Daten
Kommune
Pulheim
Größe
124 kB
Datum
15.12.2015
Erstellt
09.11.15, 14:16
Aktualisiert
09.11.15, 14:16
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
371/2015
Erstellt am:
07.09.2015
Aktenzeichen:
IV/60/66.12.05
Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung
Gremium
TOP
ö. Sitzung
nö. Sitzung
Termin
Ausschuss für Tiefbau und Verkehr
X
18.11.2015
Rat
X
15.12.2015
Betreff
Widmung der Erschließungsanlage "Lindlacher Weg" im Abschnitt von "Eibenweg" bis "Roßackerweg" in
Stommeln
Veranlasser/in / Antragsteller/in
Verwaltung
Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
ja
X nein
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
ja
X nein
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
X nein
Finanzierungsbedarf gesamt:
(ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten)
€
— im Haushalt des laufenden Jahres
€
— in den Haushalten der folgenden Jahre
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen):
ja
nein
Vorlage Nr.: 371/2015 . Seite 2 / 2
Beschlussvorschlag
Der Ausschuss für Tiefbau und Verkehr empfiehlt, der Rat der Stadt Pulheim beschließt die Widmung der nachfolgend
aufgeführten Flurstücke gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes NRW (StrWG NRW) vom 23. September 1995 in
der derzeit gültigen Fassung für den öffentlichen Verkehr zu verfügen:
Lindlacher Weg
Gemarkung Stommeln
Flur 1, Flurstücke 210, 221 (teilweise)
Flur 5, Flurstücke 444 (teilweise), 602, 606, 617 (teilweise), 630 (teilweise).
Die in der Anlage schraffiert gekennzeichneten Flurstücke werden als Gemeindestraße ohne Beschränkung auf eine
bestimmte Nutzungsart im Sinne von § 3 Abs. 1 Ziffer 3 in Verbindung mit Abs. 4 Ziffer 2 StrWG NRW gewidmet.
Erläuterungen
Der „Lindlacher Weg“ wurde bereits im Abschnitt von „Bruchstraße“ bis „Eibenweg“ einschließlich des Stichweges (Flurstück 1078) gewidmet.
Gegenstand dieser Widmungsvorlage ist nunmehr der in der Kartenanlage kenntlich gemachte Teil von „Eibenweg“ bis
„Roßackerweg“, für den die Widmungsvoraussetzungen (Darstellung in den Bebauungsplänen 4 und 8 Stommeln als
öffentliche Verkehrsfläche und städtisches Eigentum) vorliegen.
Die o. g. Flurstücke sind bereits dem öffentlichen Verkehr übergeben. Die Widmung tritt frühestens mit der nach § 6 Abs.
1 StrWG NRW vorgeschriebenen öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.