Daten
Kommune
Pulheim
Größe
126 kB
Datum
15.12.2015
Erstellt
09.11.15, 14:16
Aktualisiert
09.11.15, 14:16
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
410/2015
Erstellt am:
07.10.2015
Aktenzeichen:
IV/60/66.12.02
Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung
Gremium
TOP
ö. Sitzung
nö. Sitzung
Termin
Ausschuss für Tiefbau und Verkehr
X
18.11.2015
Rat
X
15.12.2015
Betreff
Widmung der Erschließungsanlage "Dechant-Tücking-Straße" sowie Teilflächen der Erschließungsanlage „Am
Klosterhof“ in Brauweiler
Veranlasser/in / Antragsteller/in
Verwaltung
Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
ja
X nein
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
ja
X nein
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
X nein
Finanzierungsbedarf gesamt:
(ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten)
€
— im Haushalt des laufenden Jahres
€
— in den Haushalten der folgenden Jahre
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen):
ja
nein
Vorlage Nr.: 410/2015 . Seite 2 / 2
Beschlussvorschlag
Der Ausschuss für Tiefbau und Verkehr empfiehlt, der Rat der Stadt Pulheim beschließt die Widmung der nachfolgend
aufgeführten Straßen gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes (StrWG NRW) vom 23. September 1995 in der derzeit gültigen Fassung für den öffentlichen Verkehr zu verfügen:
Dechant-Tücking-Straße
Gemarkung Brauweiler
Flur 13
Flurstücke 1569, 1571, 1574, 1568, 1645, 1637, 2355, 2293, 2295, 2297, 2483.
In der Anlage 1 sind diese Flurstücke schraffiert dargestellt.
Die genannten Flurstücke werden als Gemeindestraße ohne Beschränkung auf eine bestimmte Nutzungsart im Sinne
von § 3 Abs. 1 Ziffer 3 in Verbindung mit Abs. 4 Ziffer 2 StrWG NRW gewidmet.
Am Klosterhof
Gemarkung Brauweiler
Flur 13,
Flurstücke 1579, 1578.
In der Anlage 2 sind diese Flurstücke schraffiert dargestellt.
Die genannten Flurstücke werden als Gemeindestraße ohne Beschränkung auf eine bestimmte Nutzungsart im Sinne
von § 3 Abs. 1 Ziffer 3 in Verbindung mit Abs. 4 Ziffer 2 StrWG NRW gewidmet.
Erläuterungen
Bei der Straße „Am Klosterhof“ wurden die Flurstücke 1487, 1621, 1623 und 1580 bereits 1989 gewidmet. Von der
Widmung waren die Flurstücke 1579 und 1578 nicht erfasst.
Die genannten Flurstücke sind in den Bebauungsplänen Nr. 29, Nr. 29, 2. Änderung Brauweiler als öffentliche Verkehrsflächen festgesetzt, hergestellt und befinden sich im städtischen Eigentum. Die Widmungsvoraussetzungen liegen somit
vor. Die Straßen wurden bereits dem öffentlichen Verkehr übergeben. Die Widmung tritt frühestens mit der nach § 6
Absatz1 StrWG NRW vorgeschriebenen öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.