Daten
Kommune
Pulheim
Größe
123 kB
Datum
09.12.2015
Erstellt
30.11.15, 18:30
Aktualisiert
30.11.15, 18:30
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
481/2015
Erstellt am:
09.11.2015
Aktenzeichen:
IV/61- ho
Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung
Gremium
TOP
ö. Sitzung
Planungsausschuss
X
nö. Sitzung
Termin
09.12.2015
Betreff
Bebauungsplan Nr. 20 Pulheim 1302
Bereich: ehemaliger Spielplatz zwischen Beethovenstraße und Fuchspfad
Auslegungsbeschluss
Veranlasser/in / Antragsteller/in
Verwaltung
Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
ja
x nein
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
ja
x nein
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
x nein
Finanzierungsbedarf gesamt:
(ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten)
€
— im Haushalt des laufenden Jahres
€
— in den Haushalten der folgenden Jahre
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen):
ja
nein
Vorlage Nr.: 481/2015 . Seite 2 / 2
Beschlussvorschlag
Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 20 Pulheim 1302 im beschleunigten Verfahren sowie der Entwurf der Begründung sind gemäß § 3 (2) BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom
20.10.2015 (BGBl. I S. 1722) öffentlich auszulegen.
– Auslegungsbeschluss
Die Auslegung erfolgt während eines Monats in den Sprechstunden der Verwaltung.
Erläuterungen
In seiner Sitzung am 16.12.2014 beschloss der Rat der Stadt Pulheim, den Bebauungsplan Nr. 20 Pulheim im Bereich
des ehemaligen Spielplatzes zwischen Beethovenstraße und Fuchspfad dahingehend zu ändern, für diese Fläche durch
eine entsprechende Änderung der planungsrechtlichen Festsetzungen zukünftig die Bebauung mit einem Wohnhaus zu
ermöglichen. Es wurde ebenfalls beschlossen, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit durchzuführen. Diese erfolgte in der Zeit vom 21.01.2015 bis 11.02.2015 durch Aushang des Planentwurfes im Plankasten. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben bzw. mail vom 19.01.2015 über die Durchführung dieses Verfahrensschrittes informiert.
Seitens der Rheinischen NETZGesellschaft mbH wurde auf die gem. § 51a LWG geforderte Versickerung des Niederschlagswassers hingewiesen. Die hausinterne Stellungnahme des Tiefbauamtes, welche sowohl Bestandteil der textlichen Festsetzungen als auch der Begründung zum B-Plan ist, beinhaltet demgegenüber jedoch die Aussage, dass das
gesamte Abwasser (Schmutz- und Niederschlagswasser) im Mischsystem vom Grundstück in die öffentliche Kanalisation einzuleiten ist, da das gesamte Bebauungsplangebiet des BP 20 Pulheim entwässerungstechnisch erschlossen und
im Mischsystem entwässert wird. Somit greift hier § 51 a Abs. 3 LWG, wonach eine Sonderregelung für Alt-Gebiete mit
genehmigter Mischkanalisation gilt.
Aus der Bürgerschaft wurde – mit einer Unterschriftenliste (15 Unterschriften) versehen – die Anregung vorgetragen, im
Hinblick auf die sich bereits abzeichnende und zukünftig verstärkt zu erwartende Zunahme der Anzahl von Kindern in
dem Baugebiet den Spielplatz an der Stelle zu erhalten.
Auf eine daraufhin erfolgte erneute Beteiligung des Jugendhilfeausschusses hin ( vgl. Vorlage Nr. 343/2015; Sitzung des
JHA vom 24.09.2015) empfahl dieser dem Umwelt- und dem Planungsausschuss, diese Anregung aufzugreifen und das
Planänderungsverfahren zwecks Ausweisung einer Baufläche nicht weiter zu verfolgen. Die Ausschüsse folgten dieser
Empfehlung allerdings nicht, sondern beauftragten die Verwaltung vielmehr, das Planänderungsverfahren fortzuführen.
Daher wurde nunmehr der B-Planentwurf erarbeitet, dessen Offenlage gem. § 3 Abs.2 BauGB beschlossen werden soll.