentlich unbefristet vergeben.
Nach Mitteilung des Trägers wird in dieser Gruppe im Kindergartenjahr 2015/ 16 lediglich 1 Kind in die Schule wechseln,
so dass 9 Kinder weiter zu betreuen sind. Diese 9 Kinder können bei Beendigung der Zusatzgruppe im Kindergartenjahr
2016/ 17 nicht in den verbleibenden 2 Gruppen (Gruppenform I, Kinder von 2 Jahren bis zur Einschulung) betreut werden, da in diesen Gruppen zum Kindergartenjahr 2016/ 17 zum einen nicht ausreichende Plätze frei werden, zum anderen die freiwerdenden Plätze mit zweijährigen Kindern besetzt werden müssen. Da mit Beendigung des Kindergartenjahres 2016/ 17 weitere 6 Kinder aus der `Interimsgruppe´ in die Schule wechseln, bittet der Träger um Verlängerung des
Vertrages bis zum 31.07.2017; hierdurch bestünde die Möglichkeit, den Betrieb der Gruppe auslaufen lassen zu können.
Die dann noch verbleibenden Kinder würden in die bestehenden Gruppen – ggfs. als Überbelegungen – integriert.
Die Option einer Verlängerung der `Interimsgruppe´ bis zum 31.07.2017 wurde rein vorsorglich bereits mit dem Landesjugendamt besprochen und abgestimmt; es kann davon ausgegangen werden, dass die erforderliche Betriebserlaubnis
für das Kindergartenjahr 2016/ 17 erteilt wird.
Bei Verlängerung des Vertrages mit der evangelischen Kirchengemeinde als Träger der Kita um ein Kindergartenjahr
müsste die Stadt Pulheim neben den grundsätzlich zu leistenden Anteilen an den Betriebskosten von 32,5 % (bei kirchlichen Einrichtungen) weiterhin auch die 12 %-igen Trägeranteile finanzieren. Die von der Stadt zu tragenden Betriebskosten würden rd. 31.000 € betragen; im Vergleich hierzu würde, da bei kommunalen Trägern ein höherer Trägeranteil
und geringere Landeszuweisungen zu berücksichtigen sind, eine Betreuung der Kinder in einer städtischen Kindertagesstätten Kosten in Höhe von rd. 35.500 € verursachen. Die Kostenermittlung ist in Anlage I der Vorlage dargestellt.
Wenngleich das Anmeldeverfahren aktuell läuft – die ersten Platzzusagen werden am 13.12.2015 versandt – und insofern noch keine verbindliche Aussage zum Bedarf getätigt werden kann, fehlen unter Verweis auf die aktuelle Kindergartenbedarfsplanung im Kindergartenjahr 2015/ 16 insgesamt 40 Plätze. Verschärft wird diese Situation durch die Flüchtlingskinder, die ungeachtet des grundsätzlich bestehenden Rechtsanspruchs schon alleine aus Integrationsgründen an
einen Kindergarten angebunden werden sollten. Vor diesem Hintergrund spricht sich die Verwaltung für eine Vertragsverlängerung bis zum 31.07.2017 aus.