Daten
Kommune
Pulheim
Größe
74 kB
Datum
15.12.2015
Erstellt
08.12.15, 18:34
Aktualisiert
08.12.15, 18:34
Stichworte
Inhalt der Datei
4. Änderung vom __________ der Zuständigkeitsordnung für den Rat, die Ausschüsse und die
Bürgermeisterin / den Bürgermeister der Stadt Pulheim vom 10.07.2013
Aufgrund der §§ 41 (2) und 58 (1) der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 19.12.2013
(GV. NRW. S. 878), hat der Rat der Stadt Pulheim am _________ folgende 4. Änderung der Zuständigkeitsordnung
vom 10.07.2013 beschlossen:
I. Ziffer 6.3 erhält folgende Fassung:
6.3 Der Haupt- und Finanzausschuss ist zuständig
- für Personalentscheidungen gem. § 25 Hauptsatzung und
- bei der Besetzung von Schulleitungsstellen
-- für den Vorschlag einer Bewerberin / eines Bewerbers gegenüber der Schulaufsichtsbehörde gem.
§ 61 (2) SchulG,
-- für die Stellungnahme gegenüber der Schulaufsichtsbehörde gem. § 61 (4) SchulG.
II. Ziffer 6.9 erhält folgende Fassung:
6.9 Der Ausschuss ist gemäß § 41 Abs. 2 GO NRW entscheidungsbefugt für Vergaben, die das
Rechnungsprüfungsamt nicht freigegeben hat. Der HFA wird in jeder Sitzung über die erteilten
Vergaben mit einer Gesamtsumme über 25.000 € informiert.
III. Ziffer 9.1 Buchst. d) erhält folgende Fassung:
d) bei der Besetzung von Schulleitungsstellen
- über den Vorschlag einer Bewerberin / eines Bewerbers gegenüber der Schulaufsiichtsbehörde
gem. § 61 (2) SchulG,
- über die Stellungnahme gegenüber der Schulaufsichtsbehörde gem. § 61 (4) SchulG.
IV. Unter Ziffer 14.3 wird folgender Buchstabe t) eingefügt:
t) die Entscheidung über Vergaben, soweit das Rechnungsprüfungsamt vorher zugestimmt hat
V. Die 4. Änderung der Zuständigkeitsordnung vom 10.07.2013 tritt am 01.01.2016 in Kraft.
Pulheim, den __________
Frank Keppeler
Bürgermeister