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Beschlusstext (Bebauungsplan 06.16 'Alte Bonnstraße / Steingasse', 1. + 2. Änderung 36. und 37. Flächennutzungsplanänderung hier: Aufstellungsbeschluss gem. § 2 iVm § 13a BauGB)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
28 kB
Datum
31.01.2013
Erstellt
06.03.13, 19:07
Aktualisiert
06.03.13, 19:07
Beschlusstext (Bebauungsplan 06.16 'Alte Bonnstraße / Steingasse', 1. + 2. Änderung
36. und 37. Flächennutzungsplanänderung
hier: Aufstellungsbeschluss gem. § 2 iVm § 13a BauGB) Beschlusstext (Bebauungsplan 06.16 'Alte Bonnstraße / Steingasse', 1. + 2. Änderung
36. und 37. Flächennutzungsplanänderung
hier: Aufstellungsbeschluss gem. § 2 iVm § 13a BauGB) Beschlusstext (Bebauungsplan 06.16 'Alte Bonnstraße / Steingasse', 1. + 2. Änderung
36. und 37. Flächennutzungsplanänderung
hier: Aufstellungsbeschluss gem. § 2 iVm § 13a BauGB)

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Inhalt der Datei

Brühl, den 06.03.2013 Stadt Brühl Beschluss aus der Sitzung des Ausschusses für Planung und Stadtentwicklung der Stadt Brühl am 31.01.2013 Öffentliche Sitzung 4. Bebauungsplan 06.16 'Alte Bonnstraße / Steingasse', 1. + 2. Änderung 36. und 37. Flächennutzungsplanänderung hier: Aufstellungsbeschluss gem. § 2 iVm § 13a BauGB 10/2013 Schaaf erläutert die beiden Änderungen: 1. Änderung im südlichen Änderungsbereich: Hier ist die Erweiterung des Lidlmarktes um 200m² geplant, welcher sich der allg. Marktlage hiermit anpasst. Entsprechend den Zielen des Einzelhandelskonzeptes wird hier die Nahversorgung gestärkt. Durch die heranwachsenden Wohngebiete kann das hier vorgesehene Nahversorgungszentrum dementsprechend erweitert werden. 2. Änderung im nördlichen Änderungsbereich: Es wird eine teilweise Überplanung des Kirchengrundstückes zum Zweck der Bebauung angestrebt (bisher Gemeinbedarfsfläche). Nach Einreichung der Bauunterlagen ergibt sich ein wesentlich geringerer Stallplatzbedarf auf dem Gelände. Dadurch besteht die Möglichkeit an den westlich angrenzenden Bebauungsplan 06.21 unter gleichzeitiger Ausnutzung des schon vorhandenen Straßenausbaus (bisher einseitige Erschließung) der Bavinganstraße hier Wohnbebauung abschließend vorzusehen. Eine abschließende Wohnbebauung kann auch städtebaulich den Übergang zum evangelischen Gemeindezentrum schaffen. Es ist eine 2-3 geschossige Bauweise, die sich der Topograhie anpasst u.a. durch Festsetzung der Höhe der baulichen Anlagen, vorgesehen. SK Schmidt (CDU) stimmt der 1. und 2. Änderung zu, insbesondere da es sich erst um den Aufstellungsbeschluss handelt. SK Schmitz (fw/bVb) fragt vertiefend nach der zu verändernden Fläche in der 2. Änderung. Schaaf erläutert, dass die im BP 01.16 dargestellte Stellplatzfläche nach heutigem Kenntnisstand überdimensioniert sei und deshalb durch die 2. Änderung des BP 01.16 in Wohnbaulandfläche geändert werden soll. Ratsfrau Grafe (SPD) Der BTV habe das MP-Sportzentrum gekauft. Damit wird zusätzlicher Verkehr bei Nutzung durch den BTV entstehen. Wie wird die Verkehrssituation eingeschätzt, die durch BTV Nutzung und Vergrößerung der Verkaufsfläche entsteht? Im Besonderen regt sie, eine Verlegung der Ein-Ausfahrt des Lidl-Marktes, weiter weg vom Kreisverkehr, an. Caspers antwortet, dass beim Kauf des MP-Sportzentrum auch der genutzte Parkplatz welcher dem Lidl-Markt gehörte, an den BTV übergegangen ist. Damit hat eine eigentümerrechtliche Bereinigung stattgefunden. Aus technischer Sicht, wegen der topographischen Lage, sei kaum eine andere Ein-Ausfahrtslösung zu erzielen. Auch sehe er keine durch die 200m² große Erweiterung des Lidl-Marktes nennenswerte Zunahme der Verkehrsmenge, im Übrigen sind hierzu eher bauordnungsrechtliche Fragen zu klären. Beschluss Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 31.01.2013 1 von 3 Ratsherr Pütz (CDU) fragt zur 2. Änderung an, ob nicht doch eine Zufahrt anstelle des Fußweges von der "Alten Bonnstraße" (L183) aus möglich wäre. Schaaf antwortet, das der Landesbetrieb Straßenbau hierzu definitiv keine Zustimmung gibt. SK Hill (SPD) fragt zur 1. Änderung, ob, da Stellplätze wegfallen und der höhere Stellplatzbedarf bedingt durch die 200m² Erweiterungsfläche entsteht, das vorhandene Grundstück planungs- und ordnungsrechtlich für die Erweiterung geeignet ist und ob auch erhöhter Verkehr von der Ein-Ausfahrt-Situation des Lidl-Marktes aufgenommen werden kann. Schaaf antwortet, dass trotz Erweiterung planerisch kaum ein Mehrbedarf von Stellplätzen zu erwarten ist. Im Verlauf des Verfahrens wird die Verkehrsfrage ebenfalls geprüft. SK Hill (SPD) fragt zur 2. Änderung, ob die 10-12 Wohneinheiten noch verkehrsverträglich in die Steingasse Situation eingeplant werden können. Schaaf antwortet, dass im Planverfahren dieser "Mehrverkehr" überprüft wird. SK Winkelmann-Strack (Grüne) verstärkt seine Haltung, dass er die Größe des Baugebietes zum BP 06.21 für zu groß gehalten hat, wobei durch die 2. Änderung nochmals mehr Baufläche ausgewiesen wird. Er führt zur 1. Änderung aus, dass aus eigener Erfahrung der Abstand der Ein-Ausfahrt zum Kreisverkehr viel zu gering ist. Der gesetzte Blinker zur Einfahrt in den Lidl-Markt wird nicht wahrgenommen, da kurz vorher derselbe Blinkereinsatz für die Ausfahrt aus dem Kreisverkehr in die Steingasse benutzt wurde. Ferner geht aus seiner Sicht die 200m² Erweiterungsfläche auf Kosten der Stellplatzfläche. Schaaf stellt klar, dass die bestehenden Stellplätze nicht betroffen sind. Die Erweiterungsfläche ist so gewählt, dass lediglich Teile der bisherigen Anlieferfläche, bebaut werden. Der Vorsitzende Klug stellt fest, dass der Ausschuss getrennt über die 1. und 2. Änderung abstimmen will. Beschluss: 1. Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung der Stadt Brühl beschließt gemäß § 2 Abs. 1 iVm § 13a Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Art. 4 des ErbStRG vom 24. Dezember 2008 (BGBl. I S. 3018 ff.) die Aufstellung der 36. FNP-Änderung sowie der 1. Änderung (Nahversorgung) des Bebauungsplans 06.16 "Alte Bonnstraße / Steingasse". Das Plangebiet liegt in der Gemarkung Badorf, Flur 11. Es umfasst die Flurstücke 5923, 5924, 5876, 5904, 5918 und teilweise die Flurstücke 5925 und 5907. Der Übersichtsplan ist Bestandteil dieses Beschlusses. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen. Abstimmungsergebnis: 9:2:3 Beschluss: 2. Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung der Stadt Brühl beschließt gemäß § 2 Abs. 1 iVm § 13a Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Art. 4 des ErbStRG vom 24. DezemBeschluss Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 31.01.2013 2 von 3 ber 2008 (BGBl. I S. 3018 ff.) die Aufstellung der 37. FNP-Änderung sowie der 2. Änderung (Gemeinbedarfsgrundstück) des Bebauungsplans 06.16 "Alte Bonnstraße / Steingasse". Das Plangebiet liegt in der Gemarkung Badorf, Flur 11. Es umfasst nur das Flurstück 5922, aber nicht vollständig: soweit innerhalb des BPGebietes 06.16 liegend vollständig, darüber hinaus im westlich angrenzenden BP-Gebiet 06.21 nur die angrenzende private Grünfläche, auf der die Lärmschutzwand gemäß BP 06.21 zu errichten ist, weiterhin die dort angrenzende öffentliche Verkehrsfläche incl. Wendanlage sowie die nördlich an der Wendeanlage liegende private Grünfläche. Der Übersichtsplan ist Bestandteil dieses Beschlusses. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen. Abstimmungsergebnis: 9:6:0 Beschluss Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 31.01.2013 3 von 3