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Beschlussvorlage (Beantragung von Fördermitteln für die Erstellung eines integrierten kommunalen Klimaschutzkonzeptes für Pulheim)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
126 kB
Datum
02.12.2015
Erstellt
23.11.15, 18:32
Aktualisiert
23.11.15, 18:32
Beschlussvorlage (Beantragung von Fördermitteln für die Erstellung eines integrierten kommunalen Klimaschutzkonzeptes für Pulheim) Beschlussvorlage (Beantragung von Fördermitteln für die Erstellung eines integrierten kommunalen Klimaschutzkonzeptes für Pulheim) Beschlussvorlage (Beantragung von Fördermitteln für die Erstellung eines integrierten kommunalen Klimaschutzkonzeptes für Pulheim)

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Inhalt der Datei

Vorlage Nr.: 491/2015 Erstellt am: 17.11.2015 Aktenzeichen: IV/003 Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung Gremium TOP ö. Sitzung Umweltausschuss X nö. Sitzung Termin 02.12.2015 Betreff Beantragung von Fördermitteln für die Erstellung eines integrierten kommunalen Klimaschutzkonzeptes für Pulheim Veranlasser/in / Antragsteller/in CDU-Fraktion und Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen x ja nein ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen x ja nein ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen ja X nein Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: Finanzierungsbedarf gesamt: (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) 80.000 € — im Haushalt des laufenden Jahres € — in den Haushalten der folgenden Jahre 80.000 € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): x ja nein Vorlage Nr.: 491/2015 . Seite 2 / 3 Beschlussvorschlag Der Umweltausschuss stimmt der dargestellten Schwerpunktsetzung hinsichtlich der Erarbeitung eines integrierten kommunalen Klimaschutzkonzeptes für Pulheim zu und beauftragt die Verwaltung, die Fördermittelbeantragung auf der Grundlage der in den Erläuterungen sowie in der Anlage beigefügten inhaltlichen und konzeptionellen Ausrichtung beim Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) vorzunehmen. Erläuterungen In der gemeinsamen Sitzung des Umweltausschusses mit dem Planungsausschuss am 28.10.2015 hat die Verwaltung mit der Vorlage Nr. 379/2015 über die geplante Vorgehensweise zur Erarbeitung der Antragsunterlagen zur Beantragung von Fördermitteln für die Erstellung eines integrierten kommunalen Klimaschutzkonzeptes beim BMUB informiert. Die Verwaltung wurde damals beauftragt die Antragsunterlagen zu erarbeiten Seitens des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) wird empfohlen, für die Antragstellung ein Richtpreisangebot eines potentiellen Auftragnehmerbüros einzuholen. In Abstimmung mit dem Rechnungsprüfungsamt hat die Verwaltung 3 Büros gebeten ein unverbindliches Richtpreisangebot abzugeben. Bisher liegt lediglich das Angebot eines Büros vor, die Angebote der beiden weiteren Büros werden in Kürze erwartet. Da jedoch die Grundlagen für die Erstellung der Angebote in Gesprächen festgelegt wurden und gleiche Schwerpunkte gesetzt werden sollen, kann im Rahmen der Erarbeitung des Antragsentwurfs ohne weiteres auf das vorliegende Richtpreisangebot zurückgegriffen werden. Wesentlicher Bestandteil der Antragsunterlagen ist die als Anlage 1 dieser Vorlage beigefügte Vorhabenbeschreibung. Hier wird die geplante inhaltliche und konzeptionelle Ausrichtung des Förderantrags umfassend dargestellt. Die in der Vorhabenbeschreibung dargestellten Personentage für die einzelnen Arbeitsschritte stellen Mittelwerte dar, die sich aus dem bereits vorliegenden Richtpreisangebot und den in der Vorhabenbeschreibung einer mit Pulheim vergleichbaren Stadt angegebenen Personentagen ergeben. Bei dem verwendeten Tagessatz handelt es sich um einen bundesdurchschnittlichen Wert. Nach Eingang der beiden noch ausstehenden Richtpreisangebote wird die Verwaltung insbesondere hinsichtlich der Personentage und dem zu beantragenden Tagessatz notwendige Anpassungen vornehmen Dem Merkblatt zur Erstellung von Klimaschutzkonzepten des BMUB zufolge erfolgt bei Kommunen in der Regel die Förderung durch einen „nicht rückzahlbaren Zuschuss in Höhe von bis zu 65 Prozent“. Kommunen die nicht über ausreichende Eigenmittel verfügen - bspw. Kommunen ohne ein genehmigtes Konzept zur Haushaltssicherung - können eine erhöhte Förderquote von bis zu 91 Prozent erhalten. Das Land Nordrhein-Westfalen stockt die Bundesförderung für kommunale Klimaschutzkonzepte um 15 Prozent von 65 Prozent auf 80 Prozent auf, sofern die Kommune am European Energy Award teilnimmt. Die Verwaltung hält die Teilnahme an dem Zertifizierungsverfahren EEA zum jetzigen Zeitpunkt und parallel zur Erarbeitung des integrierten kommunalen Klimaschutzkonzeptes jedoch für nicht sinnvoll. Zum Einen erfordert die erfolgreiche Teilnahme am EEA nicht unerhebliche personelle und finanzielle Ressourcen. So ist zwingend ein Energieteam zu bilden, welches für die Umsetzung des EEA in der Kommune verantwortlich ist. Außerdem fallen Kosten in Höhe von überschlägig 16.000 – 20.000 € (u.a. jährlicher Programmbeitrag, Honorar für Beratungsleistungen bis zur Zertifizierung, Kosten für Zertifizierung) an. Auch wenn es sicherlich Überschneidungen zwischen der Arbeit des Energieteams und der mit der Umsetzung des Klimaschutzkonzeptes betrauten Arbeitsgruppe gäbe, so müssten aus Sicht der Verwaltung für eine erfolgreiche Teilnahme am EEA nicht unerhebliche zusätzlichen Personalkapazitäten eingesetzt werden, die zur Zeit und insbesondere im Hinblick auf andere dringliche Aufgaben nicht vorhanden sind. Zum Anderen wird es aus Sicht der Verwaltung als sinnvoll erachtet, zunächst im Rahmen eines Klimaschutzkonzeptes einen Maßnahmenkatalog zu erarbeiten, im Anschluss daran Maßnahmen umzusetzen und erst dann ein Zertifizierungsver- Vorlage Nr.: 491/2015 . Seite 3 / 3 fahren durchzuführen. Dies hätte den Vorteil, dass die Chance erheblich größer ist, eine Zertifizierung auch zu erhalten. Diese Sichtweise wird auch von den Fachbüros, von denen die Verwaltung zur Zeit Richtpreisangebote einholt, geteilt. Dementsprechend empfiehlt die Verwaltung zunächst das integrierte Klimaschutzkonzept mit dem Maßnahmenkatalog zu erarbeiten und nach Umsetzung der ersten Maßnahmen erneut zu prüfen, ob eine Teilnahme am EEA sinnvoll erscheint.