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Mitteilungsvorlage (Bundesfachplanung Antragskonferenz Stromnetzausbau gem. § 7 Netzausbaubeschleunigungsgesetz (NABEG) - Abschnitt C Osterath - Rommerskirchen)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
106 kB
Datum
09.12.2015
Erstellt
30.11.15, 18:30
Aktualisiert
30.11.15, 18:30
Mitteilungsvorlage (Bundesfachplanung
Antragskonferenz Stromnetzausbau gem. § 7 Netzausbaubeschleunigungsgesetz (NABEG)
- Abschnitt C Osterath - Rommerskirchen) Mitteilungsvorlage (Bundesfachplanung
Antragskonferenz Stromnetzausbau gem. § 7 Netzausbaubeschleunigungsgesetz (NABEG)
- Abschnitt C Osterath - Rommerskirchen)

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Inhalt der Datei

Vorlage Nr.: 508/2015 Erstellt am: 25.11.2015 Aktenzeichen: IV/61-ro/wo Mitteilungsvorlage Gremium Planungsausschuss TOP ö. Sitzung nö. Sitzung X Termin 09.12.2015 Betreff Bundesfachplanung Antragskonferenz Stromnetzausbau gem. § 7 Netzausbaubeschleunigungsgesetz (NABEG) - Abschnitt C Osterath - Rommerskirchen Veranlasser/in / Antragsteller/in Verwaltung Mitteilung Mit Schreiben vom 09.11.2015 teilt die Bundesnetzagentur mit, dass die Amprion GmbH am 09.06.2015 einen Antrag auf Bundesfachplanung gemäß § 6 NABEG gestellt hat. Antragsgegenstand ist der dritte Abschnitt des Vorhabens Nr. 2 des Bundesbedarfsplangesetzes. Bei dem Vorhaben Nr. 2 handelt es sich um eine Höchstspannungsleitung zur Gleichstromübertragung von Osterath in Nordrhein-Westfalen bis nach Phillipsburg in Baden-Württemberg. Der dritte Abschnitt (Abschnitt C) verbindet die Netzverknüpfungspunkte Osterath und Rommerskirchen. Die Bundesfachplanung ist der erste von zwei Planungsschritten, die gemäß Netzausbaubeschleunigungsgesetz (NABEG) für die Zulassung von grenzüberschreitenden und/oder länderübergreifenden Vorhaben des Höchstspannungsnetzes vorzunehmen sind. Der zweite Schritt ist die Planfeststellung. Planungsträger ist die Bundesnetzagentur. Die Bundesnetzagentur ist selbständige Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundeswirtschaftsministeriums. Ihr ist durch das NABEG die Zuständigkeit für die Planung der Höchstspannungsleitungstrassen übertragen worden. Aufgabe der Bundesfachplanung ist es, 500 m bis 1.000 m breite Trassenkorridore festzulegen, in denen später einmal die Leitungen verlaufen werden. Hierbei spielen nicht nur technische und wirtschaftliche Aspekte eine Rolle, sondern auch Mensch, Natur und Landschaftsbild. Während des Verfahrens zur Festlegung der Trassenkorridore wird die Öffentlichkeit informiert und beteiligt. Hierfür finden Antragskonferenzen, Auslegungen und Erörterungstermine statt. Mit oben genanntem Schreiben informiert die Bundesnetzagentur, dass für die von der Amprion GmbH beantragte Bundesfachplanung die Antragskonferenz am 11.01.und am 12.01.2016 in Neuss stattfindet. Die Antragskonferenz ist ein öffentliches Fachgespräch und mit einem Scoping-Termin vergleichbar. Vorlage Nr.: 508/2015 . Seite 2 / 2 Behandelt werden sollen  der im Antrag dargestellte Vorschlagstrassenkorridor sowie ernsthaft in Frage kommende Alternativen,  inwieweit eine Übereinstimmung des beantragten Trassenkorridors mit den Erfordernissen der Raumordnung besteht oder hergestellt werden kann,  welche Angaben in den Umweltbericht nach § 14g des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung aufzunehmen sind. Aufgrund der Ergebnisse der Antragskonferenz legt die Bundesnetzagentur den erforderlichen Umfang und Inhalt der nach § 8 NABEG vom Vorhabenträger einzureichenden Unterlagen fest. Dem Schreiben der Bundesnetzagentur ist der Antrag des Vorhabenträgers auf Datenträger beigefügt. Die Antragsunterlagen umfassen 519 Seiten zuzüglich zahlreicher Plandarstellungen. Im Rahmen dieser Mitteilung beschränkt sich die Verwaltung auf die Beifügung zweier Anlagen, welche in schematischer Darstellung den vorgeschlagenen Trassenkorridor in Gänze und als Auszug zeigen. Obgleich die Antragskonferenz (nur) für den Abschnitt C des Vorhabens Nr. 2 BBPlG durchgeführt wird, welcher sich zwischen den Verknüpfungspunkten Osterath und Rommerskirchen erstreckt, ist die Stadt Pulheim zur Teilnahme geladen. Dies dürfte seinen Grund in der räumlichen Nähe zum Abschnitt C haben.