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Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage 486/2015)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
42 kB
Datum
15.12.2015
Erstellt
23.11.15, 18:32
Aktualisiert
23.11.15, 18:32
Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage 486/2015) Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage 486/2015)

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Inhalt der Datei

Anlage zur Vorlage Nr. 486/2015: Änderung der Straßenreinigungs- und Gebührensatzung Änderung der Gebührensätze 37. Änderung vom ................der Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren (Straßenreinigungsund Gebührensatzung) der Stadt Pulheim vom 19.12.1984 Aufgrund des § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Gesetzes vom 25. Juni 2015 (GV. NRW. S. 496), in Kraft getreten am 4. Juli 2015, der §§ 3 und 4 des Gesetzes über die Reinigung öffentlicher Straßen (Straßenreinigungsgesetz NRW – StrReinG NRW) vom 18. Dezember 1975 (GV. NW. S. 706, 1976 S. 12), zuletzt geändert durch Gesetz vom 02. Oktober 2014 (GV. NRW. S. 622), in Kraft getreten am 16.Oktober 2014 und der §§ 1, 2, 4 und 6 des Kommunalabgabengesetzes für das Land NordrheinWestfalen (KAG) vom 21. Oktober 1969 (GV. NW. S. 712), zuletzt geändert durch Gesetz vom 8. September 2015 (GV. NRW. S. 666), in Kraft getreten am 1. November 2015, hat der Rat der Stadt Pulheim in seiner Sitzung am 15.12.2015 folgende 37. Änderung der Satzung vom 19.12.1984 beschlossen: Artikel I § 6 Abs. 8 Gebühren - Abgabenmaßstab erhält folgende Fassung: Der Gebührensatz für die Reinigung der Fahrbahnen durch die Stadt und die darauf zu leistende Vorausleistung beträgt bei wöchentlich einmaliger maschineller Reinigung jährlich je Meter Grundstücksseite, wenn das Grundstück erschlossen wird durch eine Straße, die überwiegend a) dem Anliegerverkehr dient b) dem innerörtlichen Verkehr dient c) dem überörtlichen Verkehr dient 1,42 € 1,52 € 1,44 € Der Gebührensatz für die manuelle Reinigung der in der Anlage 2 aufgeführten Straßen, Wege und Plätze und die darauf zu leistende Vorausleistung beträgt bei wöchentlich einmaliger manueller Reinigung jährlich je Meter Grundstücksseite 9,89 €. Wird wöchentlich mehrfach manuell gereinigt, vervielfacht sich die Benutzungsgebühr entsprechend. Anlage 1 zur Straßenreinigungs- und Gebührensatzung Straßenverzeichnis Das Straßenverzeichnis, welches ein Bestandteil der Straßenreinigungs- und Gebührensatzung ist, wird wie nachfolgend aufgeführt geändert / ergänzt: Straßenbezeichnung A I Ü §2 Anmerkungen Sinnersdorf Erftstraße X Hausnr. 100 – 152 Freimersdorf Freimersdorf X Artikel II Diese Änderung der Straßenreinigungs- und Gebührensatzung der Stadt Pulheim vom 19.12.1984 tritt zum 01.01.2016 in Kraft.