Daten
Kommune
Pulheim
Größe
119 kB
Datum
15.12.2015
Erstellt
07.12.15, 18:30
Aktualisiert
07.12.15, 18:30
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
507/2015
Erstellt am:
25.11.2015
Aktenzeichen:
I / 10 20 05
Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung
Gremium
TOP
ö. Sitzung
Rat
X
nö. Sitzung
Termin
15.12.2015
Betreff
4. Änderung der Zuständigkeitsordnung
Veranlasser/in / Antragsteller/in
Verwaltung
Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
ja
X nein
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
ja
X nein
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
X nein
Finanzierungsbedarf gesamt:
(ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten)
€
— im Haushalt des laufenden Jahres
€
— in den Haushalten der folgenden Jahre
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen):
ja
nein
Vorlage Nr.: 507/2015 . Seite 2 / 2
Beschlussvorschlag
Der Rat verzichtet auf eine Vorberatung im Haupt- und Finanzausschuss und beschließt die der Vorlage als Anlage 1
beigefügte 4. Änderung der Zuständigkeitsordnung.
Erläuterungen
Aufgrund des 12. Schulrechtsänderungsgesetzes hat sich das Verfahren der Besetzung von Schulleitungsstellen geändert. Wie in Vorlage 506/2015 „4. Änderung der Hauptsatzung der Stadt Pulheim“ dargestellt, können Schulkonferenz
und Schulträger bei Besetzungsverfahren, die ab dem 01.01.2016 eingeleitet werden, die von der Schulaufsichtsbehörde vorgeschlagenen Bewerber/innen zu einem Vorstellungsgespräch einladen und innerhalb von acht Wochen einen
Vorschlag, der begründet sein soll, gegenüber der Schulaufsichtsbehörde abgeben, die die Entscheidung trifft
(§ 61 Abs. 1 bis 3 SchulG).
Nimmt die Schulaufsichtsbehörde gem. § 61 Abs. 4 S. 1 SchulG Stellen für Schuleiter/innen aus dringenden dienstlichen
Gründen in Anspruch, erhält der Schulträger die Möglichkeit zur Stellungnahme innerhalb vier Wochen
(§ 61 Abs. 4 S. 2 SchulG).
Aufgrund dieser gesetzlichen Änderungen ist neben der Hauptsatzung auch die Zuständigkeitsordnung entsprechend
anzupassen. Die Änderungsvorschläge der Verwaltung sind in der als Anlage 2 beigefügten Synopse aufgeführt.
In Vorlage 512/2015 wird eine Änderung der Vergabeordnung vorgeschlagen. Sollte diese so beschlossen werden,
muss auch die Zuständigkeitsordnung entsprechend angepasst werden. Die Änderungsvorschläge sind ebenfalls in
Anlage 2 enthalten.