Daten
Kommune
Pulheim
Größe
157 kB
Datum
15.12.2015
Erstellt
07.12.15, 18:30
Aktualisiert
07.12.15, 18:30
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
453/2015
Erstellt am:
01.12.2015
Aktenzeichen:
I/10.42300/2015-1
Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung
Gremium
TOP
Rat
6
ö. Sitzung
nö. Sitzung
X
Termin
15.12.2015
Betreff
Änderung des Stellenplans
Veranlasser/in / Antragsteller/in
Verwaltung
Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
X ja
nein
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
X ja
nein
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
X ja
nein
Finanzierungsbedarf gesamt:
(ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten)
€
— im Haushalt des laufenden Jahres
120.000 €
— in den Haushalten der folgenden Jahre - 2016
102.700 €
ab 2017
763.700 €
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
X ja
nein
s. Erläuterungen
Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): s. Erläuterungen in der Vorlage
Vorlage Nr.: 453/2015 . Seite 2 / 4
Beschlussvorschlag
Der Rat verzichtet auf eine Vorberatung im Haupt- und Finanzausschuss und beschließt folgende Änderungen des
Stellenplans:
Lfd.
Nr.
Produktbereich
Amt / Abteilung
1
04.01.03
Kulturabteilung
KMZ
Zusammenfassung von 2 Teilzeitstellen der Entgeltgruppen 2
und 5 TVöD von zusammen 1,019 VZÄ zu einer Vollzeitstelle
(1,0 VZÄ) der Entgeltgruppe 6 TVöD
2
06.04.01
Jugendamt
Ausbringung eines ku-Vermerks an der Stelle der Besoldungsgruppe A15 (ku A14, alternativ nach Entgeltgruppe 14 TVöD)
3
06.01.01
4
06.01.01
Jugendamt
Kindertagesstätten
Jugendamt
Kindertagesstätten
Anhebung von 94,429 Stellen der Entgeltgruppe S 6 nach Entgeltgruppe S 8a TVöD SuE
Anhebung von 6 Stellen der Entgeltgruppe S 8 nach Entgeltgruppe S 8b TVöD SuE
06.01.01
Jugendamt
Kindertagesstätten
Anhebung der Stellen der Kita-Leitungen wie folgt:
Am Fronhof
von S 10 nach S 13
Anemonenweg
von S 13 nach S 15
Erfurter Straße
von S 13 nach S 15
Escher Straße/Am Wäldchen von S 15 nach S 16
Görreshofstraße
von S 15 nach S 16
Gustav-Heinemann-Straße
von S 13 nach S 15
Karl-Zörgiebel-Straße
von S 10 nach S 13
Nelkenweg
von S 13 nach S 15
Sinnersdorfer Straße
von S 13 nach S 15
Vochemsgasse
von S 10 nach S 13
von-Harff-Straße
von S 10 nach S 13
Zu den Fußfällen
von S 13 nach S 15
Bei der Kita Sinnersdorf, Kesselsgasse, gibt es keine Veränderung.
6
06.01.01
Jugendamt
Kindertagesstätten
7
06.01.01
Jugendamt
Kindertagesstätten
8
06.01.01
Jugendamt
Kindertagesstätten
9
06.01.01
Jugendamt
Kindertagesstätten
10
06.01.01
Jugendamt
Kindertagesstätten
5
Änderung
Ausweisung von zusätzlich 8,0 Fachkraftstellen der Entgeltgruppe S 8a TVöD SuE für die neue Kita Pulheim, Escher Straße, ab
01.08.2016
Ausweisung einer Stelle Motopädie (0,5 VZÄ) der Entgeltgruppe
9 TVöD für die neue Kita Pulheim, Escher Straße, ab
01.08.2016
Ausweisung einer Stelle Wirtschaftskraft (1,0 VZÄ) der Entgeltgruppe 1 TVöD für die neue Kita Pulheim, Escher Straße, ab
01.08.2016
Ausweisung von 3,0 Fachkraftstellen der Entgeltgruppe S 8a
TVöD SuE für die Kita Brauweiler, Karl-Zörgiebel-Straße, ab
01.08.2016
Aufstockung der Stelle der Wirtschaftskraft (Entgeltgruppe 1
TVöD) in der Kita Brauweiler, Karl-Zörgiebel-Straße, von 20 auf
25 Stunden/Woche (0,641 VZÄ) ab 01.08.2016
Vorlage Nr.: 453/2015 . Seite 3 / 4
Erläuterungen
zu 1.:
In 2010 hat der Rat zur Unterstützung der beiden Saaltechniker eine Halbtagsstelle (0,5 VZÄ) der Entgeltgruppe 5 TVöD
beschlossen. Es zeigte sich allerdings, dass eine solche Halbtagsstelle für geeignete Kräfte unattraktiv ist. Die Position
konnte infolgedessen nicht dauerhaft besetzt werden.
In 2012 wurde zur Elternzeitvertretung einer Mitarbeiterin der Saalverwaltung (0,5 VZÄ) eine interne Vertretung organisiert. Durch die Zusammenfassung der Mittel für die durch die Vertretungsregelung frei gewordenen Stelle (0,519 VZÄ),
die Mittel für die vorhandene vakante Halbtagsstelle und die Einsparung durch die tarifvertraglich bedingte niedrigere
Eingruppierung der Vertretung konnte befristet für die Dauer der Vertretungsregelung kostenneutral eine Fachkraft für
Veranstaltungstechnik in Vollzeit beschäftigt werden. Deren Arbeitsvertrag endete mit der Rückkehr der beurlaubten
Mitarbeiterin im Februar dieses Jahres.
Um das Besetzungsproblem dauerhaft zu lösen, schlägt die Verwaltung vor, die beiden Teilzeitstellen zu einer Vollzeitstelle zusammenzufassen und diese nach Entgeltgruppe 6 TVöD auszuweisen. Das Aufgabengebiet umfasst die Vorbereitung und Betreuung von Veranstaltungen insbesondere im kleinen Saal zur Entlastung der beiden Saaltechniker sowie die Beratung von Mietinteressenten (50%), Überwachung bzw. Hilfestellung bei Auf- und Abbauarbeiten sowie
Überwachung der Fremdfirmen und der externen Reinigungskräfte (10%), Organisation des Getränkeservices bei Veranstaltungen (Bestellungen, Organisation der Thekenteams) sowie Vor- und Nachbereitungen (20%), Hausmeistertätigkeiten und Annahme von Lieferungen (10%) sowie die vertretungsweise Übernahme von Verwaltungsaufgaben (10%).
Die gegenüber der bisherigen Stellenkonstellation entstehenden Mehrausgaben von ca. 4.400 €/Jahr werden innerhalb
des Personalkostenbudgets ausgeglichen.
zu 2.:
Die Herabstufung einer Stelle der Besoldungsgruppe A15 nach Besoldungsgruppe A14 resultiert daraus, die ursprünglich beabsichtigte Zusammenführung der Bereiche Schulverwaltung und Jugendamt nach eingehender Prüfung mit externer Begleitung nicht umzusetzen.
zu 3. - 5.:
Nach dem Ergebnis der diesjährigen Tarifverhandlungen im Sozial- und Erziehungsdienst sind im Bereich der Kindertagesstätten zahlreiche Höhergruppierungen vorzunehmen. Erzieherinnen und Erzieher sind von Entgeltgruppe S 6 in die
neu geschaffene Entgeltgruppe S 8a, Erzieherinnen und Erzieher mit besonders schwierigen Tätigkeiten von Entgeltgruppe S 8 in die ebenfalls neu geschaffene Entgeltgruppe S 8b und Heilpädagoginnen und Heilpädagogen von Entgeltgruppe S 8 in die Entgeltgruppe S 9 höherzugruppieren.
Auch die Stellen der Kita-Leitungen sind anzuheben. Die Eingruppierung richtet sich nach der Durchschnittsbelegung
gemäß folgender Staffelung:
Vorlage Nr.: 453/2015 . Seite 4 / 4
Durchschnittsbelegung
Anzahl der Plätze
unter 40
ab 40
Eingruppierung
S9
S 13
ab 70
S 15
ab 100
ab 130
S 16
S 17
ab 180
S 18
Keine der städtischen Kindertagesstätten hat eine Durchschnittsbelegung von 130 und mehr Plätzen, so dass die Entgeltgruppen S 17 und S 18 derzeit nicht zum Tragen kommen.
Die Tarifänderungen gelten rückwirkend ab 01.07.2015.
zu 6. - 10.:
Die neue Kindertagesstätte Pulheim, Am Wäldchen (Escher Straße), sollte ursprünglich mit 4 Gruppen am 01.08.2015 in
Betrieb gehen. Die entsprechenden Planstellen (Leitung, 10,0 Fachkraftstellen, 0,5-Stelle Küchenleitung, Berufspraktikant/in) sind im Stellenplan 2015 sowie in der Personalkostenplanung berücksichtigt worden. Nach derzeitigem Stand
soll die Einrichtung mit nunmehr 6 Gruppen am 01.08.2016 eröffnet werden. Die Erweiterung um 2 Gruppen erfordert
entsprechend zusätzliches Personal.
Die Erweiterung der Kindertagesstätte Brauweiler, Karl-Zörgiebel-Straße, um eine Gruppe führt ebenfalls zu einem Personalmehrbedarf.
Es ist davon auszugehen, dass die Zahl der Betreuungsplätze mit 45 Wochenstunden weiter steigen und dadurch bezogen auf alle Kindertagesstätten - zusätzlicher Bedarf an Fachkraftstellen entstehen wird, der sich derzeit allerdings
noch nicht beziffern lässt.
Personalkosten
Die im Beschlussentwurf aufgeführten zusätzlichen Stellen im Kita-Bereich werden sich in 2016 nicht auf das Personalkostenbudget auswirken. Für die Kita Pulheim, Escher Straße, sind - ausgehend vom ursprünglich vorgesehenen Eröffnungstermin 01.08.2015 als viergruppige Einrichtung - im Doppelhaushalt 2015/2016 Personalkosten für insgesamt 12,5
Stellen (Leitung, 10 Fachkraftstellen, 0,5 Stelle Küchenleitung sowie 1 Berufspraktikantin) veranschlagt, für 2016 ganzjährig. Die Personalkosten für die nunmehr insgesamt auszuweisenden 25,128 Stellen fallen in 2016 jedoch nur für 5
Monate an.
Die Tariferhöhungen im Sozial- und Erziehungsdienst werden in 2015 und voraussichtlich auch in 2016 innerhalb des
Personalkostenbudgets ausgeglichen werden können.
Im Rahmen der Haushaltsberatungen 2017 müssen die Mittel von insgesamt rund 764.000 € eingeplant werden. Auf der
Einnahmeseite ist zu berücksichtigen, dass die Personalkosten der Kindertagesstätten zu 49% über Elternbeiträge und
Landeszuweisungen refinanziert werden.