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Beschlussvorlage (Führung des Radverkehrs auf der südlichen Seite der Venloer Straße zwischen Haus-Nr. 514 und Bushaltestelle Nussbaumer Weg (Park))

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
140 kB
Datum
18.11.2015
Erstellt
09.11.15, 14:16
Aktualisiert
09.11.15, 14:16
Beschlussvorlage (Führung des Radverkehrs auf der südlichen Seite der Venloer Straße zwischen Haus-Nr. 514 und Bushaltestelle Nussbaumer Weg (Park)) Beschlussvorlage (Führung des Radverkehrs auf der südlichen Seite der Venloer Straße zwischen Haus-Nr. 514 und Bushaltestelle Nussbaumer Weg (Park)) Beschlussvorlage (Führung des Radverkehrs auf der südlichen Seite der Venloer Straße zwischen Haus-Nr. 514 und Bushaltestelle Nussbaumer Weg (Park))

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Inhalt der Datei

Vorlage Nr.: 431/2015 Erstellt am: 21.10.2015 Aktenzeichen: 66/12-22-9953 Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung Gremium TOP ö. Sitzung Ausschuss für Tiefbau und Verkehr nö. Sitzung X Termin 18.11.2015 Betreff Führung des Radverkehrs auf der südlichen Seite der Venloer Straße zwischen Haus-Nr. 514 und Bushaltestelle Nussbaumer Weg (Park) Veranlasser/in / Antragsteller/in ADFC Pulheim Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja x nein ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen x ja nein ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen ja x nein Finanzierungsbedarf gesamt: (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) € — im Haushalt des laufenden Jahres 24.000 € — in den Haushalten der folgenden Jahre € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: x ja nein Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): Die Mittel für Variante c stünden unter M 66088001 „Anlegung von Parkflächen“ zur Verfügung. Vorlage Nr.: 431/2015 . Seite 2 / 3 Beschlussvorschlag Der Ausschuss für Tiefbau und Verkehr nimmt die Vorlage der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt, hinsichtlich der Führung des Radverkehrs auf der südlichen Seite der Venloer Straße zwischen Haus-Nr. 514 und Bushaltestelle Nussbaumer Weg Variante a) keine Änderungen vorzunehmen, oder Variante b) den Schutzstreifen unter Wegfall der ca. 18 Abstellmöglichkeiten für PKWs durchzuziehen, oder Variante c) den Gehweg – sobald die benötigten Grundstücke zur Verfügung stehen - umzubauen, so dass sieben der 18 Abstellmöglichkeiten für PKWs erhalten werden. Zur Finanzierung der notwendigen Mittel in Höhe von etwa 24.000 € werden Stellplatzablösebeträge eingesetzt. Erläuterungen Der ADFC Pulheim hat sich an die Verwaltung gewandt und um Prüfung gebeten, inwieweit die Führung des Radverkehrs auf der südlichen Seite der Venloer Straße zwischen Haus-Nr. 512 und der Bushaltestelle Nussbaumer Weg (Park) verbessert werden kann. Derzeit stellt sich die Situation wie folgt dar: Vom Zentrum Stommeln aus kommend endet der vorhandene Radschutzstreifen auf der Fahrbahn in Höhe des Hauses Nr. 514. In diesem Bereich können Fahrzeuge in ausgebauten Parkbuchten im Seitenbereich der Fahrbahn parken. Ab Haus Nr. 514 stehen die Fahrzeuge am Straßenrand auf der Fahrbahn, so dass für den fließenden Fahrzeugverkehr eine nutzbare Breite von 4,80 bis 5,10 m zur Verfügung steht. Diese Parkmöglichkeiten auf der Fahrbahn bestehen bis zur Bushaltestelle am Park, etwa in Höhe der Haus-Nr. 515. Hinter der Bushaltestelle wird der Fahrradschutzstreifen wieder aufgenommen und führt dann weiter ortsauswärts bis zum Kreisverkehrsplatz am Aldi. Die Parkstreifen sind sehr stark frequentiert und stets ausgelastet. In Anlage 1 sind der derzeitige Ausbau und die derzeitige Nutzung dieses Bereiches skizziert. Der ADFC schlägt vor, den Radverkehr ab Haus Nr. 514 vom Schutzstreifen auf den Gehweg zu leiten, ihn auf dem Gehweg hinter den auf der Fahrbahn parkenden Fahrzeugen bis zur Bushaltestelle zu führen und dann wieder auf den bestehenden Radschutzstreifen auszuleiten (Anlage 4). Bis zum Ende der Bebauung bei Haus Nr. 512 wäre dies theoretisch möglich, weil die Gehwegbreite hier zwischen 2,80 und 3,20 m beträgt. Aus Sicht der Verwaltung stellt dieser Vorschlag des ADFC aber keine geeignete Lösung dar, weil die Bebauung hier direkt an den Gehweg grenzt und somit Hauszugänge unmittelbar auf den Gehweg führen. Direkt am Haus vorbei fahrende Radfahrer könnten folglich für Fußgänger eine Gefahr darstellen. Darüber hinaus ist eine Weiterführung des Radverkehrs auf dem Gehweg aus Sicht der Verwaltung nicht realisierbar. Zwischen dem Ende der Bebauung (Treppenanlage Kölner Weg) und dem Wiederbeginn des Radschutzstreifens ist der Gehweg nur 2,10 m (exkl. Bordstein) breit. Diese Breite entspricht keineswegs der notwendigen Breite für einen gemeinsamen Rad-/Gehweg von mindestens 2,50 m (besser 3,0 m) im Sinne der Richtlinie EAR 2010, Abschnitt 4.2.4. Eine Freigabe des Gehwegs brächte im Übrigen aber auf einer Länge von nur ca. 40 m keinen ausreichenden Nutzen für den Radverkehr. Außerdem müsste dann im Bereich Haus Nr. 514 eine entsprechende bauliche Absenkung des Vorlage Nr.: 431/2015 . Seite 3 / 3 vorhandenen Hochbordsteins durchgeführt werden. Hinter diesem Bereich müssten die Radfahrer wieder auf die Fahrbahn geleitet werden, was wiederum eine neue potentielle Gefahr bei der Einfädelung in fließenden Verkehr darstellt, weil eine solche Einfädelung zwischen parkenden Fahrzeugen erfolgen müsste. Aufgrund der vorhandenen Straßenraumbreiten ist die Markierung eines bergauf führenden Radschutzstreifens neben den vorhandenen Längsparkständen nicht mehr möglich. Würde jetzt noch ein Schutzstreifen bergaufwärts markiert wäre nur noch eine lichte Breite von 3,30 bis 4,00 m vorhanden, gem. Richtlinie RAST 06 Abschnitt 6.1.7.3 Bild 71 muss die verbleibende Restfahrbahn bei zweistreifigen Straßen mindestens 4,50 m betragen, um den Begegnungsfall im PKW-Verkehr zu ermöglichen. Aus Sicht des Radverkehrs wäre als anzustrebende Alternative zum Bestand die Fortführung des Radschutzstreifens auf der Südseite der Venloer Straße bergaufwärts unter Wegfall der vorhandenen etwa 18 Abstellmöglichkeiten für PKWs im Straßenraum wünschenswert und sinnvoll (siehe hierzu Anlage 2). Allerdings ist der öffentliche Parkdruck in diesem Bereich sehr hoch ist und würde durch eine solche Maßnahme noch erheblich verstärkt werden, so dass Kritik der Anlieger zu erwarten wäre. Als weitere Veränderungsvariante käme ein Gehwegumbau in Betracht. Ab Haus Nr. 514 könnte auf ca. 40 m Länge der vorhandene Hochbordstein abgesenkt werden, so dass dort Parkflächen halbseitig auf dem breiten Gehweg eingerichtet werden können (Anlage 3). Da der Gehweg in diesem Bereich zwischen 3,20 und 2,80 m breit ist, steht auch nach dem Umbau für den bergauf führenden Fußgängerverkehr immer noch eine ca. 1,80 bis 2,0 m breite Fläche zur Verfügung. Diese kann als reiner Gehweg für diesen Bereich als ausreichend bemessen angesehen werden, auch im Hinblick auf Fußbegegnungsverkehr. Neben dem halbseitig auf dem vorhandenen Gehweg verlaufenden Parkstreifen (Breite 2,0 m) wird ein neuer, Radschutzstreifen bis zur Bushaltestelle auf der Fahrbahn markiert. Die vorhandenen ca. 10 Abstellmöglichkeiten im Straßenraum ab Treppe zum Park auf der Bergaufseite entfallen allerdings auch bei dieser Variante. Um genügend Straßenraum für den fließenden Verkehr von mindestens 4,50 m unter Beibehaltung des bergabwärts führenden Radschutzstreifens bereitstellen zu können, müssten die Radschutzstreifen auf das bei beengten Verhältnissen erlaubte Mindestmaß von 1,25 m begrenzt werden. Der Umbau des Gehweges (ca. 150 m², der gesamte Gehweg in diesem Bereich muss angepackt werden) würde ca. 24.000 € brutto kosten. Dadurch können etwa 7 Stellplätze der momentan vorhandenen ca. 18 Abstellmöglichkeiten erhalten werden. Die Mittel zum Umbau des Gehweges könnten aus Stellplatzablösebeträgen finanziert werden.