Daten
Kommune
Pulheim
Größe
125 kB
Datum
18.02.2016
Erstellt
10.12.15, 10:56
Aktualisiert
10.12.15, 10:56
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
517/2015
Erstellt am:
03.12.2015
Aktenzeichen:
II/51
Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung
Gremium
TOP
ö. Sitzung
nö. Sitzung
Termin
Rat
X
15.12.2015
Jugendhilfeausschuss
X
18.02.2016
Betreff
Betrieb der Kindertagesstätte Escher Straße
Veranlasser/in / Antragsteller/in
Antrag CDU-Fraktion und Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen im Rat der Stadt Pulheim
Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
ja
nein
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
ja
nein
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
nein
Finanzierungsbedarf gesamt:
(ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten)
€
— im Haushalt des laufenden Jahres
€
— in den Haushalten der folgenden Jahre
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen):
ja
nein
Vorlage Nr.: 517/2015 . Seite 2 / 2
Beschlussvorschlag
Der Rat beschließt:
Alternative A
die Verwaltung mit der Prüfung zu beauftragen, ob es kostengünstiger und effektiver ist, die Einrichtung der Kindertagesstätte Escher Straße als städtische Einrichtung oder in freier Trägerschaft zu führen.
Alternative B
keinen gesonderten Prüfauftrag hinsichtlich der Trägerschaft der Kindertagesstätte Escher Straße zu erteilen.
Erläuterungen
Die CDU-Fraktion und die Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen im Rat der Stadt Pulheim haben mit Schreiben vom
24.11.2015 den Antrag gestellt, die Verwaltung mit der Prüfung zu beauftragen, ob es kostengünstiger und effektiver ist,
die Einrichtung der Kindertagestätte Escher Straße als städtische Einrichtung oder in freier Trägerschaft zu führen. Zur
Begründung wird im Antrag u. a. auf § 4 SGB VIII verwiesen; diese Rechtsnorm sieht eine Subsidiarität für die öffentliche Jugendhilfe vor, d. h. die öffentliche Jugendhilfe soll von eigenen Maßnahmen – Einrichtungen, Diensten, Veranstaltungen – absehen, wenn anerkannte Träger der freien Jugendhilfe diese betreiben können.
Der Antrag, auf den vollinhaltlich verwiesen wird, ist dieser Vorlage als Anlage beigefügt.
Inhaltlich weist die Verwaltung auf folgendes hin:
In den `Ursprungsplanungen´ war zunächst angedacht, die Kindertagesstätte `Anemonenweg´ um 2 Gruppen zu erweitern sowie die ehemalige Grundschule Escher Straße – lediglich – als 3-gruppige Einrichtung zu führen. Nachdem sich
im Rahmen der weiteren Planungen die Erweiterung der Kindertagesstätte `Anemonenweg´ als wirtschaftlich nicht darstellbar herausstellte - rd. 1,6 Mio. € -, beschloss der Rat in seiner Sitzung am 03.02.2015 den Ausbau der Kindertageseinrichtung um 3 weitere Gruppen als insgesamt 6-gruppige Einrichtung.
Aufgrund der gewonnenen Erfahrungen aus dem Interessenbekundungsverfahren der Betriebsträgerschaft für die beiden 4-gruppigen Kindertagesstätten `Albrecht-Dürer-Straße´ und `Pariser Straße´ in Pulheim – hierzu wird auf die Vorlage Nr.: 192/2013 verwiesen – wurde diese Option für die zunächst 3-gruppig geplante Kindertagesstätte Escher Straße
nicht weiter verfolgt. Vielmehr wurde im weiteren Verfahren die Kindertagesstätte Escher Straße als städtische Kindertagesstätte geführt, was auch daran erkennbar ist, dass in sämtlichen Verwaltungsvorlagen die Kindertagesstätte als
`städtische´ bezeichnet wurde. Auch wurden vor diesem Hintergrund die stellenplantechnischen Voraussetzungen vorgenommen; hierzu wird auf die Vorlage `Änderung des Stellenplans, TOP 7 der heutigen Sitzung des Rates´ verwiesen.
Sollte der Rat der Stadt Pulheim im Ergebnis des v. g. Prüfauftrages nach Vorberatung durch den Jugendhilfeausschuss
einen anderslautenden Beschluss fassen, weist die Verwaltung darauf hin, dass alleine von der Zeitschiene – nächste
turnusmäßige Sitzung des Jugendhilfeausschusses 18.02.2016, Rat 15.03.2016, Durchführung eines Interessenbekundungsverfahrens etc. pp. – die Kindertageseinrichtung zum Beginn des Kindergartenjahres 2016/ 17 nicht den Betrieb
aufnehmen kann.
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Beigeordneter
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Amtsleiter