Daten
Kommune
Pulheim
Größe
91 kB
Datum
09.12.2015
Erstellt
23.11.15, 18:32
Aktualisiert
23.11.15, 18:32
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
488/2015
Erstellt am:
11.11.2015
Aktenzeichen:
IV/61-ro/wo
Mitteilungsvorlage
Gremium
TOP
ö. Sitzung
nö. Sitzung
Termin
Umweltausschuss
X
02.12.2015
Planungsausschuss
X
09.12.2015
Betreff
Planfeststellungsverfahren nach dem Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) für den Neubau der
380-kV-Höchstspannungsfreileitungen Osterath – Gohrpunkt, Bl. 4206, und Gohrpunkt – Rommerskirchen, Bl.
4207, der Amprion GmbH
- 1. Planänderung
Veranlasser/in / Antragsteller/in
Verwaltung
Mitteilung
Auf Antrag der Amprion GmbH eröffnete die Bezirksregierung Düsseldorf im Jahr 2012 das Planfeststellungsverfahren
für den Neubau der 380-kV-Höchstspannungsfreileitungen Osterath – Gohrpunkt, Bl. 4206, und Gohrpunkt – Rommerskirchen, Bl. 4207. Im Rahmen des Anhörungsverfahrens hat die Verwaltung nach Beratung und Beschlussfassung im
Umwelt- und Planungsausschuss die als Anlage beigefügte Stellungnahme abgegeben.
Mit Schreiben vom 03.11.2015 informierte die Bezirksregierung Düsseldorf, dass der in 2012 ausgelegte Plan geändert
wurde.
Die Stadt hat eine Ausfertigung der geänderten Planunterlagen zur Einsicht bekommen und kann eine Stellungnahme zu
den Planänderungen bis zum 15.12.2015 abgeben. Die Änderungen umfassen im Wesentlichen eine Anpassung einzelner Maststandorte, Mastarten oder Fundamente sowie eine Aktualisierung der Umweltbegutachtung und der Kompensationsmaßnahmen.
Das Pulheimer Stadtgebiet ist von diesen Änderungen nicht betroffen!
Von den geplanten Höchstspannungsfreileitungen quert nur die Bl. 4207 auf lediglich 1,9 km das Stadtgebiet westlich
von Stommeln. Die bisher geplanten fünf Maststandorte und Mastarten bleiben unverändert. Kompensationsmaßnahmen sind in keiner Pulheimer Gemarkung vorgesehen.
Da gemäß Schreiben der Bezirksregierung Düsseldorf nur die Änderungen Gegenstand des neuen Anhörungsverfahrens sind, bedarf es aus Pulheimer Sicht keiner neuen Stellungnahme. Eine Wiederholung der in 2012 vorgetragenen
Bedenken und Anregungen ist nicht erforderlich.