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Anfrage (Anfrage 482/2010)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
65 kB
Erstellt
01.10.10, 06:36
Aktualisiert
01.10.10, 06:36
Anfrage (Anfrage 482/2010)

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20/09/2010 16:51 ~. THEO MECHERNICH +49-2235-17393 Theo Mechernlch COU-Kreistaglabgeordneter Stadtverordneter Brühler Straße 1 c 50374 Erftstadt-Liblar Stadt Erftstadt Herrn Bürgermeister Dr. Franz C;eorg Rips Rathaus per Fax: 02235 • 409300 50374 Erftstadt 20.09.2010 Anfrage Sehr geehrter Herr Dr. Rips, in der 37. Kw. 2010 (13 .• 18. September 2010) habe ich mehrfach selbst feststellen können, dass Kinder, vielleicht Im Alter zwischen 10 und 13 Jahren In Erftstadt -Liblar Haussammlungen für das Kinderhilfswerk "Unicef' durchführten. Am Samstag, 18.9.2010 war ein vielleicht 10 ~ 11 jähriger Junge an meiner HaustOre und bat um eine Spende fOr "Unicef." Olese Sammlungen wurden durch die Kinder allelne, also ohne Begleitung einer erwachsenen Begleitperson durchgeführt, Soweit Ich Informiert bin, sind jegliche behördlichen lungsgesetz nicht mehr notwendig. Gemäß GeschAftsordnung folgender Fragen: Erlaubnisse des Rates der Stadt Erftstadt bitte ich um Beantwortung 1. Sind Ihnen diese zur Zeit durchgefuhrten des Klndemilfswerkes Unicef bekannt? 2. Ist es richtig, dass keinerlei Sammlungsganehmigungen lungsgesetz mehr notwendig sind? 3. Wurden diese 4. Ist es statthaft, dass Minderjährige solche Sammlungen chende erwachsene Begleitpersonen durchführen? 5. Wie und durch wen werden solcherlei Sammlungen 6. Wie weit Ist die Verwaltung Herzlichen 0,8. nach dem Samm· Sammlungen Sammlungsaktivitäten zurnindest der Fragen. nach dem Samm- angemelden bel solchen Sammlungen Dank für die Beantwortung zugunsten aUeine, ohne entspre •. abgerechnet? mit eingebunden? t.lJ.