Daten
Kommune
Pulheim
Größe
42 kB
Datum
15.12.2015
Erstellt
23.11.15, 18:32
Aktualisiert
23.11.15, 18:32
Stichworte
Inhalt der Datei
Anlage zur Vorlage Nr. 486/2015:
Änderung der Straßenreinigungs- und Gebührensatzung
Änderung der Gebührensätze
37. Änderung vom ................der
Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren (Straßenreinigungsund Gebührensatzung) der Stadt Pulheim vom 19.12.1984
Aufgrund des § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der
Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Gesetzes vom
25. Juni 2015 (GV. NRW. S. 496), in Kraft getreten am 4. Juli 2015, der §§ 3 und 4 des Gesetzes über die
Reinigung öffentlicher Straßen (Straßenreinigungsgesetz NRW – StrReinG NRW) vom 18. Dezember 1975 (GV.
NW. S. 706, 1976 S. 12), zuletzt geändert durch Gesetz vom 02. Oktober 2014 (GV. NRW. S. 622), in Kraft
getreten am 16.Oktober 2014 und der §§ 1, 2, 4 und 6 des Kommunalabgabengesetzes für das Land NordrheinWestfalen (KAG) vom 21. Oktober 1969 (GV. NW. S. 712), zuletzt geändert durch Gesetz vom 8. September 2015
(GV. NRW. S. 666), in Kraft getreten am 1. November 2015, hat der Rat der Stadt Pulheim in seiner Sitzung am
15.12.2015 folgende 37. Änderung der Satzung vom 19.12.1984 beschlossen:
Artikel I
§ 6 Abs. 8 Gebühren - Abgabenmaßstab erhält folgende Fassung:
Der Gebührensatz für die Reinigung der Fahrbahnen durch die Stadt und die darauf zu leistende Vorausleistung
beträgt bei wöchentlich einmaliger maschineller Reinigung jährlich je Meter Grundstücksseite, wenn das
Grundstück erschlossen wird durch eine Straße, die überwiegend
a) dem Anliegerverkehr dient
b) dem innerörtlichen Verkehr dient
c) dem überörtlichen Verkehr dient
1,42 €
1,52 €
1,44 €
Der Gebührensatz für die manuelle Reinigung der in der Anlage 2 aufgeführten Straßen, Wege und Plätze und die
darauf zu leistende Vorausleistung beträgt bei wöchentlich einmaliger manueller Reinigung jährlich je Meter
Grundstücksseite
9,89 €.
Wird wöchentlich mehrfach manuell gereinigt, vervielfacht sich die Benutzungsgebühr entsprechend.
Anlage 1 zur Straßenreinigungs- und Gebührensatzung
Straßenverzeichnis
Das Straßenverzeichnis, welches ein Bestandteil der Straßenreinigungs- und Gebührensatzung ist, wird wie
nachfolgend aufgeführt geändert / ergänzt:
Straßenbezeichnung
A
I
Ü
§2
Anmerkungen
Sinnersdorf
Erftstraße
X
Hausnr. 100 – 152
Freimersdorf
Freimersdorf
X
Artikel II
Diese Änderung der Straßenreinigungs- und Gebührensatzung der Stadt Pulheim vom 19.12.1984 tritt zum
01.01.2016 in Kraft.