Daten
Kommune
Pulheim
Größe
123 kB
Datum
15.12.2015
Erstellt
09.11.15, 14:16
Aktualisiert
09.11.15, 14:16
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
358/2015
Erstellt am:
31.08.2015
Aktenzeichen:
IV/60/66.12.05
Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung
Gremium
TOP
ö. Sitzung
nö. Sitzung
Termin
Ausschuss für Tiefbau und Verkehr
X
18.11.2015
Rat
X
15.12.2015
Betreff
Widmung eines Teilbereichs der Erschließungsanlage "Dormagener Straße" in Stommelerbusch
Veranlasser/in / Antragsteller/in
Verwaltung
Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
ja
X nein
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
ja
X nein
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
X nein
Finanzierungsbedarf gesamt:
(ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten)
€
— im Haushalt des laufenden Jahres
€
— in den Haushalten der folgenden Jahre
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen):
ja
nein
Vorlage Nr.: 358/2015 . Seite 2 / 2
Beschlussvorschlag
Der Ausschuss für Tiefbau und Verkehr empfiehlt, der Rat der Stadt Pulheim beschließt die Widmung der nachfolgend
aufgeführten Flurstücke gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes NRW vom 23. September 1995 in der derzeit gültigen Fassung für den öffentlichen Verkehr zu verfügen:
Dormagener Straße
Gemarkung Stommeln
Flur 24, Flurstücke 81, 217, 250, 249, 248, 257, 220, 221.
Der in der Anlage schraffiert dargestellte Bereich wird als Gemeindestraße/verkehrsberuhigter Bereich ohne Beschränkung auf eine Nutzungsart im Sinne des § 3 Absatz 1 Ziffer 3 in Verbindung mit Absatz 4 Ziffer 2 StrWG NRW gewidmet.
Der mit Punkten dargestellte Bereich wird als Gemeindestraße (Fußgängerbereich) mit der Beschränkung auf die Nutzungsart „Fußweg“ im Sinne des § 3 Absatz 1 Ziffer 3 in Verbindung mit Absatz 4 Ziffer 2 StrWG NRW gewidmet.
Erläuterungen
Der Hauptzug der Dormagener Straße (von Hahnenstraße bis Hackenbroicher Weg) ist am 13.2.1973 als Gemeindestraße ohne Beschränkung auf eine bestimmte Nutzungsart gewidmet worden. Der später aufgestellte Bebauungsplan 33 Stommelerbusch sieht den in der Kartenanlage gekennzeichneten abzweigenden Stichweg vor, der als öffentliche Verkehrsfläche festgesetzt ist, endgültig ausgebaut wurde und sich im städtischen Eigentum befindet.
Die Widmungsvoraussetzungen liegen somit auch für den Stichweg vor. Die Flurstücke sind bereits dem öffentlichen
Verkehr übergeben. Die Widmung tritt frühestens mit der nach § 6 Abs. 1 StrWG NRW vorgeschriebenen öffentlichen
Bekanntmachung in Kraft.