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Beschlussvorlage (Änderung des Stellenplans)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
157 kB
Datum
15.12.2015
Erstellt
07.12.15, 18:30
Aktualisiert
07.12.15, 18:30
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Inhalt der Datei

Vorlage Nr.: 453/2015 Erstellt am: 01.12.2015 Aktenzeichen: I/10.42300/2015-1 Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung Gremium TOP Rat 6 ö. Sitzung nö. Sitzung X Termin 15.12.2015 Betreff Änderung des Stellenplans Veranlasser/in / Antragsteller/in Verwaltung Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen X ja nein ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen X ja nein ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: X ja nein Finanzierungsbedarf gesamt: (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) € — im Haushalt des laufenden Jahres 120.000 € — in den Haushalten der folgenden Jahre - 2016 102.700 € ab 2017 763.700 € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: X ja nein s. Erläuterungen Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): s. Erläuterungen in der Vorlage Vorlage Nr.: 453/2015 . Seite 2 / 4 Beschlussvorschlag Der Rat verzichtet auf eine Vorberatung im Haupt- und Finanzausschuss und beschließt folgende Änderungen des Stellenplans: Lfd. Nr. Produktbereich Amt / Abteilung 1 04.01.03 Kulturabteilung KMZ Zusammenfassung von 2 Teilzeitstellen der Entgeltgruppen 2 und 5 TVöD von zusammen 1,019 VZÄ zu einer Vollzeitstelle (1,0 VZÄ) der Entgeltgruppe 6 TVöD 2 06.04.01 Jugendamt Ausbringung eines ku-Vermerks an der Stelle der Besoldungsgruppe A15 (ku A14, alternativ nach Entgeltgruppe 14 TVöD) 3 06.01.01 4 06.01.01 Jugendamt Kindertagesstätten Jugendamt Kindertagesstätten Anhebung von 94,429 Stellen der Entgeltgruppe S 6 nach Entgeltgruppe S 8a TVöD SuE Anhebung von 6 Stellen der Entgeltgruppe S 8 nach Entgeltgruppe S 8b TVöD SuE 06.01.01 Jugendamt Kindertagesstätten Anhebung der Stellen der Kita-Leitungen wie folgt: Am Fronhof von S 10 nach S 13 Anemonenweg von S 13 nach S 15 Erfurter Straße von S 13 nach S 15 Escher Straße/Am Wäldchen von S 15 nach S 16 Görreshofstraße von S 15 nach S 16 Gustav-Heinemann-Straße von S 13 nach S 15 Karl-Zörgiebel-Straße von S 10 nach S 13 Nelkenweg von S 13 nach S 15 Sinnersdorfer Straße von S 13 nach S 15 Vochemsgasse von S 10 nach S 13 von-Harff-Straße von S 10 nach S 13 Zu den Fußfällen von S 13 nach S 15 Bei der Kita Sinnersdorf, Kesselsgasse, gibt es keine Veränderung. 6 06.01.01 Jugendamt Kindertagesstätten 7 06.01.01 Jugendamt Kindertagesstätten 8 06.01.01 Jugendamt Kindertagesstätten 9 06.01.01 Jugendamt Kindertagesstätten 10 06.01.01 Jugendamt Kindertagesstätten 5 Änderung Ausweisung von zusätzlich 8,0 Fachkraftstellen der Entgeltgruppe S 8a TVöD SuE für die neue Kita Pulheim, Escher Straße, ab 01.08.2016 Ausweisung einer Stelle Motopädie (0,5 VZÄ) der Entgeltgruppe 9 TVöD für die neue Kita Pulheim, Escher Straße, ab 01.08.2016 Ausweisung einer Stelle Wirtschaftskraft (1,0 VZÄ) der Entgeltgruppe 1 TVöD für die neue Kita Pulheim, Escher Straße, ab 01.08.2016 Ausweisung von 3,0 Fachkraftstellen der Entgeltgruppe S 8a TVöD SuE für die Kita Brauweiler, Karl-Zörgiebel-Straße, ab 01.08.2016 Aufstockung der Stelle der Wirtschaftskraft (Entgeltgruppe 1 TVöD) in der Kita Brauweiler, Karl-Zörgiebel-Straße, von 20 auf 25 Stunden/Woche (0,641 VZÄ) ab 01.08.2016 Vorlage Nr.: 453/2015 . Seite 3 / 4 Erläuterungen zu 1.: In 2010 hat der Rat zur Unterstützung der beiden Saaltechniker eine Halbtagsstelle (0,5 VZÄ) der Entgeltgruppe 5 TVöD beschlossen. Es zeigte sich allerdings, dass eine solche Halbtagsstelle für geeignete Kräfte unattraktiv ist. Die Position konnte infolgedessen nicht dauerhaft besetzt werden. In 2012 wurde zur Elternzeitvertretung einer Mitarbeiterin der Saalverwaltung (0,5 VZÄ) eine interne Vertretung organisiert. Durch die Zusammenfassung der Mittel für die durch die Vertretungsregelung frei gewordenen Stelle (0,519 VZÄ), die Mittel für die vorhandene vakante Halbtagsstelle und die Einsparung durch die tarifvertraglich bedingte niedrigere Eingruppierung der Vertretung konnte befristet für die Dauer der Vertretungsregelung kostenneutral eine Fachkraft für Veranstaltungstechnik in Vollzeit beschäftigt werden. Deren Arbeitsvertrag endete mit der Rückkehr der beurlaubten Mitarbeiterin im Februar dieses Jahres. Um das Besetzungsproblem dauerhaft zu lösen, schlägt die Verwaltung vor, die beiden Teilzeitstellen zu einer Vollzeitstelle zusammenzufassen und diese nach Entgeltgruppe 6 TVöD auszuweisen. Das Aufgabengebiet umfasst die Vorbereitung und Betreuung von Veranstaltungen insbesondere im kleinen Saal zur Entlastung der beiden Saaltechniker sowie die Beratung von Mietinteressenten (50%), Überwachung bzw. Hilfestellung bei Auf- und Abbauarbeiten sowie Überwachung der Fremdfirmen und der externen Reinigungskräfte (10%), Organisation des Getränkeservices bei Veranstaltungen (Bestellungen, Organisation der Thekenteams) sowie Vor- und Nachbereitungen (20%), Hausmeistertätigkeiten und Annahme von Lieferungen (10%) sowie die vertretungsweise Übernahme von Verwaltungsaufgaben (10%). Die gegenüber der bisherigen Stellenkonstellation entstehenden Mehrausgaben von ca. 4.400 €/Jahr werden innerhalb des Personalkostenbudgets ausgeglichen. zu 2.: Die Herabstufung einer Stelle der Besoldungsgruppe A15 nach Besoldungsgruppe A14 resultiert daraus, die ursprünglich beabsichtigte Zusammenführung der Bereiche Schulverwaltung und Jugendamt nach eingehender Prüfung mit externer Begleitung nicht umzusetzen. zu 3. - 5.: Nach dem Ergebnis der diesjährigen Tarifverhandlungen im Sozial- und Erziehungsdienst sind im Bereich der Kindertagesstätten zahlreiche Höhergruppierungen vorzunehmen. Erzieherinnen und Erzieher sind von Entgeltgruppe S 6 in die neu geschaffene Entgeltgruppe S 8a, Erzieherinnen und Erzieher mit besonders schwierigen Tätigkeiten von Entgeltgruppe S 8 in die ebenfalls neu geschaffene Entgeltgruppe S 8b und Heilpädagoginnen und Heilpädagogen von Entgeltgruppe S 8 in die Entgeltgruppe S 9 höherzugruppieren. Auch die Stellen der Kita-Leitungen sind anzuheben. Die Eingruppierung richtet sich nach der Durchschnittsbelegung gemäß folgender Staffelung: Vorlage Nr.: 453/2015 . Seite 4 / 4 Durchschnittsbelegung Anzahl der Plätze unter 40 ab 40 Eingruppierung S9 S 13 ab 70 S 15 ab 100 ab 130 S 16 S 17 ab 180 S 18 Keine der städtischen Kindertagesstätten hat eine Durchschnittsbelegung von 130 und mehr Plätzen, so dass die Entgeltgruppen S 17 und S 18 derzeit nicht zum Tragen kommen. Die Tarifänderungen gelten rückwirkend ab 01.07.2015. zu 6. - 10.: Die neue Kindertagesstätte Pulheim, Am Wäldchen (Escher Straße), sollte ursprünglich mit 4 Gruppen am 01.08.2015 in Betrieb gehen. Die entsprechenden Planstellen (Leitung, 10,0 Fachkraftstellen, 0,5-Stelle Küchenleitung, Berufspraktikant/in) sind im Stellenplan 2015 sowie in der Personalkostenplanung berücksichtigt worden. Nach derzeitigem Stand soll die Einrichtung mit nunmehr 6 Gruppen am 01.08.2016 eröffnet werden. Die Erweiterung um 2 Gruppen erfordert entsprechend zusätzliches Personal. Die Erweiterung der Kindertagesstätte Brauweiler, Karl-Zörgiebel-Straße, um eine Gruppe führt ebenfalls zu einem Personalmehrbedarf. Es ist davon auszugehen, dass die Zahl der Betreuungsplätze mit 45 Wochenstunden weiter steigen und dadurch bezogen auf alle Kindertagesstätten - zusätzlicher Bedarf an Fachkraftstellen entstehen wird, der sich derzeit allerdings noch nicht beziffern lässt. Personalkosten Die im Beschlussentwurf aufgeführten zusätzlichen Stellen im Kita-Bereich werden sich in 2016 nicht auf das Personalkostenbudget auswirken. Für die Kita Pulheim, Escher Straße, sind - ausgehend vom ursprünglich vorgesehenen Eröffnungstermin 01.08.2015 als viergruppige Einrichtung - im Doppelhaushalt 2015/2016 Personalkosten für insgesamt 12,5 Stellen (Leitung, 10 Fachkraftstellen, 0,5 Stelle Küchenleitung sowie 1 Berufspraktikantin) veranschlagt, für 2016 ganzjährig. Die Personalkosten für die nunmehr insgesamt auszuweisenden 25,128 Stellen fallen in 2016 jedoch nur für 5 Monate an. Die Tariferhöhungen im Sozial- und Erziehungsdienst werden in 2015 und voraussichtlich auch in 2016 innerhalb des Personalkostenbudgets ausgeglichen werden können. Im Rahmen der Haushaltsberatungen 2017 müssen die Mittel von insgesamt rund 764.000 € eingeplant werden. Auf der Einnahmeseite ist zu berücksichtigen, dass die Personalkosten der Kindertagesstätten zu 49% über Elternbeiträge und Landeszuweisungen refinanziert werden.