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Beschlussvorlage (Unfallgefahren durch nicht abgesenkte Bordsteinkanten; Aldi-Parkplatz – Zur alten Wassermühle)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
121 kB
Datum
18.11.2015
Erstellt
09.11.15, 14:16
Aktualisiert
09.11.15, 14:16
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Vorlage Nr.: 439/2015 Erstellt am: 26.10.2015 Aktenzeichen: 66/12-24-9623 Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung Gremium TOP ö. Sitzung Ausschuss für Tiefbau und Verkehr X nö. Sitzung Termin 18.11.2015 Betreff Unfallgefahren durch nicht abgesenkte Bordsteinkanten; Aldi-Parkplatz – Zur alten Wassermühle Veranlasser/in / Antragsteller/in SPD-Fraktion Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ja x nein ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen ja x nein ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja x nein Finanzierungsbedarf gesamt: (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) € — im Haushalt des laufenden Jahres € — in den Haushalten der folgenden Jahre € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): ja nein Vorlage Nr.: 439/2015 . Seite 2 / 2 Beschlussvorschlag Der Ausschuss für Tiefbau und Verkehr beauftragt die Verwaltung, in Abstimmung mit dem Seniorenbeirat Wegeverbindungen festzulegen, auf denen bevorzugt Bordsteinabsenkungen vorgenommen werden sollen. Der Ausschuss für Tiefbau und Verkehr beschließt, die Durchführung der Bordsteinabsenkung in der Straße „Zur alten Wassermühle“ am Aldi-Parkplatz am Weg neben der Turnhalle bis zur Erstellung einer solchen Liste und der Bereitstellung der entsprechenden Haushaltsmittel zurückzustellen. Erläuterungen Mit ihrem Schreiben vom 03.09.2015 an Herrn Bürgermeister Keppeler bittet die SPD-Fraktion um Information, ob in der Verwaltung eine Übersicht vorliegt, „in der die abzusenkenden Bürgersteige in Abhängigkeit der Notwendigkeiten vor Ort aufgelistet sind“; siehe hierzu Anlage. Hierzu teilt die Verwaltung mit, dass eine solche Übersicht bisher nicht existiert. Im Zuge von Straßenunterhaltungs- und Neubaumaßnahmen wird aber stets geprüft, ob am jeweiligen Standort Anpassungen an Fußgänger- bzw. Radverkehrsquerungen getätigt werden müssen. Darüber hinaus wurde im Rahmen des Seniorenfachtages vom 30.05.2015 erwogen, dass die Verwaltung in Abstimmung mit dem Seniorenbeirat ortsteilweise Wegeverbindungen ermittelt, auf denen sukzessive Bordsteinabsenkungen vorgenommen werden sollen. Bisher wurden jährlich etwa drei bis vier Bordsteinabsenkungen vorgenommen. Dies bedeutet, dass an einer Kreuzung oder Einmündung ein oder zwei Absenkungen erfolgen. Diese Maßnahmen werden in der Regel ohne die Verwendung taktiler Leitelemente durchgeführt, so dass sich Kosten in Höhe von etwa 2.500 – 4.000 € pro Absenkung ergeben. Sofern taktile Leitelemente verwendet werden, steigt dieser Wert um etwa 1.000 € pro Absenkung. Sofern also eine größere Anzahl von Absenkungen erfolgen sollte, müssten die benötigten Mittel zusätzlich bereitgestellt werden.