Daten
Kommune
Pulheim
Größe
123 kB
Datum
09.12.2015
Erstellt
23.11.15, 18:32
Aktualisiert
23.11.15, 18:32
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
493/2015
Erstellt am:
18.11.2015
Aktenzeichen:
IV/61 - ri
Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung
Gremium
TOP
ö. Sitzung
nö. Sitzung
Termin
Umweltausschuss
X
02.12.2015
Planungsausschuss
X
09.12.2015
Betreff
23. Änderung des Regionalplanes Köln, Teilabschnitt Region Köln
– Allgemeine Siedlungsbereiche (ASB) Esch und Auweiler, Stadt Köln –
hier: Stellungnahme der Stadt Pulheim
Veranlasser/in / Antragsteller/in
Verwaltung
Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
ja
X nein
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
ja
X nein
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
X nein
Finanzierungsbedarf gesamt:
(ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten)
€
— im Haushalt des laufenden Jahres
€
— in den Haushalten der folgenden Jahre
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen):
ja
nein
Vorlage Nr.: 493/2015 . Seite 2 / 2
Beschlussvorschlag
Der Umweltausschuss empfiehlt, der Planungsauschuss beschließt die Verwaltung im Verfahren der 23. Regionalplanänderung – Allgemeine Siedlungsbereiche (ASB) Esch und Auweiler, Stadt Köln - mit der Abgabe der als Anlage 1
im Entwurf beigefügten Stellungnahme zu beauftragen.
Erläuterungen
Die Region Köln steht bereits ohne Berücksichtigung der aktuellen Flüchtlingssituation und deren demographischen
Folgen unter einem extrem hohen Siedlungsdruck mit der Prognose deutlich steigender Einwohnerzahlen bis zum Jahr
2030, bedingt durch Wanderungsbewegungen hinein in den Ballungsraum. In diesem Zusammenhang befürwortet die
Verwaltung grundsätzlich die Entwicklung neuer Wohnbauflächen zur Deckung dieses Bedarfes.
Der vorgesehene Allgemeine Siedlungsbereich grenzt an einen sensiblen Landschaftsraum, der einerseits Naherholungsflächen für die Bevölkerung bietet, andererseits Rückzugsgebiet für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten bietet und
diverse Schutzgebiete wie beispielsweise das Naturschutzgebiet Orrer Wald und Große Laache umfasst. Daher schlägt
die Verwaltung vor, die positive Stellungnahme im Regionalplanänderungsverfahren mit einem entsprechenden Hinweis
zu ergänzen, dass bei der weiteren Bauleitplanung der Stadt Köln diese Belange in der konkretisierenden Planung ausreichend Berücksichtigung finden müssen.
Eine den Unterlagen der Bezirksregierung entnommene Übersichtskarte ist als Anlage 2 beigefügt. Die vollständigen
Unterlagen sind über folgenden Link einsehbar:
https://www.beteiligung-online.nrw.de/bo_koeln_23_aenderung/index_pre.php