Daten
Kommune
Pulheim
Größe
123 kB
Datum
15.12.2015
Erstellt
09.11.15, 14:16
Aktualisiert
09.11.15, 14:16
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
428/2015
Erstellt am:
20.10.2015
Aktenzeichen:
IV/60/66.12.02
Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung
Gremium
TOP
ö. Sitzung
nö. Sitzung
Termin
Ausschuss für Tiefbau und Verkehr
X
18.11.2015
Rat
X
15.12.2015
Betreff
Widmung der "Ladestraße" in Stommeln
Veranlasser/in / Antragsteller/in
Verwaltung
Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
ja
X nein
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
ja
X nein
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
X nein
Finanzierungsbedarf gesamt:
(ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten)
€
— im Haushalt des laufenden Jahres
€
— in den Haushalten der folgenden Jahre
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen):
ja
nein
Vorlage Nr.: 428/2015 . Seite 2 / 2
Beschlussvorschlag
Der Ausschuss für Tiefbau und Verkehr empfiehlt, der Rat der Stadt Pulheim beschließt die Widmung der nachfolgend
aufgeführten Flurstücke gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes NRW vom 23. September 1995 in der derzeit gültigen Fassung für den öffentlichen Verkehr zu verfügen:
Ladestraße
Gemarkung Stommeln
Flur 41, Flurstücke 561 (teilweise), 338 (teilweise).
Der in der Anlage schraffiert dargestellte Bereich wird als Gemeindestraße ohne Beschränkung auf eine Nutzungsart im
Sinne des § 3 Absatz 1 Ziffer 3 in Verbindung mit Absatz 4 Ziffer 2 StrWG NRW gewidmet.
Erläuterungen
Die von der Bahnhofstraße abzweigende Ladestraße stand in früherer Zeit im Eigentum der Deutschen Bahn AG. Mit
Bescheid vom 3.12.2009 wurde das Flurstück 561 auf Antrag der Stadt Pulheim vom 2.4.2007 von Bahnbetriebszwecken freigestellt. Diese Freistellung bewirkte den Verlust als „öffentliche Sache“ und der Eigenschaft als Betriebsanlage
einer Eisenbahn des Bundes. Seit dem 4.12.2009 ist die kommunale Planungshoheit begründet. Die Stadt Pulheim hat
dieses Flurstück zwischenzeitlich kaufvertraglich erworben. Der Rat der Stadt Pulheim hat den freigestellten Bereich
durch Erlass des Bebauungsplans Nr. 39 Stommeln mit einer Park- und Ride-Anlage und einer diese und die angrenzenden bebauten Grundstücke erschließenden öffentlichen Verkehrsfläche (im Volksmund Ladestraße genannt) überplant. Der gesamte Bereich wurde zwischenzeitlich plangemäß gestaltet.
Die Voraussetzungen zur Widmung der Ladestraße liegen vor. Die Flurstücke sind bereits dem öffentlichen Verkehr
übergeben. Die Widmung tritt frühestens mit der nach § 6 Abs. 1 StrWG NRW vorgeschriebenen öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.