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Beschlussvorlage (Genehmigung einer erheblichen über- sowie außerplanmäßigen Ausgabe (Aufwand und Auszahlung) von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz und für die Unterbringung von Flüchtlingen (AsylbLG), Produkt 05 02 01)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
139 kB
Datum
15.12.2015
Erstellt
08.12.15, 18:34
Aktualisiert
08.12.15, 18:34
Beschlussvorlage (Genehmigung einer erheblichen über- sowie außerplanmäßigen Ausgabe (Aufwand und Auszahlung) von 
Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz  und für die Unterbringung von Flüchtlingen (AsylbLG), Produkt 05 02 01) Beschlussvorlage (Genehmigung einer erheblichen über- sowie außerplanmäßigen Ausgabe (Aufwand und Auszahlung) von 
Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz  und für die Unterbringung von Flüchtlingen (AsylbLG), Produkt 05 02 01) Beschlussvorlage (Genehmigung einer erheblichen über- sowie außerplanmäßigen Ausgabe (Aufwand und Auszahlung) von 
Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz  und für die Unterbringung von Flüchtlingen (AsylbLG), Produkt 05 02 01)

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Inhalt der Datei

Vorlage Nr.: 518/2015 Erstellt am: 04.12.2015 Aktenzeichen: II/50 Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung Gremium TOP ö. Sitzung Rat X nö. Sitzung Termin 15.12.2015 Betreff Genehmigung einer erheblichen über- sowie außerplanmäßigen Ausgabe (Aufwand und Auszahlung) von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz und für die Unterbringung von Flüchtlingen (AsylbLG), Produkt 05 02 01 Veranlasser/in / Antragsteller/in Verwaltung Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja X nein ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen X ja nein ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen ja X nein Finanzierungsbedarf gesamt: (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) 1.508.000 € — im Haushalt des laufenden Jahres 1.508.000 € — in den Haushalten der folgenden Jahre € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): s. Beschlussvorschlag ja X nein Vorlage Nr.: 518/2015 . Seite 2 / 3 Beschlussvorschlag 1. Der Rat beschließt unter Verzicht auf Vorberatung im HFA eine außerplanmäßige Ausgabe i. H. v. 1.326.000 € bei dem Produktsachkonto 05/02/01.5261090/7261090 „Kosten für Sicherheitsdienst“. 2. Der Rat beschließt unter Verzicht auf Vorberatung im HFA eine überplanmäßige Ausgabe bei a. Produktsachkonto 05/02/01.5338010/7338010 „Grundleistungen § 3 AsylbLG“ i. H. v. 132.000 € b. Produktsachkonto 05/02/01.5338040/7338040 „sonstige Leistungen“ § 6 AsylbLG-Beihilfen i. H. v. 20.000 € c. Auftragssachkonto M50880001.5764000/7827000 „Beschaffung Einrichtung Asylbewerber < 410 € i. H. v. 30.000 €. Zur Deckung sollen folgende Konten herangezogen werden: 05.02.01.4421000/6421000 „Erstattung vom Land“ 05.02.01 4321000/6321000 „Benutzungsgebühren u.ä. Entgelt“ 05.02.01 4428000/6428000 „Kostenerstattungen“ 1.300.000 € 140.000 € 68.000 € Erläuterungen Aufgrund der Dringlichkeit verzichtet der Rat auf die Vorberatung im Haupt- und Finanzausschuss, da die bereitgestellten Haushaltsmittel bereits erschöpft sind. 05.02.01.5338010/7338010 „Grundleistungen nach § 3 AsylbLG“ Die Zahl der Flüchtlinge ist in den letzten Monaten extrem angestiegen. Zwischenzeitlich werden der Stadt Pulheim monatlich 140-150 Personen zugewiesen. Für den Monat Dezember 2015 wurden bereits 52 Personen zugewiesen. Aktuell (Stand 03.12.2015) erhalten 619 Personen Leistungen nach § 3 AsylbLG. Zum Vergleich: Im August 2015 erhielten 293 Personen Leistungen, was allein in diesem Zeitraum einer Steigerung von mehr als 100 % entspricht. Zur Sicherstellung des Lebensunterhaltes (ohne Krankenversorgung und einmalige Beihilfen) entstehen für das Jahr 2015 weitere Mehrausgaben in Höhe von 132.000 €. Die im Haushaltsjahr 2015 bereitgestellten Mittel in Höhe von 1.300.000 € sind bereits erschöpft. Es ist derzeit nicht absehbar, dass sich die Anzahl der zugewiesenen Flüchtlinge verringert. Da auf die Leistungen ein gesetzlicher Anspruch besteht und auch die Zuweisungen von der Stadt Pulheim nicht beeinflussbar sind, sind die Mehrausgaben unabweisbar. 05.02.01.5338040/7338040 „Sonstige Leistungen § 6 AsylbLG-Beihilfen“ Die extreme Steigerung der aufzunehmenden Flüchtlinge wirkt sich auch auf die Kosten, insbesondere auf die zu gewährende Erstausstattung, aus. Ferner sind unvorhersehbare Kosten zur Sicherung der Gesundheit, die nicht über § 4 AsylbLG abgerechnet werden können, entstanden. Da auf die Leistungen ebenfalls ein gesetzlicher Anspruch besteht, sind die entstehenden Mehrausgaben unabweisbar. Vorlage Nr.: 518/2015 . Seite 3 / 3 05.02.01.5261090/7261090 „Kosten für Sicherheitsdienst“ Durch die Entwicklung der Flüchtlingszahlen ist die Unterbringung in drei städt. Turnhallen bereits erforderlich geworden. Die nächste Turnhalle wird voraussichtlich in der 50. KW in Anspruch genommen. Durch diese Art der Unterbringung ist der Einsatz von Sicherheitspersonal unumgänglich. Hierdurch sind weitere, nicht vorhersehbare zusätzliche Kosten entstanden, so dass die hierfür zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel (siehe Vorlage-Nr. 325/2015 und 468/2015) nicht ausreichen, den erforderlichen Bedarf zu decken. Derzeit ist nicht absehbar, ob für dieses Jahr und/oder das Jahr 2016 noch weitere Turnhallen für die Unterbringung von Flüchtlingen in Anspruch genommen werden müssen und dadurch weitere Kosten für den Einsatz von Sicherheitsdiensten entstehen. Die bewilligten Haushaltsmittel für das Jahr 2015 sind allerdings mit den bis jetzt vergebenen Aufträgen bereits erschöpft. Bei der Planung für das Haushaltsjahr 2016 (im August 2014) wurden keine Mittel für den Einsatz von Sicherheitsdiensten angemeldet. Um jedoch kurzfristig handlungsfähig zu sein, ist die Bereitstellung entsprechender Mittel erforderlich. Ansonsten ist für neu hinzukommende Unterkünfte sowie ab dem 01.01.2016 auch in den bisherigen Unterkünften, in denen ein Sicherheitsdienst eingesetzt ist, eine Auftragserteilung nicht mehr möglich. Dieses kann von der Verwaltung nicht verantwortet werden. M 50880001.5764000/7827000 „Beschaffung Einrichtung Asylbewerber < 410 €“ Aufgrund der sprunghaft gestiegenen Zahl der zugewiesenen Flüchtlinge reichen die zur Verfügung gestellten Haushaltsmittel nicht aus, um die erforderlichen Ausgaben zu decken. Ferner entstehen durch die Nutzbarmachung von Turnhallen für die Unterbringung von Flüchtlingen zusätzliche Kosten, die so nicht vorhersehbar waren. Deshalb wird die überplanmäßige Mittelbereitstellung beantragt. Im Rahmen der Ermächtigungsübertragung gem. § 22 GemHVO werden die in 2015 nicht verausgabten Haushaltsmittel ins Haushaltsjahr 2016 übertragen. Die Deckung ist durch Mehreinnahmen bei den Positionen 05.02.01.4421000/6421000 „Erstattung vom Land“ 05.02.01 4321000/6421000 „Benutzungsgebühren u.ä. Entgelt“ 05.02.01 4428000/6428000 „Kostenerstattungen“ sichergestellt. 1.300.000 € 140.000 € 68.000 €