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Beschlussvorlage (Widmung eines Teilbereichs der Erschließungsanlage "Dormagener Straße" in Stommelerbusch)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
123 kB
Datum
15.12.2015
Erstellt
09.11.15, 14:16
Aktualisiert
09.11.15, 14:16
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Inhalt der Datei

Vorlage Nr.: 358/2015 Erstellt am: 31.08.2015 Aktenzeichen: IV/60/66.12.05 Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung Gremium TOP ö. Sitzung nö. Sitzung Termin Ausschuss für Tiefbau und Verkehr X 18.11.2015 Rat X 15.12.2015 Betreff Widmung eines Teilbereichs der Erschließungsanlage "Dormagener Straße" in Stommelerbusch Veranlasser/in / Antragsteller/in Verwaltung Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ja X nein ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen ja X nein ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja X nein Finanzierungsbedarf gesamt: (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) € — im Haushalt des laufenden Jahres € — in den Haushalten der folgenden Jahre € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): ja nein Vorlage Nr.: 358/2015 . Seite 2 / 2 Beschlussvorschlag Der Ausschuss für Tiefbau und Verkehr empfiehlt, der Rat der Stadt Pulheim beschließt die Widmung der nachfolgend aufgeführten Flurstücke gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes NRW vom 23. September 1995 in der derzeit gültigen Fassung für den öffentlichen Verkehr zu verfügen: Dormagener Straße Gemarkung Stommeln Flur 24, Flurstücke 81, 217, 250, 249, 248, 257, 220, 221. Der in der Anlage schraffiert dargestellte Bereich wird als Gemeindestraße/verkehrsberuhigter Bereich ohne Beschränkung auf eine Nutzungsart im Sinne des § 3 Absatz 1 Ziffer 3 in Verbindung mit Absatz 4 Ziffer 2 StrWG NRW gewidmet. Der mit Punkten dargestellte Bereich wird als Gemeindestraße (Fußgängerbereich) mit der Beschränkung auf die Nutzungsart „Fußweg“ im Sinne des § 3 Absatz 1 Ziffer 3 in Verbindung mit Absatz 4 Ziffer 2 StrWG NRW gewidmet. Erläuterungen Der Hauptzug der Dormagener Straße (von Hahnenstraße bis Hackenbroicher Weg) ist am 13.2.1973 als Gemeindestraße ohne Beschränkung auf eine bestimmte Nutzungsart gewidmet worden. Der später aufgestellte Bebauungsplan 33 Stommelerbusch sieht den in der Kartenanlage gekennzeichneten abzweigenden Stichweg vor, der als öffentliche Verkehrsfläche festgesetzt ist, endgültig ausgebaut wurde und sich im städtischen Eigentum befindet. Die Widmungsvoraussetzungen liegen somit auch für den Stichweg vor. Die Flurstücke sind bereits dem öffentlichen Verkehr übergeben. Die Widmung tritt frühestens mit der nach § 6 Abs. 1 StrWG NRW vorgeschriebenen öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.