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Beschlussvorlage (Genehmigung einer erheblichen außerplanmäßigen Ausgabe hier: Errichtung von Flüchtlingsunterkünften)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
124 kB
Datum
15.12.2015
Erstellt
10.12.15, 10:56
Aktualisiert
10.12.15, 10:56
Beschlussvorlage (Genehmigung einer erheblichen außerplanmäßigen Ausgabe
hier: Errichtung von Flüchtlingsunterkünften) Beschlussvorlage (Genehmigung einer erheblichen außerplanmäßigen Ausgabe
hier: Errichtung von Flüchtlingsunterkünften)

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Inhalt der Datei

Vorlage Nr.: 520/2015 Erstellt am: 04.12.2015 Aktenzeichen: III / 26 -Ba Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung Gremium TOP ö. Sitzung Rat X nö. Sitzung Termin 15.12.2015 Betreff Genehmigung einer erheblichen außerplanmäßigen Ausgabe hier: Errichtung von Flüchtlingsunterkünften Veranlasser/in / Antragsteller/in Verwaltung Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja X nein ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen X ja nein ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen ja X nein Finanzierungsbedarf gesamt: (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) 3.000.000 € — im Haushalt des laufenden Jahres 2015 ca. 500.000 € — in den Haushalten der folgenden Jahre 2016 ca. 2.500.000 € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: ja X nein Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): s. Beschlussvorschlag Vorlage Nr.: 520/2015 . Seite 2 / 2 Beschlussvorschlag Der Rat beschließt unter Verzicht auf eine Vorberatung im Haupt- und Finanzausschuss die Genehmigung einer erheblichen außerplanmäßigen Ausgabe in Höhe von 3.000.000 € bei dem investiven Konto M26150301.7831000 „Errichtung von Asylbewerberunterkünften“ im Produkt 01.12.02 „Bereitstellung von Grundstücken und Gebäuden“. Zur Deckung wird das investive Konto M66776311.7831000 „Ortskern Brauweiler inkl. Tiefgarage“ im Produkt 12.01.01 „Öffentliche Verkehrsflächen“ herangezogen. Erläuterungen In seiner Sitzung am 25.08.2015 hat der Rat einer außerplanmäßigen Ausgabe i.H.v. 2.000.000 € zur Errichtung einer Wohnanlage für Unterbringungszwecke am Sportzentrum Pulheim zugestimmt. Hiervon wurden bereits rd. 347.000 € für den Kauf von gebrauchten Containeranlagen verwendet bzw. gebunden, mit denen ca. 130 Unterbringungsplätze auf der Schwimmbadwiese geschaffen werden. Für Transport, Gründung und Montage werden weitere ca. 300.000 € benötigt werden. Über die Errichtung einer schlüsselfertigen Containerwohnanlage auf dem Parkplatz hinter dem PSC-Kraftwerk hatte der Haupt- und Finanzausschuss in seiner Sitzung am 27.10.2015 einen Vergabebeschluss in Höhe von 1.315.871 € gefasst. Die bereitgestellten Mittel waren damit nahezu vollständig gebunden. Ein Vertragsschluss über die neue Anlage auf dem Parkplatz ist nicht zustande gekommen. Hintergrund war, dass seitens des Anbieters die notwendigen Sicherheiten für die in erheblicher Höhe erforderlichen Vorauszahlungen nicht beigebracht werden konnten. Mit Schreiben vom 18.11.2015 wurde das Angebot endgültig zurückgezogen. Die Verwaltung hat zwischenzeitlich zwei alternative Angebote eingeholt, die derzeit geprüft werden. Es zeichnet sich ab, dass die restlichen Haushaltsmittel nicht ausreichen werden, um Aufträge für die Errichtung erteilen zu können. Auf der Grundlage der noch nicht vollständig geprüften Angebote, geht die Verwaltung derzeit davon aus, dass rd. 1,8 Mio. € benötigt werden. Darüber hinaus hat der Rat in seiner Sitzung am 10.11.2015 die Verwaltung damit beauftragt, die Planung von zwei weiteren Wohnanlagen mit jeweils 250 Plätzen vorzubereiten. Damit die Verwaltung handlungsfähig ist, wird vorgeschlagen, die als Haushaltsrest vorhandenen Mittel i.H.v. rd. 3 Mio. € für die Errichtung einer Tiefgarage auf dem Guidelplatz zur Finanzierung der außerplanmäßigen Ausgabe „Schaffung von Flüchtlingsunterkünften“ bereit zu stellen. Die Verwaltung hatte bereits in der Ratssitzung vom 10.11.2015 unter TOP I.5, Vorlage Nr. 470/2015 - „Flüchtlingssituation in der Stadt Pulheim“, darauf hingewiesen, dass haushaltsrechtlich abgesicherte Mittel nur aus dem Maßnahmenpaket Guidelplatz bereit gestellt werden können. Es handelt sich hierbei um Haushaltsreste, die für die Anlegung von öffentlichen Stellplätzen, als Ersatz für die nicht zu realisierenden Tiefgaragenplätze unter dem Guidelplatz, gebildet wurden. Diese Stellplätze sollen bereit stehen, wenn die Gold Krämer Stiftung ihre Baumaßnahmen abgeschlossen hat und die städt. Flächen an der Kaiser-Otto-Str./Ehrenfriedstr., die bis dahin für eine temporäre Parkplatzlösung genutzt werden können, einer weiteren städtebaulichen Entwicklung zugeführt werden. Insofern ist nochmals ausdrücklich darauf hinzuweisen, dass diese Mittel nicht eingespart werden, sondern in den Haushaltsjahren 2017/2018 neu zu veranschlagen sind.