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Mitteilungsvorlage (Planfeststellungsverfahren nach dem Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) für den Neubau der 380-kV-Höchstspannungsfreileitungen Osterath – Gohrpunkt, Bl. 4206, und Gohrpunkt – Rommerskirchen, Bl. 4207, der Amprion GmbH - 1. Planänderung)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
91 kB
Datum
09.12.2015
Erstellt
23.11.15, 18:32
Aktualisiert
23.11.15, 18:32
Mitteilungsvorlage (Planfeststellungsverfahren nach dem Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) für den Neubau der
380-kV-Höchstspannungsfreileitungen Osterath – Gohrpunkt, Bl. 4206, und Gohrpunkt – Rommerskirchen, Bl. 4207, der Amprion GmbH
- 1. Planänderung)

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Inhalt der Datei

Vorlage Nr.: 488/2015 Erstellt am: 11.11.2015 Aktenzeichen: IV/61-ro/wo Mitteilungsvorlage Gremium TOP ö. Sitzung nö. Sitzung Termin Umweltausschuss X 02.12.2015 Planungsausschuss X 09.12.2015 Betreff Planfeststellungsverfahren nach dem Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) für den Neubau der 380-kV-Höchstspannungsfreileitungen Osterath – Gohrpunkt, Bl. 4206, und Gohrpunkt – Rommerskirchen, Bl. 4207, der Amprion GmbH - 1. Planänderung Veranlasser/in / Antragsteller/in Verwaltung Mitteilung Auf Antrag der Amprion GmbH eröffnete die Bezirksregierung Düsseldorf im Jahr 2012 das Planfeststellungsverfahren für den Neubau der 380-kV-Höchstspannungsfreileitungen Osterath – Gohrpunkt, Bl. 4206, und Gohrpunkt – Rommerskirchen, Bl. 4207. Im Rahmen des Anhörungsverfahrens hat die Verwaltung nach Beratung und Beschlussfassung im Umwelt- und Planungsausschuss die als Anlage beigefügte Stellungnahme abgegeben. Mit Schreiben vom 03.11.2015 informierte die Bezirksregierung Düsseldorf, dass der in 2012 ausgelegte Plan geändert wurde. Die Stadt hat eine Ausfertigung der geänderten Planunterlagen zur Einsicht bekommen und kann eine Stellungnahme zu den Planänderungen bis zum 15.12.2015 abgeben. Die Änderungen umfassen im Wesentlichen eine Anpassung einzelner Maststandorte, Mastarten oder Fundamente sowie eine Aktualisierung der Umweltbegutachtung und der Kompensationsmaßnahmen. Das Pulheimer Stadtgebiet ist von diesen Änderungen nicht betroffen! Von den geplanten Höchstspannungsfreileitungen quert nur die Bl. 4207 auf lediglich 1,9 km das Stadtgebiet westlich von Stommeln. Die bisher geplanten fünf Maststandorte und Mastarten bleiben unverändert. Kompensationsmaßnahmen sind in keiner Pulheimer Gemarkung vorgesehen. Da gemäß Schreiben der Bezirksregierung Düsseldorf nur die Änderungen Gegenstand des neuen Anhörungsverfahrens sind, bedarf es aus Pulheimer Sicht keiner neuen Stellungnahme. Eine Wiederholung der in 2012 vorgetragenen Bedenken und Anregungen ist nicht erforderlich.