Daten
Kommune
Pulheim
Größe
121 kB
Datum
18.11.2015
Erstellt
09.11.15, 14:16
Aktualisiert
09.11.15, 14:16
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
439/2015
Erstellt am:
26.10.2015
Aktenzeichen:
66/12-24-9623
Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung
Gremium
TOP
ö. Sitzung
Ausschuss für Tiefbau und Verkehr
X
nö. Sitzung
Termin
18.11.2015
Betreff
Unfallgefahren durch nicht abgesenkte Bordsteinkanten; Aldi-Parkplatz – Zur alten Wassermühle
Veranlasser/in / Antragsteller/in
SPD-Fraktion
Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
ja
x nein
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
ja
x nein
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
x nein
Finanzierungsbedarf gesamt:
(ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten)
€
— im Haushalt des laufenden Jahres
€
— in den Haushalten der folgenden Jahre
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen):
ja
nein
Vorlage Nr.: 439/2015 . Seite 2 / 2
Beschlussvorschlag
Der Ausschuss für Tiefbau und Verkehr beauftragt die Verwaltung, in Abstimmung mit dem Seniorenbeirat Wegeverbindungen festzulegen, auf denen bevorzugt Bordsteinabsenkungen vorgenommen werden sollen.
Der Ausschuss für Tiefbau und Verkehr beschließt, die Durchführung der Bordsteinabsenkung in der Straße „Zur alten
Wassermühle“ am Aldi-Parkplatz am Weg neben der Turnhalle bis zur Erstellung einer solchen Liste und der Bereitstellung der entsprechenden Haushaltsmittel zurückzustellen.
Erläuterungen
Mit ihrem Schreiben vom 03.09.2015 an Herrn Bürgermeister Keppeler bittet die SPD-Fraktion um Information, ob in der
Verwaltung eine Übersicht vorliegt, „in der die abzusenkenden Bürgersteige in Abhängigkeit der Notwendigkeiten vor Ort
aufgelistet sind“; siehe hierzu Anlage.
Hierzu teilt die Verwaltung mit, dass eine solche Übersicht bisher nicht existiert. Im Zuge von Straßenunterhaltungs- und
Neubaumaßnahmen wird aber stets geprüft, ob am jeweiligen Standort Anpassungen an Fußgänger- bzw. Radverkehrsquerungen getätigt werden müssen. Darüber hinaus wurde im Rahmen des Seniorenfachtages vom 30.05.2015
erwogen, dass die Verwaltung in Abstimmung mit dem Seniorenbeirat ortsteilweise Wegeverbindungen ermittelt, auf
denen sukzessive Bordsteinabsenkungen vorgenommen werden sollen.
Bisher wurden jährlich etwa drei bis vier Bordsteinabsenkungen vorgenommen. Dies bedeutet, dass an einer Kreuzung
oder Einmündung ein oder zwei Absenkungen erfolgen. Diese Maßnahmen werden in der Regel ohne die Verwendung
taktiler Leitelemente durchgeführt, so dass sich Kosten in Höhe von etwa 2.500 – 4.000 € pro Absenkung ergeben. Sofern taktile Leitelemente verwendet werden, steigt dieser Wert um etwa 1.000 € pro Absenkung. Sofern also eine größere Anzahl von Absenkungen erfolgen sollte, müssten die benötigten Mittel zusätzlich bereitgestellt werden.