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Beschlussvorlage (4. Änderung der Zuständigkeitsordnung)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
119 kB
Datum
15.12.2015
Erstellt
07.12.15, 18:30
Aktualisiert
07.12.15, 18:30
Beschlussvorlage (4. Änderung der Zuständigkeitsordnung) Beschlussvorlage (4. Änderung der Zuständigkeitsordnung)

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Inhalt der Datei

Vorlage Nr.: 507/2015 Erstellt am: 25.11.2015 Aktenzeichen: I / 10 20 05 Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung Gremium TOP ö. Sitzung Rat X nö. Sitzung Termin 15.12.2015 Betreff 4. Änderung der Zuständigkeitsordnung Veranlasser/in / Antragsteller/in Verwaltung Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ja X nein ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen ja X nein ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja X nein Finanzierungsbedarf gesamt: (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) € — im Haushalt des laufenden Jahres € — in den Haushalten der folgenden Jahre € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): ja nein Vorlage Nr.: 507/2015 . Seite 2 / 2 Beschlussvorschlag Der Rat verzichtet auf eine Vorberatung im Haupt- und Finanzausschuss und beschließt die der Vorlage als Anlage 1 beigefügte 4. Änderung der Zuständigkeitsordnung. Erläuterungen Aufgrund des 12. Schulrechtsänderungsgesetzes hat sich das Verfahren der Besetzung von Schulleitungsstellen geändert. Wie in Vorlage 506/2015 „4. Änderung der Hauptsatzung der Stadt Pulheim“ dargestellt, können Schulkonferenz und Schulträger bei Besetzungsverfahren, die ab dem 01.01.2016 eingeleitet werden, die von der Schulaufsichtsbehörde vorgeschlagenen Bewerber/innen zu einem Vorstellungsgespräch einladen und innerhalb von acht Wochen einen Vorschlag, der begründet sein soll, gegenüber der Schulaufsichtsbehörde abgeben, die die Entscheidung trifft (§ 61 Abs. 1 bis 3 SchulG). Nimmt die Schulaufsichtsbehörde gem. § 61 Abs. 4 S. 1 SchulG Stellen für Schuleiter/innen aus dringenden dienstlichen Gründen in Anspruch, erhält der Schulträger die Möglichkeit zur Stellungnahme innerhalb vier Wochen (§ 61 Abs. 4 S. 2 SchulG). Aufgrund dieser gesetzlichen Änderungen ist neben der Hauptsatzung auch die Zuständigkeitsordnung entsprechend anzupassen. Die Änderungsvorschläge der Verwaltung sind in der als Anlage 2 beigefügten Synopse aufgeführt. In Vorlage 512/2015 wird eine Änderung der Vergabeordnung vorgeschlagen. Sollte diese so beschlossen werden, muss auch die Zuständigkeitsordnung entsprechend angepasst werden. Die Änderungsvorschläge sind ebenfalls in Anlage 2 enthalten.