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Beschlussvorlage (Widmung der "Ladestraße" in Stommeln)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
123 kB
Datum
15.12.2015
Erstellt
09.11.15, 14:16
Aktualisiert
09.11.15, 14:16
Beschlussvorlage (Widmung der "Ladestraße" in Stommeln) Beschlussvorlage (Widmung der "Ladestraße" in Stommeln)

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Inhalt der Datei

Vorlage Nr.: 428/2015 Erstellt am: 20.10.2015 Aktenzeichen: IV/60/66.12.02 Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung Gremium TOP ö. Sitzung nö. Sitzung Termin Ausschuss für Tiefbau und Verkehr X 18.11.2015 Rat X 15.12.2015 Betreff Widmung der "Ladestraße" in Stommeln Veranlasser/in / Antragsteller/in Verwaltung Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ja X nein ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen ja X nein ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja X nein Finanzierungsbedarf gesamt: (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) € — im Haushalt des laufenden Jahres € — in den Haushalten der folgenden Jahre € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): ja nein Vorlage Nr.: 428/2015 . Seite 2 / 2 Beschlussvorschlag Der Ausschuss für Tiefbau und Verkehr empfiehlt, der Rat der Stadt Pulheim beschließt die Widmung der nachfolgend aufgeführten Flurstücke gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes NRW vom 23. September 1995 in der derzeit gültigen Fassung für den öffentlichen Verkehr zu verfügen: Ladestraße Gemarkung Stommeln Flur 41, Flurstücke 561 (teilweise), 338 (teilweise). Der in der Anlage schraffiert dargestellte Bereich wird als Gemeindestraße ohne Beschränkung auf eine Nutzungsart im Sinne des § 3 Absatz 1 Ziffer 3 in Verbindung mit Absatz 4 Ziffer 2 StrWG NRW gewidmet. Erläuterungen Die von der Bahnhofstraße abzweigende Ladestraße stand in früherer Zeit im Eigentum der Deutschen Bahn AG. Mit Bescheid vom 3.12.2009 wurde das Flurstück 561 auf Antrag der Stadt Pulheim vom 2.4.2007 von Bahnbetriebszwecken freigestellt. Diese Freistellung bewirkte den Verlust als „öffentliche Sache“ und der Eigenschaft als Betriebsanlage einer Eisenbahn des Bundes. Seit dem 4.12.2009 ist die kommunale Planungshoheit begründet. Die Stadt Pulheim hat dieses Flurstück zwischenzeitlich kaufvertraglich erworben. Der Rat der Stadt Pulheim hat den freigestellten Bereich durch Erlass des Bebauungsplans Nr. 39 Stommeln mit einer Park- und Ride-Anlage und einer diese und die angrenzenden bebauten Grundstücke erschließenden öffentlichen Verkehrsfläche (im Volksmund Ladestraße genannt) überplant. Der gesamte Bereich wurde zwischenzeitlich plangemäß gestaltet. Die Voraussetzungen zur Widmung der Ladestraße liegen vor. Die Flurstücke sind bereits dem öffentlichen Verkehr übergeben. Die Widmung tritt frühestens mit der nach § 6 Abs. 1 StrWG NRW vorgeschriebenen öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.