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Beschlussvorlage (Betrieb der Kindertagesstätte Escher Straße)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
125 kB
Datum
18.02.2016
Erstellt
10.12.15, 10:56
Aktualisiert
10.12.15, 10:56
Beschlussvorlage (Betrieb der Kindertagesstätte Escher Straße) Beschlussvorlage (Betrieb der Kindertagesstätte Escher Straße)

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Inhalt der Datei

Vorlage Nr.: 517/2015 Erstellt am: 03.12.2015 Aktenzeichen: II/51 Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung Gremium TOP ö. Sitzung nö. Sitzung Termin Rat X 15.12.2015 Jugendhilfeausschuss X 18.02.2016 Betreff Betrieb der Kindertagesstätte Escher Straße Veranlasser/in / Antragsteller/in Antrag CDU-Fraktion und Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen im Rat der Stadt Pulheim Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ja nein ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen ja nein ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja nein Finanzierungsbedarf gesamt: (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) € — im Haushalt des laufenden Jahres € — in den Haushalten der folgenden Jahre € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): ja nein Vorlage Nr.: 517/2015 . Seite 2 / 2 Beschlussvorschlag Der Rat beschließt: Alternative A die Verwaltung mit der Prüfung zu beauftragen, ob es kostengünstiger und effektiver ist, die Einrichtung der Kindertagesstätte Escher Straße als städtische Einrichtung oder in freier Trägerschaft zu führen. Alternative B keinen gesonderten Prüfauftrag hinsichtlich der Trägerschaft der Kindertagesstätte Escher Straße zu erteilen. Erläuterungen Die CDU-Fraktion und die Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen im Rat der Stadt Pulheim haben mit Schreiben vom 24.11.2015 den Antrag gestellt, die Verwaltung mit der Prüfung zu beauftragen, ob es kostengünstiger und effektiver ist, die Einrichtung der Kindertagestätte Escher Straße als städtische Einrichtung oder in freier Trägerschaft zu führen. Zur Begründung wird im Antrag u. a. auf § 4 SGB VIII verwiesen; diese Rechtsnorm sieht eine Subsidiarität für die öffentliche Jugendhilfe vor, d. h. die öffentliche Jugendhilfe soll von eigenen Maßnahmen – Einrichtungen, Diensten, Veranstaltungen – absehen, wenn anerkannte Träger der freien Jugendhilfe diese betreiben können. Der Antrag, auf den vollinhaltlich verwiesen wird, ist dieser Vorlage als Anlage beigefügt. Inhaltlich weist die Verwaltung auf folgendes hin: In den `Ursprungsplanungen´ war zunächst angedacht, die Kindertagesstätte `Anemonenweg´ um 2 Gruppen zu erweitern sowie die ehemalige Grundschule Escher Straße – lediglich – als 3-gruppige Einrichtung zu führen. Nachdem sich im Rahmen der weiteren Planungen die Erweiterung der Kindertagesstätte `Anemonenweg´ als wirtschaftlich nicht darstellbar herausstellte - rd. 1,6 Mio. € -, beschloss der Rat in seiner Sitzung am 03.02.2015 den Ausbau der Kindertageseinrichtung um 3 weitere Gruppen als insgesamt 6-gruppige Einrichtung. Aufgrund der gewonnenen Erfahrungen aus dem Interessenbekundungsverfahren der Betriebsträgerschaft für die beiden 4-gruppigen Kindertagesstätten `Albrecht-Dürer-Straße´ und `Pariser Straße´ in Pulheim – hierzu wird auf die Vorlage Nr.: 192/2013 verwiesen – wurde diese Option für die zunächst 3-gruppig geplante Kindertagesstätte Escher Straße nicht weiter verfolgt. Vielmehr wurde im weiteren Verfahren die Kindertagesstätte Escher Straße als städtische Kindertagesstätte geführt, was auch daran erkennbar ist, dass in sämtlichen Verwaltungsvorlagen die Kindertagesstätte als `städtische´ bezeichnet wurde. Auch wurden vor diesem Hintergrund die stellenplantechnischen Voraussetzungen vorgenommen; hierzu wird auf die Vorlage `Änderung des Stellenplans, TOP 7 der heutigen Sitzung des Rates´ verwiesen. Sollte der Rat der Stadt Pulheim im Ergebnis des v. g. Prüfauftrages nach Vorberatung durch den Jugendhilfeausschuss einen anderslautenden Beschluss fassen, weist die Verwaltung darauf hin, dass alleine von der Zeitschiene – nächste turnusmäßige Sitzung des Jugendhilfeausschusses 18.02.2016, Rat 15.03.2016, Durchführung eines Interessenbekundungsverfahrens etc. pp. – die Kindertageseinrichtung zum Beginn des Kindergartenjahres 2016/ 17 nicht den Betrieb aufnehmen kann. ________________________________ Beigeordneter ______________________________ Amtsleiter