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Beschlusstext (Bebauungsplan 01.16 Teil I 'Bonnstraße 166 - 188', 1. Vereinfachte Änderung hier: Aufstellungsbeschluss gem. § 2 und Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
83 kB
Datum
31.01.2013
Erstellt
06.03.13, 19:07
Aktualisiert
06.03.13, 19:07
Beschlusstext (Bebauungsplan 01.16 Teil I 'Bonnstraße 166 - 188', 1. Vereinfachte Änderung
hier: Aufstellungsbeschluss gem. § 2 und Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB) Beschlusstext (Bebauungsplan 01.16 Teil I 'Bonnstraße 166 - 188', 1. Vereinfachte Änderung
hier: Aufstellungsbeschluss gem. § 2 und Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB)

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Inhalt der Datei

Brühl, den 06.03.2013 Stadt Brühl Beschluss aus der Sitzung des Ausschusses für Planung und Stadtentwicklung der Stadt Brühl am 31.01.2013 Öffentliche Sitzung 3. Bebauungsplan 01.16 Teil I 'Bonnstraße 166 - 188', 1. Vereinfachte Änderung hier: Aufstellungsbeschluss gem. § 2 und Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB 9/2013 Schaaf stellt den Inhalt der Vorlage (Flexible Dachgestaltung) in kurzen Worten nochmals vor. Aus städtebaulicher Sicht ist der vereinfachten Änderung zu folgen. Es liegen keine Einwendungen vor, damit sind die Beteiligten mit der Änderung einverstanden. Beschluss: 1. Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung der Stadt Brühl beschließt gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22. Juli 2011 (BGBl. I S. 1509) in Verbindung mit § 13 BauGB die Aufstellung der 1. Vereinfachten Änderung des Bebauungsplans Nr. 01.16 Teil I 'Bonnstraße 166 - 188'. Der Geltungsbereich der 1. Änderung liegt in der Gemarkung Badorf, Flur 2, und betrifft nur das Flurstück 402. Das Plangebiet liegt nur innerhalb des vorgenannten Flurstücks 402 und ist auf Grundlage des BP 01.16 Teil I folgendermaßen abgegrenzt: Im Norden von der südlichen Grenze der im Norden des Flurstücks 402 geplanten Verkehrsfläche (nördlicher Stichweg innerhalb des Flurstücks 402), im Westen von der östlichen Grenze der geplanten Verkehrsfläche der Planstraße ‚B’, im Süden von der nördlichen Grenze der im Süden des Flurstücks 402 geplanten Verkehrsfläche (südlicher Stichweg innerhalb des Flurstücks 402), verlängert nach Osten bis zum Schnittpunkt mit der westlichen Flurstücksgrenze des Flurstücks 401, im Osten entlang der westlichen Flurstücksgrenze des Flurstücks 401 verlängert nach Norden bis zur südlichen Grenze der im Norden des Flurstücks 402 liegenden Verkehrsfläche (nördlicher Stichweg). Beschluss Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 31.01.2013 1 von 2 Abstimmungsergebnis: 9:5:1 Beschluss: 2. Der Rat beschließt unter Abwägung der öffentlichen und privaten Belange und unter Bezug auf die nachstehenden Erläuterungen über folgende Anregungen aus der eingeschränkten Öffentlichkeitsbeteiligung zum Bebauungsplan 01.16 Teil I 'Bonnstraße 166 - 188': A - Anregungen aus der gem. § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB eingeschränkten Öffentlichkeitsbeteiligung Stellungnahmen der Bürger: - kein Eingang - Abstimmungsergebnis: 9:5:1 Beschluss Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 31.01.2013 2 von 2