Daten
Kommune
Pulheim
Größe
126 kB
Datum
02.12.2015
Erstellt
23.11.15, 18:32
Aktualisiert
23.11.15, 18:32
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
491/2015
Erstellt am:
17.11.2015
Aktenzeichen:
IV/003
Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung
Gremium
TOP
ö. Sitzung
Umweltausschuss
X
nö. Sitzung
Termin
02.12.2015
Betreff
Beantragung von Fördermitteln für die Erstellung eines integrierten kommunalen Klimaschutzkonzeptes für
Pulheim
Veranlasser/in / Antragsteller/in
CDU-Fraktion und Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen
Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
x ja
nein
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
x ja
nein
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
ja
X nein
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
Finanzierungsbedarf gesamt:
(ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten)
80.000 €
— im Haushalt des laufenden Jahres
€
— in den Haushalten der folgenden Jahre
80.000 €
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen):
x ja
nein
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Beschlussvorschlag
Der Umweltausschuss stimmt der dargestellten Schwerpunktsetzung hinsichtlich der Erarbeitung eines integrierten
kommunalen Klimaschutzkonzeptes für Pulheim zu und beauftragt die Verwaltung, die Fördermittelbeantragung auf der
Grundlage der in den Erläuterungen sowie in der Anlage beigefügten inhaltlichen und konzeptionellen Ausrichtung beim
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) vorzunehmen.
Erläuterungen
In der gemeinsamen Sitzung des Umweltausschusses mit dem Planungsausschuss am 28.10.2015 hat die Verwaltung
mit der Vorlage Nr. 379/2015 über die geplante Vorgehensweise zur Erarbeitung der Antragsunterlagen zur Beantragung von Fördermitteln für die Erstellung eines integrierten kommunalen Klimaschutzkonzeptes beim BMUB informiert.
Die Verwaltung wurde damals beauftragt die Antragsunterlagen zu erarbeiten
Seitens des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) wird empfohlen, für die
Antragstellung ein Richtpreisangebot eines potentiellen Auftragnehmerbüros einzuholen. In Abstimmung mit dem Rechnungsprüfungsamt hat die Verwaltung 3 Büros gebeten ein unverbindliches Richtpreisangebot abzugeben. Bisher liegt
lediglich das Angebot eines Büros vor, die Angebote der beiden weiteren Büros werden in Kürze erwartet. Da jedoch die
Grundlagen für die Erstellung der Angebote in Gesprächen festgelegt wurden und gleiche Schwerpunkte gesetzt werden
sollen, kann im Rahmen der Erarbeitung des Antragsentwurfs ohne weiteres auf das vorliegende Richtpreisangebot
zurückgegriffen werden. Wesentlicher Bestandteil der Antragsunterlagen ist die als Anlage 1 dieser Vorlage beigefügte
Vorhabenbeschreibung. Hier wird die geplante inhaltliche und konzeptionelle Ausrichtung des Förderantrags umfassend
dargestellt.
Die in der Vorhabenbeschreibung dargestellten Personentage für die einzelnen Arbeitsschritte stellen Mittelwerte dar,
die sich aus dem bereits vorliegenden Richtpreisangebot und den in der Vorhabenbeschreibung einer mit Pulheim vergleichbaren Stadt angegebenen Personentagen ergeben. Bei dem verwendeten Tagessatz handelt es sich um einen
bundesdurchschnittlichen Wert.
Nach Eingang der beiden noch ausstehenden Richtpreisangebote wird die Verwaltung insbesondere hinsichtlich der
Personentage und dem zu beantragenden Tagessatz notwendige Anpassungen vornehmen
Dem Merkblatt zur Erstellung von Klimaschutzkonzepten des BMUB zufolge erfolgt bei Kommunen in der Regel die
Förderung durch einen „nicht rückzahlbaren Zuschuss in Höhe von bis zu 65 Prozent“. Kommunen die nicht über ausreichende Eigenmittel verfügen - bspw. Kommunen ohne ein genehmigtes Konzept zur Haushaltssicherung - können eine
erhöhte Förderquote von bis zu 91 Prozent erhalten. Das Land Nordrhein-Westfalen stockt die Bundesförderung für
kommunale Klimaschutzkonzepte um 15 Prozent von 65 Prozent auf 80 Prozent auf, sofern die Kommune am European
Energy Award teilnimmt. Die Verwaltung hält die Teilnahme an dem Zertifizierungsverfahren EEA zum jetzigen Zeitpunkt
und parallel zur Erarbeitung des integrierten kommunalen Klimaschutzkonzeptes jedoch für nicht sinnvoll. Zum Einen
erfordert die erfolgreiche Teilnahme am EEA nicht unerhebliche personelle und finanzielle Ressourcen. So ist zwingend
ein Energieteam zu bilden, welches für die Umsetzung des EEA in der Kommune verantwortlich ist. Außerdem fallen
Kosten in Höhe von überschlägig 16.000 – 20.000 € (u.a. jährlicher Programmbeitrag, Honorar für Beratungsleistungen
bis zur Zertifizierung, Kosten für Zertifizierung) an. Auch wenn es sicherlich Überschneidungen zwischen der Arbeit des
Energieteams und der mit der Umsetzung des Klimaschutzkonzeptes betrauten Arbeitsgruppe gäbe, so müssten aus
Sicht der Verwaltung für eine erfolgreiche Teilnahme am EEA nicht unerhebliche zusätzlichen Personalkapazitäten eingesetzt werden, die zur Zeit und insbesondere im Hinblick auf andere dringliche Aufgaben nicht vorhanden sind. Zum
Anderen wird es aus Sicht der Verwaltung als sinnvoll erachtet, zunächst im Rahmen eines Klimaschutzkonzeptes einen
Maßnahmenkatalog zu erarbeiten, im Anschluss daran Maßnahmen umzusetzen und erst dann ein Zertifizierungsver-
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fahren durchzuführen. Dies hätte den Vorteil, dass die Chance erheblich größer ist, eine Zertifizierung auch zu erhalten.
Diese Sichtweise wird auch von den Fachbüros, von denen die Verwaltung zur Zeit Richtpreisangebote einholt, geteilt.
Dementsprechend empfiehlt die Verwaltung zunächst das integrierte Klimaschutzkonzept mit dem Maßnahmenkatalog
zu erarbeiten und nach Umsetzung der ersten Maßnahmen erneut zu prüfen, ob eine Teilnahme am EEA sinnvoll erscheint.