Daten
Kommune
Pulheim
Größe
140 kB
Datum
18.11.2015
Erstellt
09.11.15, 14:16
Aktualisiert
09.11.15, 14:16
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
431/2015
Erstellt am:
21.10.2015
Aktenzeichen:
66/12-22-9953
Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung
Gremium
TOP
ö. Sitzung
Ausschuss für Tiefbau und Verkehr
nö. Sitzung
X
Termin
18.11.2015
Betreff
Führung des Radverkehrs auf der südlichen Seite der Venloer Straße zwischen Haus-Nr. 514 und Bushaltestelle
Nussbaumer Weg (Park)
Veranlasser/in / Antragsteller/in
ADFC Pulheim
Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
x nein
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
x ja
nein
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
ja
x nein
Finanzierungsbedarf gesamt:
(ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten)
€
— im Haushalt des laufenden Jahres
24.000 €
— in den Haushalten der folgenden Jahre
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
x ja
nein
Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen):
Die Mittel für Variante c stünden unter M 66088001 „Anlegung von Parkflächen“ zur Verfügung.
Vorlage Nr.: 431/2015 . Seite 2 / 3
Beschlussvorschlag
Der Ausschuss für Tiefbau und Verkehr nimmt die Vorlage der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt, hinsichtlich der
Führung des Radverkehrs auf der südlichen Seite der Venloer Straße zwischen Haus-Nr. 514 und Bushaltestelle Nussbaumer Weg
Variante a)
keine Änderungen vorzunehmen,
oder
Variante b)
den Schutzstreifen unter Wegfall der ca. 18 Abstellmöglichkeiten für PKWs durchzuziehen,
oder
Variante c)
den Gehweg – sobald die benötigten Grundstücke zur Verfügung stehen - umzubauen, so dass sieben
der 18 Abstellmöglichkeiten für PKWs erhalten werden. Zur Finanzierung der notwendigen Mittel in
Höhe von etwa 24.000 € werden Stellplatzablösebeträge eingesetzt.
Erläuterungen
Der ADFC Pulheim hat sich an die Verwaltung gewandt und um Prüfung gebeten, inwieweit die Führung des Radverkehrs auf der südlichen Seite der Venloer Straße zwischen Haus-Nr. 512 und der Bushaltestelle Nussbaumer Weg
(Park) verbessert werden kann. Derzeit stellt sich die Situation wie folgt dar:
Vom Zentrum Stommeln aus kommend endet der vorhandene Radschutzstreifen auf der Fahrbahn in Höhe des Hauses
Nr. 514. In diesem Bereich können Fahrzeuge in ausgebauten Parkbuchten im Seitenbereich der Fahrbahn parken. Ab
Haus Nr. 514 stehen die Fahrzeuge am Straßenrand auf der Fahrbahn, so dass für den fließenden Fahrzeugverkehr
eine nutzbare Breite von 4,80 bis 5,10 m zur Verfügung steht. Diese Parkmöglichkeiten auf der Fahrbahn bestehen bis
zur Bushaltestelle am Park, etwa in Höhe der Haus-Nr. 515. Hinter der Bushaltestelle wird der Fahrradschutzstreifen
wieder aufgenommen und führt dann weiter ortsauswärts bis zum Kreisverkehrsplatz am Aldi. Die Parkstreifen sind sehr
stark frequentiert und stets ausgelastet. In Anlage 1 sind der derzeitige Ausbau und die derzeitige Nutzung dieses Bereiches skizziert.
Der ADFC schlägt vor, den Radverkehr ab Haus Nr. 514 vom Schutzstreifen auf den Gehweg zu leiten, ihn auf dem
Gehweg hinter den auf der Fahrbahn parkenden Fahrzeugen bis zur Bushaltestelle zu führen und dann wieder auf den
bestehenden Radschutzstreifen auszuleiten (Anlage 4).
Bis zum Ende der Bebauung bei Haus Nr. 512 wäre dies theoretisch möglich, weil die Gehwegbreite hier zwischen 2,80
und 3,20 m beträgt. Aus Sicht der Verwaltung stellt dieser Vorschlag des ADFC aber keine geeignete Lösung dar, weil
die Bebauung hier direkt an den Gehweg grenzt und somit Hauszugänge unmittelbar auf den Gehweg führen. Direkt am
Haus vorbei fahrende Radfahrer könnten folglich für Fußgänger eine Gefahr darstellen. Darüber hinaus ist eine Weiterführung des Radverkehrs auf dem Gehweg aus Sicht der Verwaltung nicht realisierbar. Zwischen dem Ende der Bebauung (Treppenanlage Kölner Weg) und dem Wiederbeginn des Radschutzstreifens ist der Gehweg nur 2,10 m (exkl.
Bordstein) breit. Diese Breite entspricht keineswegs der notwendigen Breite für einen gemeinsamen Rad-/Gehweg von
mindestens 2,50 m (besser 3,0 m) im Sinne der Richtlinie EAR 2010, Abschnitt 4.2.4.
Eine Freigabe des Gehwegs brächte im Übrigen aber auf einer Länge von nur ca. 40 m keinen ausreichenden Nutzen
für den Radverkehr. Außerdem müsste dann im Bereich Haus Nr. 514 eine entsprechende bauliche Absenkung des
Vorlage Nr.: 431/2015 . Seite 3 / 3
vorhandenen Hochbordsteins durchgeführt werden. Hinter diesem Bereich müssten die Radfahrer wieder auf die Fahrbahn geleitet werden, was wiederum eine neue potentielle Gefahr bei der Einfädelung in fließenden Verkehr darstellt,
weil eine solche Einfädelung zwischen parkenden Fahrzeugen erfolgen müsste.
Aufgrund der vorhandenen Straßenraumbreiten ist die Markierung eines bergauf
führenden Radschutzstreifens neben den vorhandenen Längsparkständen nicht
mehr möglich. Würde jetzt noch ein Schutzstreifen bergaufwärts markiert wäre nur
noch eine lichte Breite von 3,30 bis 4,00 m vorhanden, gem. Richtlinie RAST 06
Abschnitt 6.1.7.3 Bild 71 muss die verbleibende Restfahrbahn bei zweistreifigen
Straßen mindestens 4,50 m betragen, um den Begegnungsfall im PKW-Verkehr zu
ermöglichen.
Aus Sicht des Radverkehrs wäre als anzustrebende Alternative zum Bestand die
Fortführung des Radschutzstreifens auf der Südseite der Venloer Straße bergaufwärts unter Wegfall der vorhandenen etwa 18 Abstellmöglichkeiten für PKWs im Straßenraum wünschenswert und sinnvoll (siehe hierzu Anlage 2). Allerdings ist der öffentliche Parkdruck in diesem Bereich sehr hoch ist und würde durch
eine solche Maßnahme noch erheblich verstärkt werden, so dass Kritik der Anlieger zu erwarten wäre.
Als weitere Veränderungsvariante käme ein Gehwegumbau in Betracht. Ab Haus Nr. 514 könnte auf ca. 40 m Länge der
vorhandene Hochbordstein abgesenkt werden, so dass dort Parkflächen halbseitig auf dem breiten Gehweg eingerichtet
werden können (Anlage 3).
Da der Gehweg in diesem Bereich zwischen 3,20 und 2,80 m breit ist, steht auch nach dem Umbau für den bergauf
führenden Fußgängerverkehr immer noch eine ca. 1,80 bis 2,0 m breite Fläche zur Verfügung. Diese kann als reiner
Gehweg für diesen Bereich als ausreichend bemessen angesehen werden, auch im Hinblick auf Fußbegegnungsverkehr. Neben dem halbseitig auf dem vorhandenen Gehweg verlaufenden Parkstreifen (Breite 2,0 m) wird ein neuer,
Radschutzstreifen bis zur Bushaltestelle auf der Fahrbahn markiert. Die vorhandenen ca. 10 Abstellmöglichkeiten im
Straßenraum ab Treppe zum Park auf der Bergaufseite entfallen allerdings auch bei dieser Variante. Um genügend
Straßenraum für den fließenden Verkehr von mindestens 4,50 m unter Beibehaltung des bergabwärts führenden Radschutzstreifens bereitstellen zu können, müssten die Radschutzstreifen auf das bei beengten Verhältnissen erlaubte
Mindestmaß von 1,25 m begrenzt werden.
Der Umbau des Gehweges (ca. 150 m², der gesamte Gehweg in diesem Bereich muss angepackt werden) würde ca.
24.000 € brutto kosten. Dadurch können etwa 7 Stellplätze der momentan vorhandenen ca. 18 Abstellmöglichkeiten
erhalten werden. Die Mittel zum Umbau des Gehweges könnten aus Stellplatzablösebeträgen finanziert werden.