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Beschlussvorlage (Widmung der Erschließungsanlage "Dechant-Tücking-Straße" sowie Teilflächen der Erschließungsanlage „Am Klosterhof“ in Brauweiler)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
126 kB
Datum
15.12.2015
Erstellt
09.11.15, 14:16
Aktualisiert
09.11.15, 14:16
Beschlussvorlage (Widmung der Erschließungsanlage "Dechant-Tücking-Straße" sowie Teilflächen der Erschließungsanlage „Am Klosterhof“ in Brauweiler) Beschlussvorlage (Widmung der Erschließungsanlage "Dechant-Tücking-Straße" sowie Teilflächen der Erschließungsanlage „Am Klosterhof“ in Brauweiler)

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Vorlage Nr.: 410/2015 Erstellt am: 07.10.2015 Aktenzeichen: IV/60/66.12.02 Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung Gremium TOP ö. Sitzung nö. Sitzung Termin Ausschuss für Tiefbau und Verkehr X 18.11.2015 Rat X 15.12.2015 Betreff Widmung der Erschließungsanlage "Dechant-Tücking-Straße" sowie Teilflächen der Erschließungsanlage „Am Klosterhof“ in Brauweiler Veranlasser/in / Antragsteller/in Verwaltung Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ja X nein ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen ja X nein ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja X nein Finanzierungsbedarf gesamt: (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) € — im Haushalt des laufenden Jahres € — in den Haushalten der folgenden Jahre € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): ja nein Vorlage Nr.: 410/2015 . Seite 2 / 2 Beschlussvorschlag Der Ausschuss für Tiefbau und Verkehr empfiehlt, der Rat der Stadt Pulheim beschließt die Widmung der nachfolgend aufgeführten Straßen gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes (StrWG NRW) vom 23. September 1995 in der derzeit gültigen Fassung für den öffentlichen Verkehr zu verfügen: Dechant-Tücking-Straße Gemarkung Brauweiler Flur 13 Flurstücke 1569, 1571, 1574, 1568, 1645, 1637, 2355, 2293, 2295, 2297, 2483. In der Anlage 1 sind diese Flurstücke schraffiert dargestellt. Die genannten Flurstücke werden als Gemeindestraße ohne Beschränkung auf eine bestimmte Nutzungsart im Sinne von § 3 Abs. 1 Ziffer 3 in Verbindung mit Abs. 4 Ziffer 2 StrWG NRW gewidmet. Am Klosterhof Gemarkung Brauweiler Flur 13, Flurstücke 1579, 1578. In der Anlage 2 sind diese Flurstücke schraffiert dargestellt. Die genannten Flurstücke werden als Gemeindestraße ohne Beschränkung auf eine bestimmte Nutzungsart im Sinne von § 3 Abs. 1 Ziffer 3 in Verbindung mit Abs. 4 Ziffer 2 StrWG NRW gewidmet. Erläuterungen Bei der Straße „Am Klosterhof“ wurden die Flurstücke 1487, 1621, 1623 und 1580 bereits 1989 gewidmet. Von der Widmung waren die Flurstücke 1579 und 1578 nicht erfasst. Die genannten Flurstücke sind in den Bebauungsplänen Nr. 29, Nr. 29, 2. Änderung Brauweiler als öffentliche Verkehrsflächen festgesetzt, hergestellt und befinden sich im städtischen Eigentum. Die Widmungsvoraussetzungen liegen somit vor. Die Straßen wurden bereits dem öffentlichen Verkehr übergeben. Die Widmung tritt frühestens mit der nach § 6 Absatz1 StrWG NRW vorgeschriebenen öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.