Daten
Kommune
Pulheim
Größe
124 kB
Datum
15.12.2015
Erstellt
23.11.15, 18:32
Aktualisiert
23.11.15, 18:32
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
486/2015
Erstellt am:
10.11.2015
Aktenzeichen:
IV/660
Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung
Gremium
TOP
ö. Sitzung
nö. Sitzung
Termin
Haupt- und Finanzausschuss
X
01.12.2015
Rat
X
15.12.2015
Betreff
37. Änderung der Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) in der Stadt Pulheim vom 19.12.1984
Veranlasser/in / Antragsteller/in
Verwaltung
Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
X nein
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
X ja
nein
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
ja
X nein
Finanzierungsbedarf gesamt:
(ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten)
57.960 €
— im Haushalt des laufenden Jahres
€
— in den Haushalten der folgenden Jahre
2016
57.960 €
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
ja
X nein
Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): Die Mittel für den öffentlichen Anteil müssen im Rahmen der
Haushaltsbewirtschaftung in 2016 um 4.540 € erhöht werden. In 2016 sind bisher 53.420 € finanziert. Eine Aussage für
die Jahre ab 2017 ist nicht möglich, da die weitere Entwicklung von den Gebührenkalkulationen der Folgejahre abhängt.
Vorlage Nr.: 486/2015 . Seite 2 / 2
Beschlussvorschlag
1.
Der HFA empfiehlt dem Rat der Stadt Pulheim
2.
Der Rat der Stadt Pulheim beschließt
die 37. Änderung der Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) in der Stadt Pulheim vom 19.12.1984 gemäß der Anlage.
Erläuterungen
1.
Gebührensätze
Die angepassten Gebührensätze entsprechen der Gebührenkalkulation, die der Rat in seiner Sitzung vom
10.11.2015 (siehe Vorlage 302 / 2015) einstimmig beschlossen hat.
2.
Winterdienst in Freimersdorf
Die Verwaltung hat eine Überprüfung der Widmung der Straßen in Freimersdorf vorgenommen. In dem Zuge ist
aufgefallen, dass es zwar keine formelle Widmung für Freimersdorf gibt, jedoch eine „Widmung kraft unvordenklicher Verjährung“ vorliegt. Da zudem die straßenreinigungsrechtlichen Tatbestandsmerkmale einer geschlossenen Ortslage vorliegen, findet hier das Straßenreinigungsrecht Anwendung. Demzufolge sind die Reinigung und der Winterdienst für diesen Bereich in der Satzung zu regeln.
Um eine klare Rechtslage sicherzustellen, soll die Reinigung der Straßen in Freimersdorf dabei auf die Anlieger
übertragen und hierfür Freimersdorf im Straßenverzeichnis unter § 2 eingruppiert werden.
3.
Aufnahme der Erftstraße 100 – 152 in das Straßenreinigungsverzeichnis unter § 2
Mit Sitzung vom 19.05.2015 hat der Rat der Stadt Pulheim einen Teilbereich der Erftstraße in Sinnersdorf gewidmet. Da dieser Bereich in pflasterbauweise ausgebaut wurde, kann hier keine maschinelle Straßenreinigung
durchgeführt werden. Daher schlägt die Verwaltung für die Hausnummern 100 – 152 eine Eingruppierung in
das Straßenverzeichnis unter § 2 vor.