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Beschlussvorlage (Widmung der Erschließungsanlage "Lindlacher Weg" im Abschnitt von "Eibenweg" bis "Roßackerweg" in Stommeln)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
124 kB
Datum
15.12.2015
Erstellt
09.11.15, 14:16
Aktualisiert
09.11.15, 14:16
Beschlussvorlage (Widmung der Erschließungsanlage "Lindlacher Weg" im Abschnitt von "Eibenweg" bis "Roßackerweg" in Stommeln) Beschlussvorlage (Widmung der Erschließungsanlage "Lindlacher Weg" im Abschnitt von "Eibenweg" bis "Roßackerweg" in Stommeln)

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Vorlage Nr.: 371/2015 Erstellt am: 07.09.2015 Aktenzeichen: IV/60/66.12.05 Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung Gremium TOP ö. Sitzung nö. Sitzung Termin Ausschuss für Tiefbau und Verkehr X 18.11.2015 Rat X 15.12.2015 Betreff Widmung der Erschließungsanlage "Lindlacher Weg" im Abschnitt von "Eibenweg" bis "Roßackerweg" in Stommeln Veranlasser/in / Antragsteller/in Verwaltung Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ja X nein ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen ja X nein ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja X nein Finanzierungsbedarf gesamt: (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) € — im Haushalt des laufenden Jahres € — in den Haushalten der folgenden Jahre € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): ja nein Vorlage Nr.: 371/2015 . Seite 2 / 2 Beschlussvorschlag Der Ausschuss für Tiefbau und Verkehr empfiehlt, der Rat der Stadt Pulheim beschließt die Widmung der nachfolgend aufgeführten Flurstücke gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes NRW (StrWG NRW) vom 23. September 1995 in der derzeit gültigen Fassung für den öffentlichen Verkehr zu verfügen: Lindlacher Weg Gemarkung Stommeln Flur 1, Flurstücke 210, 221 (teilweise) Flur 5, Flurstücke 444 (teilweise), 602, 606, 617 (teilweise), 630 (teilweise). Die in der Anlage schraffiert gekennzeichneten Flurstücke werden als Gemeindestraße ohne Beschränkung auf eine bestimmte Nutzungsart im Sinne von § 3 Abs. 1 Ziffer 3 in Verbindung mit Abs. 4 Ziffer 2 StrWG NRW gewidmet. Erläuterungen Der „Lindlacher Weg“ wurde bereits im Abschnitt von „Bruchstraße“ bis „Eibenweg“ einschließlich des Stichweges (Flurstück 1078) gewidmet. Gegenstand dieser Widmungsvorlage ist nunmehr der in der Kartenanlage kenntlich gemachte Teil von „Eibenweg“ bis „Roßackerweg“, für den die Widmungsvoraussetzungen (Darstellung in den Bebauungsplänen 4 und 8 Stommeln als öffentliche Verkehrsfläche und städtisches Eigentum) vorliegen. Die o. g. Flurstücke sind bereits dem öffentlichen Verkehr übergeben. Die Widmung tritt frühestens mit der nach § 6 Abs. 1 StrWG NRW vorgeschriebenen öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.